"Unverhältnismäßgikeit der Mittel" (Post. #29)! Im Rahmen der Notwehr gibt es keine enge Verhältnismäßigkeitsprüfung! Ich bin selbst Polizeibeamter und im Juni unvermittelt von einem besoffenen 120kg-Ochsen angegriffen worden. Das hat mich mein linkes vorderes Kreuzband, mein linkes Innenband und meinen linken Meniskus gekostet! Nach zwei Operationen habe ich die Aussicht, Mitte nächsten Jahres voll dienstfähig zu sein!! Pfefferspray und Schlagstockeinsatz hätten in meinem Fall gar nichts gebracht, da alles viel zu schnell ging! Weil ich selber kräftig genug bin, konnte ich meinen Kontrahenten trotz Rückenlage mit 10-15 Faustschlägen auf die Intensivstation befördern! Wäre eine Beamtin in meine Lage gekommen, hätte sie in letzter Konsequenz ebenfalls schiessen müssen (wenn sie überhaupt noch dazu gekommen wäre)!!
Und nun zum Thema Pfefferspray und Schlagstock:
1. Für den Pfeffersprayeinsatz muss ich möglichst nah an meinem Gegner sein, um überhaupt wirkungsvoll zu treffen! Bei Volltrunkenen und Geistesgestörten sind die Chancen übrigens groß, dass sie überhaupt nicht reagieren!
2. Auch für den Schlagstockeinsatz muss ich ran an den Gegner! Der hier mit zwei Eisenstangen doch leicht überlegen scheint!!
Der Schusswaffeneinsatz als ultima ratio scheint hier erforderlich gewesen zu sein. Auch die Variante, dem Täter in die Extremitäten zu schiessen (hat in diesem Forum schonmal jemand versucht, einer sich bewegenden Person in Arme und Beine zu schiessen??), kommt wohl nicht in Frage, da eine "Mann-Stopp-Wirkung" bei einem Angriff schlagartig erzielt werden muss. Schüsse in die Beine stoppen nicht sofort!! Und auf die Arme muss ich wohl kaum eingehen.
Deswegen sollte sich der ein oder andere lieber geschlossen halten, wenn er über Dinge philosophiert, von denen er keinen blassen Schimmer hat! Solchen Leuten würde ich wünschen, mal an einem Wochenendnachtdienst teilnehmen zu dürfen! Aber bitte die frischen Unterhosen nicht vergessen!!
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