Auch ich war mal Adressat von wohl insgesamt 4 Unterlassungsverfügungen, die wohl wegen meiner Meinungen zu einem Minderheitsaktionärs einer Aktiengesellschaft erfolgten.
Nun, ich war mir völlig sicher, aufgrund so wohl normalem menschlischen "laierrechtsverständnisses", dass das so nicht sein könne und ich im Recht sei.
Immerhin hatte ich schon rund 3.500 für die Anwalts und Gerichtskosten für diese Verfügungen zu blechen.
Dann beauftragte ich wohl Berlins kompetenteste Kanzlei im Wettberbsrecht. Die Gespräche mit meinem Anwalt verliefen für mich enttäuschend, es ist wohl im Wettbewerbsrecht, vieles nicht so, wie man sich es so denkt oder vorstellt. Dennoch waren für mich Chancen da, wenn auch in 2 Sachen sehr gering und in 2 Sachen so 50:50. Eine Sache aktzeptierten wir dann - gegen die andere, wo unsere Chancen eher sehr schlecht waren, legten wir Widerspruch ein bzw. Klage im Hauptsacheverfahren. Prompt wurde diese Sachen auch vom Kammergericht gegen mich entschieden -und dann das : Nur, weil der gegnersiche Anwalt nicht wusste, dass er mir das Urteil zusätzlich zum Versand vom Gericht auch noch zustellen musste, gewann ich das schliesslich doch. Auch die anderen beiden Sachen wurden doch zu meinen Gunsten entschieden. Ich bin ganz sicher, dass es hier nur deshalb zu meinen Gunsten ausgegangen ist, weil ich den besseren Anwalt hatte, der andere war wohl einfach nur ein "normaler" der sich mit allem beschäftigt, doch meiner machte nur und ausschliessliche Wettbewerbs- und Presserecht, sonst nichts, die ganze Kanzlei ist darauf spezialisiert, Straf-, Familien, Arbeitssachen werden nie angenommen.
So könnte ich mir hier jetzt zu gut vorstellen, dass es auch hier nur wieder eine Frage des Zufalls, oder des besten Anwalts ist. Beide werden sich wohl kaum selber vertreten.
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