Einbürgerung - Das neue Staatsangehörigkeitsrecht: fair, gerecht, tolerant Ab dem 1. Januar 2000 gilt ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. Ein modernes Recht, das sich an das Staatsangehörigkeitsrecht anderer europäischer Staaten anlehnt. In einem modernen Europa, das Menschen zusammenbringt, die unterschiedlicher Herkunft sind. Ein zeitgemäßes Recht, das die Wirklichkeit widerspiegelt: Seit mehr als 40 Jahren gibt es Zuwanderung in Deutschland, über sieben Millionen ausländische Einwohner leben dauerhaft bei uns, die meisten davon für immer. Sie sollen gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht war überfällig
Das in seinen Grundzügen seit 1913 bestehende "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" leitete die Eigenschaft, Deutscher zu sein, von der Abstammung ab. Ausländer konnten nur Deutsche werden, wenn sie die eng formulierten Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllten - lange Zeit nur nach Ermessen der Behörden. An eine umfangreiche Einbürgerung war nicht gedacht, und bis heute ist die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gering. Die entscheidende Reform des neuen Staatsangehörigkeitsrechts ist die Ergänzung um das Geburtsrecht: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, die dauerhaft hier leben, werden deutsche Staatsbürger. Dieses Geburtsrecht passt in eine offene Gesellschaft, die sich den Herausforderungen der europäischen Einigung und der Globalisierung stellt. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird dem Stellenwert Deutschlands in der internationalen Staatengemeinschaft gerecht: modern, weltoffen und demokratisch.
Einwanderung in Deutschland
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht spiegelt zum ersten Mal auch die gesellschaftliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik wider. Deutschland ist schon längst zum Einwanderungsland geworden. Seit in den 60er und 70er Jahren Arbeitskräfte aus anderen Staaten ins Land geholt wurden und ihren Beitrag zu Wirtschaftswachstum und Wohlstand leisteten, ist die Bundesrepublik für sie, ihre Kinder und Enkel zur Heimat geworden.
Ausländer sind Inländer
Jedes Jahr werden in Deutschland 100000 Kinder geboren, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sie wachsen hier auf und kennen das Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, oft nur von Ferienreisen. Sie sind Hamburger, Berliner oder Münchener, sie sprechen schwäbisch, kölsch oder hessisch. Auch ohne deutschen Pass haben viele nur eine Heimat, und die liegt irgendwo zwischen Flensburg und Rosenheim, zwischen Aachen und Görlitz. Von den mehr als sieben Millionen Ausländern, die in Deutschland leben und arbeiten, ist ein Drittel schon länger als 30 Jahre hier, die Hälfte mindestens zehn Jahre. Ihr Deutsch klingt in Frankfurt, Hamburg, München und Berlin nicht exotischer als Hessisch auf Sylt. Sie sind hier zu Hause. Sie sollen Bürgerinnen und Bürger unseres Gemeinwesens werden - Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten.
Zeit für die Einbürgerung
Wer heute rechtlich noch Ausländer ist, kann morgen unter bestimmten Voraussetzungen schon Staatsbürger sein und damit eine gleichberechtigte Zukunft haben. Eingebürgerte erhalten die vollen Bürgerrechte wie Wahlrecht, Freizügigkeit, das Recht auf freie Berufswahl oder den Schutz vor Auslieferung und Ausweisung. Für sie gilt die Wehrpflicht ebenso wie die Verpflichtung, sich als Schöffe oder Wahlhelfer in unserer Gesellschaft zu engagieren. Wer als ausländischer Einwohner Steuern und Sozialabgaben zahlt, soll als Neubürger auch alle Rechte und Pflichten besitzen. Das Reformgesetz ist ein Fortschritt für unsere Gesellschaft insgesamt: Wir können nicht hinnehmen, dass ein wachsender Teil der Bevölkerung von der gesellschaftlichen Teilhabe und der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist. Ausgrenzung gefährdet den gesellschaftlichen Frieden, Einbürgerung schafft die Voraussetzung für einen fairen und toleranten Umgang miteinander. Integration mit allen Rechten und Pflichten liegt im Interesse von uns allen.
Aus Ausländern werden Deutsche
Wer hier geboren wird, ist ab dem 1. Januar 2000 von Anfang an Deutscher, wenn die Eltern dauerhaft hier leben. Und die Kinder, die in den letzten zehn Jahren hier geboren wurden, können auf Antrag ihrer Eltern Deutsche werden. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht lässt die Mehrstaatigkeit für diese Kinder bis zur Volljährigkeit zu. Bis dahin haben sie zwei Staatsangehörigkeiten, danach müssen sie sich für eine entscheiden. Wer nicht durch Geburt Deutsche/r geworden ist, hat die Möglichkeit zur Einbürgerung. Für diejenigen, die diese Voraussetzungen erfüllen, wird die Aufenthaltsfrist für die Anspruchseinbürgerung von 15 auf 8 Jahre verkürzt.
Nicht doppelte, gleiche Rechte
Grundsätzlich wird von einbürgerungswilligen Ausländern die Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit verlangt. Die Entlassung aus der zweiten Staatsangehörigkeit ist jedoch manchmal schwierig oder nicht möglich, zum Beispiel wenn der andere Staat unüberwindbare Hürden errichtet. In Härtefällen wird daher Mehrstaatigkeit hingenommen. Denn Integration ist wichtiger als die Vermeidung der Mehrstaatigkeit.
Angebot zur Integration
Das Reformgesetz ist ein Angebot zur Integration in unsere staatliche Gemeinschaft. Es enthält wichtige Integrationsanforderungen, zum Beispiel das Erlernen der deutschen Sprache und das Bekenntnis zur Verfassung dieses Landes. Die Einbürgerung kann keine Garantie für Integration sein, aber sie ist Grundlage, um Eingliederung zu erleichtern. Die soziale und rechtliche Integration der hier lebenden Ausländer ist auch eine Frage der Gerechtigkeit: Kein Staat, keine Gesellschaft, keine Demokratie kann auf Dauer aushalten, dass ein Teil seiner Bewohner über Generationen rechtlich und politisch ausgeschlossen wird. Wohnbevölkerung und Wahlvolk müssen zusammenkommen. Es geht um das Selbstverständnis unserer Gesellschaft. In einer Zuwanderungsgesellschaft sollten sich alle Bürger, auch wenn sie unterschiedlicher Herkunft sind, respektieren. Dies geschieht auf der Grundlage gleicher Rechte und Pflichten und damit gleicher Wahrnehmung. Nur so können Konflikte friedlich, demokratisch und fair gelöst werden. Fanatismus und Extremismus entstehen dort, wo Menschen ausgegrenzt und benachteiligt werden. Das Reformgesetz hilft somit, Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen und Abschottung zu vermeiden. Ein faires, gerechtes und tolerantes Staatsangehörigkeitsrecht ist unverzichtbar für eine moderne und offene Gesellschaft.
http://www.einbuergerung.de/index2.htm
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