sticht, nach zweimonatiger Pause Deutsches Rettungsschiff Alan Kurdi trotz Corona wieder in See.
Auszug: ""Meine Crew ist trotz aller Schwierigkeiten angetreten, trainiert und einsatzbereit. Wie könnten wir jetzt im Hafen bleiben, während kein einziges Rettungsschiff im Einsatz ist?", sagt die deutsche Kapitänin Bärbel Beuse, die die Alan Kurdi bereits zum zweiten Mal führt. Dass das Schiff mitten in der Corona-Krise ablegt, erklärte Gorden Isler, der Vorsitzende der Organisation: "Sea-Eye wurde gegründet, um Menschen vor dem Ertrinken zu retten. "" Quelle: oe24.at --------------------------------------------- Aufenthaltsgesetz
§ 96 Einschleusen von Ausländern (1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
1. nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
2. nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1
1. gewerbsmäßig handelt,
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt,
3. eine Schusswaffe bei sich führt, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht,
4. eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, wenn sich die Tat auf eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bezieht, oder
5. den Geschleusten einer das Leben gefährdenden, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt. 2Ebenso wird bestraft, wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 Buchstabe a zugunsten eines minderjährigen ledigen Ausländers handelt, der ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer dritten Person, die die Fürsorge oder Obhut für ihn übernommen hat, in das Bundesgebiet einreist.
(3) Der Versuch ist strafbar. --------------------------------------------------
""Gesundheitsschädigung"" ??? Was ist mit Corona in der EU ?
Sehr dünnes Eis.
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