Manteldeal - mycontract24 wird neu ausgerichtet!

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neuester Beitrag: 07.01.14 19:10
eröffnet am: 05.10.12 10:39 von: Rudini Anzahl Beiträge: 382
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24.02.13 22:23

13229 Postings, 4843 Tage RudiniAuch die Homepage befindet sich in Überarbeitung

02.04.13 23:39
1

13229 Postings, 4843 Tage RudiniKapitalherabsetzung wird umgesetzt

Planar Semiconductor AG
vormals firmierend unter MyContract24 AG
Hamburg
ISIN: DE000A1EL9G3 / WKN: A1EL9G
Bekanntmachung
über die Herabsetzung des Grundkapitals
im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung
nach §§ 229 ff. AktG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Planar Semiconductor AG, vormals firmierend unter MyContract24 AG, („Gesellschaft“) hat am 23. November 2012 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 9.215.000,00 €, eingeteilt in 9.215.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 € pro Aktie, nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 20 : 1 herabzusetzen, um in Gesamthöhe von 8.754.250,00 € Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 20 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt werden. Etwaige Aktienspitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch 20 teilbare Anzahl von Aktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten freihändig verwertet.

Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals wurde am 21. Februar 2013 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HR B 116838 eingetragen.

Die Zusammenlegung der ursprünglichen 9.215.000 Stückaktien im Verhältnis 20 : 1 in 460.750 Stückaktien („konvertierte Aktien“) erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des

02. April 2013
Soweit Aktionäre einen nicht durch 20 teilbaren Bestand an Aktien halten, gilt für die sich daraus ergebenden Teilrechte („Aktienspitzen“) das unten Gesagte.

Die konvertierten Stückaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.



Hamburg, im März 2013

Planar Semiconductor AG

Der Vorstand

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ch_list.destHistoryId=79726  

11.04.13 14:01

13229 Postings, 4843 Tage RudiniPlanar Semiconductor, Inc. wird eingebacht,

und zwar gegen Ausgabe von "nur" knapp 29 Millionen neuer Aktien. Der Wert der Planar Semiconductor, Inc. dagegen bei knapp 69 Millionen Euro liegen. Wenn Letzteres wirklich wahr wäre, sollte nach dem Neulisting einiges an Kursportential gegeben sein...

"Planar Semiconductor AG
Hamburg
(Amtsgericht Hamburg - HRB 116838)
ISIN: DE000A1EL9G3 / WKN: A1EL9G

Bekanntmachung nach § 183a AktG

Aufgrund Beschluss der Hauptversammlung der Planar Semiconductor AG (Gesellschaft) vom 23. November 2012 soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen von € 460.750,00 um bis zu € 64.539.250,00 auf bis zu € 65.000.000,00 durch die Ausgabe von bis zu 64.539.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht werden. Der Beschluss über die Erhöhung wurde am 21. Februar 2013 in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitalerhöhung soll in Höhe von € 28.973.883,00 EUR durchgeführt werden.

Es wird nach § 183a Abs. 2 AktG Folgendes bekannt gemacht:

Die Gesellschaft wird für die Durchführung der Kapitalerhöhung von einer externen Gründungsprüfung absehen.

Der Gegenstand der Sacheinlage sind die sämtlichen Gesellschaftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc. und damit 100% der Geschäftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc.; die Planar Semiconductor, Inc. ist eine Corporation nach dem Recht von Delaware (USA) (Delaware Registration Number: 3263479), mit Verwaltungssitz in Freemont, California (USA), eingetragen beim Secretary of State of California unter entity number C2320320.

Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Der Wert der Sacheinlage beträgt € 68.869.265,00 per 09.10.2012, wobei die Quelle dieser Bewertung das Gutachten des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kfm. Bodo Röse, Hohe Straße 7, 44139 Dortmund vom 09.10.2012 ist. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Ertragswertverfahren.

Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender versichern, dass ihnen außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert des Sacheinlagegegenstandes am Tag seiner tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.


Hamburg, im April 2013

Der Vorstand

Der Aufsichtsratsvorsitzende"

Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet  + Suchbegriff: Planar  

26.06.13 23:32

13229 Postings, 4843 Tage RudiniVorgestern nochmalige Veröffentlichung

Warum auch immer?

Planar Semiconductor AG
Hamburg
(Amtsgericht Hamburg - HRB 116838)
ISIN: DE000A1EL9G3 / WKN: A1EL9G
Bekanntmachung nach § 183a AktG
Aufgrund Beschluss der Hauptversammlung der Planar Semiconductor AG (Gesellschaft) vom 23. November 2012 soll das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlagen von € 460.750,00 um bis zu € 64.539.250,00 auf bis zu € 65.000.000,00 durch die Ausgabe von bis zu 64.539.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR pro Aktie erhöht werden. Der Beschluss über die Erhöhung wurde am 21. Februar 2013 in das Handelsregister eingetragen. Die Kapitalerhöhung soll in Höhe von € 28.973.883,00 EUR durchgeführt werden.

Es wird nach § 183a Abs. 2 AktG Folgendes bekannt gemacht:

Die Gesellschaft wird für die Durchführung der Kapitalerhöhung von einer externen Gründungsprüfung absehen.

Der Gegenstand der Sacheinlage sind die sämtlichen Gesellschaftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc. und damit 100% der Geschäftsanteile an der Planar Semiconductor, Inc.; die Planar Semiconductor, Inc. ist eine Corporation nach dem Recht von Delaware (USA) (Delaware Registration Number: 3263479), mit Verwaltungssitz in Freemont, California (USA), eingetragen beim Secretary of State of California unter entity number C2320320.

Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen. Der Wert der Sacheinlage beträgt € 68.546.193,00 per 22.11.2012, wobei die Quelle dieser Bewertung das Gutachten des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kfm. Bodo Röse, Hohe Straße 7, 44139 Dortmund vom 09.10.2012 in Verbindung mit der Stichtagserklärung des Gutachters vom 22.11.2012 ist. Die dabei angewandte Bewertungsmethode ist das sog. Ertragswertverfahren.

Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender versichern, dass ihnen außergewöhnliche Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert des Sacheinlagegegenstandes am Tag seiner tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von dem Sachverständigen angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind.



Hamburg, im Juni 2013

Der Vorstand

Der Aufsichtsratsvorsitzende

Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet  + Suchbegriff: Planar  

07.01.14 19:09

13229 Postings, 4843 Tage RudiniHV am 15.01.2014

Planar Semiconductor AG
Hamburg
Amtsgericht Hamburg HRB 116838
ISIN DE000A1TNW41
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Planar Semiconductor AG
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 15.01.2014, um 09.00 Uhr,
in dem Konferenzraum K 05 des Airport Conference Centers, Flughafen Frankfurt, Hugo-Eckener-Ring, 60547 Frankfurt am Main (Terminal 1), stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
ein:

Die Tagesordnung geben wir wie folgt bekannt:

Tagesordnung:

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Planar Semiconductor AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr der Gesellschaft

Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 sowie der Lagebericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Heinrich-Barth-Str. 30, 20146 Hamburg) ausliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Unterlagen. Ferner können die genannten Unterlagen im Internet unter http://www.planarsemiconductor.com (dort unter dem Begriff Investors) eingesehen werden.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2012 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehend genannter Adresse der Anmeldestelle anmelden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 25. Dezember 2013, 00.00 Uhr („Nachweisstichtag) beziehen und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Die Bestätigung muss in deutscher und englischer Sprache verfasst sein. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 08. Januar 2014, 24.00 Uhr unter folgender Adresse zugehen:

Planar Semiconductor AG
c/o Concord Capital AG
Mainzer Landstr. 123
60327 Frankfurt am Main
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de

Bedeutung des Nachweisstichtages

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechnung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung sowie der Nachweis des Aktienbesitzes erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; der Widderruf einer erteilten Vollmacht erfolgt durch Erklärung in Textform oder formfrei durch persönliches Erscheinen des Aktionärs bzw. Vollmachtgebers auf der Hauptversammlung. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung. Für die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Planar Semiconductor AG
c/o Concord Capital AG
Mainzer Landstr. 123
60327 Frankfurt am Main
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de

Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Ergänzungen der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 1.471.732 Aktien, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tag vor der Versammlung, also bis zum 23. Dezember 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Planar Semiconductor AG
Büro des Vorstandsvorsitzenden
Heinrich-Barth-Str. 30
20146 Hamburg

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Bei der Berechnung dieser drei Monate bestehen nach § 70 AktG bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetadresse http://www.planarsemiconductor.com bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Gegenanträge (§ 126 Abs. 1, § 127 AktG)

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 31. Dezember 2013, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten:

Planar Semiconductor AG
– Hauptversammlung –
Heinrich-Barth-Str. 30
20146 Hamburg
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter http://www.planarsemiconductor.com (dort unter dem Begriff Investors) veröffentlichen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerecht Übermittlung an die Gesellschaft bleibt unberührt.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und den im Konzernabschluss eingebunden Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen). Nach der Satzung ist der Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich zu bemessen.

Veröffentlichungen im Internet

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.planarsemiconductor.com (dort unter dem Begriff Investors) zur Verfügung.

Eingaben

Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse:

Planar Semiconductor AG
– Hauptversammlung –
Heinrich-Barth-Str. 30
20146 Hamburg
Fax-Nr. +49 69 2713879 11 oder E-Mail: planarhv@concordcapital.de

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 29.434.633 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 29.434.633 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.



Planar Semiconductor AG

Der Vorstand:

Randhawa, Rubinder Singh


https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet  + "Planar"
 

07.01.14 19:10

13229 Postings, 4843 Tage RudiniZwei Pressemitteilungen vom 17.12.2013

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