die schon privat von Übel ist, wird zur größten von allen denkbaren Plagen, wenn es der Staat ist, der sich ihr ergibt. Er beansprucht ja nicht nur das Recht, sondern besitzt auch die Macht, sich alle seine Wünsche auf dem Wege der legalen Ausplünderung, Abgabenrecht genannt, zu erfüllen. Wenn der Minister den Befehl gibt & seine Beamten ausschwärmen lässt, dann muss der Bürger bluten. Es war nur eine Frage der Zeit, wann nach der von der Bundesregierung pompös inszenierten Steuersenkung eine Steuererhöhung an die Reihe kam. Jetzt ist es so weit. Ein Gutteil dessen, was er den steuerpflichtigen Menschen an Einkommensteuer nachzulassen gedenkt, will sich der Fiskus im Wege der Erbschaftsteuer wieder zurückholen. Der Antrag, mitgetragen von Hans Eichel, liegt vor. Keine Entlastung ohne Belastung, diesem Motto bleibt die Regierung treu. Wahrscheinlich kann sie gar nicht anders, weil sie nicht weiß, was ihr zusteht & was den Bürgern.
Beschlossen werden soll der Antrag auf dem SPD-Parteitag, der für November in Bochum vorgesehen ist. Vernünftige Zweifel daran, dass er durchkommt, sind kaum möglich, weil er den Geist der Zeit gleich drei Mal hinter sich hat. Zunächst bedient er die populären Affekte gegen die Reichen, die Besserverdiener, die wenigen, die nur deshalb oben sind, weil die vielen unten sind. Darüber hinaus kann er behaupten, eine Auflage des Bundesfinanzhofs zu erfüllen, der die steuerliche Besserstellung von Grundvermögen gegenüber Geldvermögen als nicht hinnehmbar einstuft. Und schließlich besteht Aussicht, mit einer Erhöhung der Erbschaftsteuer auch CDU-geführte Länder in Versuchung zu führen & so die Opposition zu spalten.
|