Wir reden hier nun schon seit gefühlten Ewigkeiten über verschiedene Szenarien und es war uns seit langer Zeit bekannt, dass die Klagelösung die Voraussetzung für eine Umschuldung ist. Jetzt sieht es so aus, als wäre ein GP möglich, was mich persönlich sehr überrascht.
Dank DJ wissen wir, wieviel die Gläubiger an Vergleichsbetrag freigegeben haben. Nachdem sie heute schreiben, dass „It is still uncertain whether any settlement proposal will be announced or wheter any settlement will be supported by the group‘s stakeholders.“ ist es klar, dass mit dem freigegebenen Vergleichsbetrag nicht das Auslangen gefunden werden kann. Da sie eine KE auf Steinhoffebene ausschließen, sind wir mit „stakeholder“ dieses mal nicht angesprochen.
Jetzt zu verkaufen, macht für mich eigentlich keinen Sinn. Es wurde schon vor langer Zeit von Foristen wie mysterio darauf hingewiesen, dass vor einem möglichen Durchbruch sicher noch versucht wird, uns loszuwerden.
Hinsichtlich eines Vergleiches mit Wiese bin ich sehr skeptisch, da ich eigentlich keinen Platz für einen solchen sehe. Das kann auch Grund für das rasche Dementi aufs Wieses Vorstoß sein. Es kann auch der Grund für Wieses Verkauf sein (die diesbezüglichen Quellen habe ich nicht eingesehen), denn will man wirklich Aktionär eines Unternehmens sein, das einen womöglich existenzbedrohend verklagen wird?
Ich sehe noch nicht die Möglichkeit, dass Wiese nachweist, dass die Zahlen zum Zeitpunkt der Einbringung seiner Unternehmen in Steinhoff getürkt waren. Weiters gibt es bei solchen deals normalerweise umfangreiche Prüfungen und stellt sich mir die Frage, ob so etwas wirklich übersehen werden konnte (hier gibt es auch Haftungspotential der von Wiese mit der Prüfung beauftragten Unternehmen). Die Haftung von Wiese während seiner Zeit als AR Vorsitzender ist auch kein kleines Thema, deshalb will Wiese wohl auch lieber morgen als übermorgen einen Vergleich sehen, der ihn wieder ruhig schlafen lässt, also generalbereinigend. Ob so ein Vergleich eine Zahlung an Wiese beinhalten kann, würde ich zumindest hinterfragen.
Die Klagen der Altaktionäre in SA wurde abgewiesen, da nur mittelbarer Schaden und eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch fehlt (gegen was, wozu Steinhoff verpflichtet ist, hat Steinhoff verstoßen?) Ähnlich sehe ich es bei allen europäischen Klagen von Aktionären, die sich nicht auf Prospekthaftung stützen. Übrig bleiben also im wesentlich vendors claims und Rückabwicklungklagen mit Ausnahme von Wieses Klage.
Die Klagen von Banken erscheinen mir auch nicht so leicht lösbar, da die Banken wohl nicht gezwungen wurden, alle Anleihen an HFs zu verkaufen und damit dicke Verluste einzufahren. Die Anleihen wurden verkauft und nicht fällig gestellt, weshalb ich mir hier besonders schwer tue einer Bank einen Kursverlust zuzusprechen. Was unter GP zu verstehen ist, ist uns ja allen klar, es bedeutet aber nicht, dass wirklich jeder, der irgendetwas geltend macht vom GP umfasst ist. Die SA Kläger sind es einmal sicher nicht mehr. Hier sehe ich dadurch auch keine großen Klagschancen für den Pensionsfond, der ja nichts anderes machen kann als die Kläger, deren Klage abgewiesen wurde.
Steinhoff hat wiederum Klagen gegen Management (CEO, CFO, AR - alle davon), WP und Dritten, die sich möglichweise bereichert haben. Zieht man die Kosten für externe Berater ab, rechnet man die ganzen negativ laufenden Unternehmen, die verkauft wurden, weg und rechnet man das Ebitda, dann könnten wohl doch Kredit, die mit 3-4% verzinst sind bedienen. Wenn man dann auch die Kosten der Holding reduziert, da man ja als reine Beteiligungsgesellschaft bestehen will, dann geht sich hier schon einiges an Fantasie aus.
Wie es funktionieren soll, dass man Steinhoff über den Jordan gehen lässt und SIHL verbleibt, sehe ich noch nicht. Ich bin der Meinung, dass man nach so langer Zeit jedenfalls sehen muss, bevor man sich zurückzieht.
Viel Glück und gute Nerven
Dago
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