In #51 schreibst du eindeutig von Selbstjustiz im Zusammenhang mit Anstiftung zur Selbstjustiz; in #53 ist es auf einmal Notwehr, was du in #68 mit einem Beispiel bekräftigst. Aus dieser "Notwehr" wird dann erneut Selbstjustiz im Zusammenhang mit Anstiftung zur Selbstjustiz, für mich weiterhin eine seltsame Rechtsauffassung. Du kennst den Notwehrparagraphen:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Also, wenn du vorsätzlich und unmittelbar mit Pfefferspray angegriffen wirst und du wehrst dich dagegen - verhältnismäßig - dann ist das Notwehr. Wenn du jemanden beauftragst (außerhalb der Justiz/des Rechtsweges), die "Notwehr" für dich durchzuführen, dann ist das Selbstjustiz/Anstiftung zur Selbstjustiz. Begreifst du evtl. nicht den Unterschied zwischen Notwehr und Selbstjustiz? Das glaube ich nicht, denn intelligent genug bist du, dass ich dir in diesem Fall unterstellen kann: Du willst es einfach nicht verstehen!
MT
PS An meinen (un)bekannten "Stalker": Lass den Sch...!!!
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