Ausnahmsweise noch mal ausführlich, ich habe nämlich Familie: "zu Sirius: klingt einleuchtend Deine Argumentation, aber recht konstruiert. Hätten die Banken ein Interesse gehabt, dass die WCM die Sirius komplett übernimmt, dann hätten sie der WCM wohl auch geholfen, oder? Da sie es nicht getan haben vermute ich, dass sie die WCM-IVG Connection schlichtweg zerschlagen wollen!"
Häää ... Noch mal: WCM konnte doch die Sirius nicht übernehmen. Da hätten doch die Rebonesen zustimmen müssen und da konnten die Banken doch nur in sofern der WCM helfen, indem sie die Sirius-Kredite fälliggestellt haben. Durch die Insolvenz hat Rebon keinen direkten Anspruch mehr auf die IVG-Anteile, weshalb sie ja den call gezogen hatten.
Rebon war das Problem, nicht die WCM! Die Banken helfen doch der WCM durch die Fälligstellung um so die Rebon loszuwerden. Die Rebonesen sind doch die, die mal früher eine feindliche Übernahme der Coba geplant hatten und deshalb wollen die Banken diese Typen nicht im Boot haben. Nur die Meldungen wurden anders verkauft!!! So kann sich der große Wohltäter aus dem wilden Westen billig ein/reinkaufen und alles ist doch auch so gewollt! Alles geht nach Plan. Diese Mengen die der Rick erwähnt hat werden bald zeiger wer der große Unbekannte ist.
Und noch was zu Die vielbeschworene Aufwärtsbewegung bei WCM erwarte ich im Januar nicht. Aussagen von Herrn sard, dass in der nächsten Woche sich das Blatt wendet, halte ich für verantwortungslos. Ich erwarte vielmehr, dass ein möglicher WCM Einstiegskurs deutlich unter 1,30 liegen wird. Der Grund: bei anhaltender Unsicherheit, werden Käufe im großen Stil unterbleiben.
Ich schrieb: "Ich tippe auf kommende Woche ..... ;))) schön wäre bereits der Montag, aber ..... man wird sehen. Mittlerweile pfeifen es doch schon die Spatzen von den Dächern ;)) und ich habe jetzt keine Lust noch mal in Sachen WCM das 1. bis zum 3. Lehrjahr aufzurollen, wenn wir jetzt kurz vor der Gesellenprüfung stehen."
Mein Tipp bezieht sich darauf dass es eine Meldung zur Eigentümerstruktur geben wird!!! Was den Kurs angeht, wird es so sein, dass, wenn der neue Eigentümer 30% oder mehr hat, er ein Ü-Angebot machen muss und dann wird man den Kurs springen sehen. Letzten Endes muss jeder selbst wissen WANN jemand kauft. Aber nur so viel, wenn der Kurs bei 2,5 oder 3,7 steht, oder gar bei 4,xx dann ist es sch... egal ob man bei 0,5 bei 0,8 bei 1,06 oder bei 1,9 gekauft hat. Fakt ist, bis jetzt konnte noch keiner unter 0,90 kaufen, aber wer das möchte soll halt noch warten, ich wünsche viel Glück. Nur ich denke, wer jetzt nicht kauft, der kauft auch nicht bei Kursen unter 1.
Also, wenn die, die das Sagen haben, WOLLEN dass die IVG in gute Hände kommt, dann werden sie auch dafür sorgen.
Dazu mein Posting: ************************************************** 73. Zu IVG sard.Oristaner 30.12.03 13:12 Ein großes Problem ist doch für all die, die das IVG Paket kaufen möchten, folgendes: Spielen wir das mal so durch. Die Banken möchten IVG in SICHERE HÄNDE geben. Rebon wollte Gewinn sehen, die sollen das aber nicht bekommen - ausdrücklich! Wenn man IVG an "Verbündete" von Rebon abgeben möchte, um 1. Einfluss und 2. Gewinn sehen will, tut man dies doch nur unter der Bedingung, dass man das GANZE PAKET "angeblich versteigern tun tut", weil dann DER Käufer ein Übernahmeangebot an die freien Aktionäre machen MUSS! Schlau was! Dafür werden die wenigsten die Kohle haben!
Deshalb, weil es bei einer Versteigerung keiner GANZ will/möchte/sich leisten kann, wird man es Portionsweise und zwar wie von mir schon mal geschrieben, zu Stücken unter 30% verhöckern.
Zitat aus dem o. g. Artikel: Kommt Sirius unter den Hammer? "Insider", wer immer damit auch gemeint war, meldeten bereits Vollzug. Alles sei klar. Der Tag, der Ort, der Preis. .... Auch WCM selbst, so hieß es weiter, würde seine restlichen 0,55 Prozent an IVG zum Verkauf stellen. Das hörte und hört sich schlüssig an, könnte aber doch nur ein cleverer Schachzug der Gläubiger von Sirius sein. .... Ein Händler: "Warum sollten die Banken die IVG-Aktien nicht am Markt veräußern? Eine Versteigerung macht keinen Sinn." Die "Financial Times Deutschland" (FTD) kann sich vorstellen, dass ein Teil des IVG-Aktienpakets doch noch an einen Großinvestor fällt. Die Ankündigung einer Auktion wäre dann tatsächlich nicht mehr gewesen als ein PR-Trick der Banken, um den Druck zu erhöhen.
In jedem Fall sollte die Loslösung der IVG aus der Sirurs-Umklammerung zu einem Befreiungsschlag für die Aktie werden. Analysten halten das Papier für unterbewertet. Das Ertragspotenzial für 2005, vor allem aus der Projektentwicklung, sei noch nicht fair berücksichtigt.
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Am Schluss vereinigt sich alles wieder, ... der Käufer der IVG und der Investor bei WCM. Dann wird sich der Vorhang öffnen und wir werden die Puppenspieler auf die Bühne treten. Wer ist dabei? Meine Vermutung ist Morgan Stanley - aus den Presseberichten die Vorbeieilender und Bentley ausgekramt haben kann man das erkennen. Und warum nicht auch Klöckner! Unser Lotse hat ja da auch schon mit der Fahne gewunken - und wie wir alle wissen haben die es auch Faust dick nicht nur hinter den Ohren.
s.o. AG-Filter: WCM Übersicht Kurse Chart News Forum Depot Watchlist
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Wenn es der WCM schlecht gehen würde, dann würden sie für solche Dinge kein Geld haben:
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Elektronischer Bundesanzeiger Veröffentlichungsdatum: 23.12.2003
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WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
NB Beteiligungs AG Frankfurt am Main - ISIN DE0006851900 - - WKN 685 190 - Die Hauptversammlung der NB Beteiligungs AG, Frankfurt am Main, vom 11. November 2003 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, die mit 96,85 % unmittelbar an der NB Beteiligungs AG beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß 327 a AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 18. Dezember 2003 in das Handelsregister der NB Beteiligungs AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HR B 53 416) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetztes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der NB Beteiligungs AG in das Eigentum der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an den Hauptaktionär nur noch einen Anspruch auf Barabfindung.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der NB Beteiligungs AG eine von der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,10 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der NB Beteiligungs AG. Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der NB Beteiligungs AG an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der Allrevision Dornhof Kloss und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und bestätigt.
Die technische Abwicklung der Barabfindung ist bei der Vereins- und Westbank AG zentralisiert. Aktionäre der NB Beteiligungs AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Zeitnah erhalten diese die Barabfindung Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien vergütet.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre effektiven, nicht entwerteten Aktienurkunden mit Gewinnanteilschein Nr. 4 bis 6 und Erneuerungsschein (WKN 685 190) bei der
NB Beteiligungs AG Postfach 17 01 32 60075 Frankfurt am Main einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung zwecks Überweisung der Barabfindung mitzuteilen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden und Prüfung erhalten diese Aktionäre zeitnah die Barabfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind; ein gegenüber den bankverwahrten Aktien eigenständiger Zinslauf wird durch die erforderliche Einreichung dieser Aktienurkunden nicht ausgelöst.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre der NB Beteiligungs AG provisions- und spesenfrei.
Diejenigen Aktionäre, deren Aktien im Zuge der Neueinteilung des Grundkapitals im Jahre 2001 noch nicht umgestellt wurden, erhalten gegen Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden die entsprechende Barabfindung.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß 327 f AktG für die im Rahmen des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der NB Beteiligungs AG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Abfindung festgestellt wird, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Aktionären der NB Beteiligungs AG gewährt werden.
Frankfurt am Main, im Dezember 2003
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
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So, das muss reichen. Jetzt haste was zu lesen oder?
s.o.
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