Bei der Verjährung hast Du was durcheinander gebracht: die sog. allgemeine Verjährung beträgt nach Paragraph 195 BGB 3 Jahre; das war aber schon vor dem 01.01.2005 so. Die Verjährungsfrist spielte im vorliegenden Fall (der gewonnenen Klage vor dem OLG Jena) gar keine Rolle. Entscheidend war die festgelegte Annahmefrist. Diese betrug zwar ursprünglich 2 Monate, war aber nach Ansicht des Gerichts noch gar nicht in Gang gesetzt (geschweige denn abgelaufen), weil ein ange- strengtes Spruchkammerverfahren bis heute nicht abgeschlossen ist. Daraus folgt -sofern das Urteil Bestand haben wird- daß erst nach Abschluß des Spruchkammerverfahrens die 2-Monatsfrist in Gang gesetzt wird und daß wäh- rend diesen 2 Monaten alle freien Aktionäre ihre Aktien zurückgeben und die Abfindung verlangen können.
Ich warne davor, das Ganze als Phantasterei abzutun, nur weil es gar zu schön wäre. Oder gar deshalb, weil nirgendwo was drüber zu lesen war. Das alleine hat absolut gar nichts zu bedeuten. Vom Börsenparkett hörte ich heute gar die Meinung, man messe dem Ganzen keine Bedeutung bei, weil das Urteil des OLG ja hinfällig sei. Da muß ich mich allerdings sehr wundern. Selbstverständlich ist dem mitnichten so. Das Urteil des OLG Jena vergattert die JENOPTIK AG zur Zahlung, und dieses Urteil hat so lange Bestand, wie es vom BGH nicht ge- kippt ist. Schon alleine deswegen -ich wiederhole mich- hätte das publiziert gehört.
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