ich hätte eine Fotoerlaubnis kaufen können, für 3 Euro. Da ich jedoch weiß, daß ich als Presse im Zwinger fotoknipsen darf, habe ich "gedacht", ich dürfe es hier auch. Allerdings ist es wohl üblich, sich als Presse anzumelden. Das habe ich nicht gemacht. Aber wohl auch nicht übertrieben. Inwieweit in dieser Fotoerlaubnis eine Veröffentlichbarkeit eingeschlossen ist, wollte ich nicht ergründen.
Du kennst doch, Heluise, meinen Geschäftssinn... *heul*
Der Eifelturm, nixfärstehn, darf jederzeit fotografiert werden, jdeoch nicht mit Beleuchtung. Diese ist geschützt. Und ja, es gibt etliches in Deutschland, was nicht, auch nicht privat und über Internet veröffentlicht, fotografiert werden darf. Es gibt, wenn auch nicht nicht so lange, Verbote. Früher gab es die Panoramafreiheit...
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