hat mitnichten etwas mit Enteignung zu tun, denn der Besitzer der Wohnung bleibt der Eigentümer, nur dass eben der Staat eine Vermietung erzwingen kann, wenn eine Wohnung längere Zeit leer steht und eine Vermietungsabsicht in Frage gestellt werden kann.
Hierzu sollte man wissen, dass Wohnungen oftmals nicht ohne Grund leer stehen, sondern bewusst ein Leerstand kalkuliert wird, weil der Immobilienspekulant natürlich keinen Aufwand mit Mietern treiben will und sich zudem Immobilien ohne Mieter wesentlich besser weiterverkaufen lassen. Darüber hinaus können Wohnungsleerstände steuerlich abgesetzt werden oder kann damit auch die Grundsteuer deutlich gesenkt werden.
Vor 2 Jahren standen immerhin 1,7mio. Wohnungen in Dtl. leer. Wenn man davon ausgeht, dass in jede Wohnung im Schnitt 4 Personen eine Unterkunft fänden, so könnte man fast 7mio. Menschen darin unterbringen. Dies würde ausreichen um alle Obdachlosen sowie Flüchtlinge unterbringen zu können ohne irgendein Flüchtlingsheim bauen zu müssen.
Dies ist natürlich eine Milchmädchenrechnung, denn natürlich nützt die Wohnung in Brandenburg wenig, wenn es dort ringsrum kaum Perspektiven für die Flüchtlinge gibt.
Wenn Wohnungen in den entsprechenden Gebieten leerstehen, weil u.a. gar kein Vermietungsinteresse besteht, so ist es legitim diese Wohnungen zu beschlagnahmen und zwangszuvermieten. Es kann nicht sein, dass Menschen (Flüchtlinge oder Obdachlose) unter der Brücke schlafen müssen, weil die Vermieter lieber damit spekulieren oder steuerliche Vorzüge genießen wollen.
Wohin soetwas führen kann sieht man in China, da wurden bereits Großstädte einzig dem Zweck der großen Nachfrage nach Anlagenimmobilien gebaut. Die in der Nähe lebenden Chinesen hingegen leben nicht selten im "Dreck", weil sie sich die Mieten nicht leisten können.
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