1. Zunächst einmal der Fall, dass ein Anlageberater bestimmte Aktien empfiehlt, die er vorher selbst gekauft hat – und zwar mit der Absicht, seine Aktien in die wegen seiner Empfehlung steigenden Kurse hinein zu verkaufen. In diesem Fall "skalpiert" er also die Kleinanleger, die seiner Empfehlung folgen. Diese Vorgehensweise ist ja leider nichts Neues, funktioniert(e) insbesondere bei kleinen marktengen Titeln gut – für den Skalpierer (auf englisch: Scalper). Das hat der Bundesgerichtshof als "unzulässige Kursmanipulation" bewertet, die verboten ist. Laut Wertpapierhandelsgesetz ist dies strafbar (§ 20 a WpHG), und zwar kann diese Form von Skalpieren mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Nachgegangen wird Verdachtsfällen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die mit den Handelsüberwachsungsstellen der Börsen zusammenarbeitet. Diese Behörde freut sich über "Hinweise aus der Bevölkerung" – also wenn Sie einen Fall von "Skalpieren" beobachtet haben, können Sie sich an die BaFin wenden (ich bitte Sie, das zu tun):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Wertpapieraufsicht/Asset-Management, Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main. Email: poststelle-ffm@bafin.de. Bafin-„Beschwerdehotline“: 01805 - 1 22346 (12 Cent/Min. aus dt. Festnetz).
2. Scalping "ist eine Art Market Making, bei dem man gleichzeitig Kauf- und Verkaufsorders im Markt platziert und seine Handelsentscheidungen sehr kurzfristig aufgrund bestimmter Ereignisse im Orderbuch trifft. Die Positionen werden nur sehr kurzfristig gehalten (Scalping = herausschneiden einer kleinen Marktbewegung). Ich habe beispielsweise in mehreren verschiedenen Futures gleichzeitig sehr viele Orders eng am Markt. Die daraus resultierenden Trades egalisieren sich meist ergebnismäßig, weil ich mal etwas kaufe und anderswo etwas verkaufe. Dadurch bekomme ich aber ein sehr gutes Gefühl für die Marktstimmung, um dann gezielt den einen oder anderen großen Trade zu platzieren."
Durch die Tatsache, dass solche Skalpierer sehr viele Orders im Markt liegen haben, verhindern sie allzu große Spreads. Ähnlich wie die Arbitrageure sind sie also "gute Jungs", da sie den Handel liquider machen und mithelfen, große unberechtigte Kursunterschiede zu vermeiden. Das geht Hand in Hand mit ihrem eigentlichen Ziel, der Gewinnmaximierung. Schön, dass diese Ziele in diesem Fall so gut zusammenpassen!
Also, Fazit: „Scalper“ oder „Skalpierer“ sind im ersten Fall „böse“, im zweiten Fall „gut“. Es hängt also davon ab, um welchen der beiden Fälle es geht. Im ersten Fall können wir die Bafin einschalten.
Sonnige Herbstgrüße!
Michael Vaupel _________
Hoffentlich nicht in dieser Aktie
________ Alles was ich hier poste, ist eine Satire. Nichts ist wahr, Alles ist nur eine Geschichte. Ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig. Ähnlichkeit mit Tatsachen sind reiner Zufall. Charts oder andere Meinungen sind keine Kaufempfehlungen. Alles was ich hier schreibe sind reine Fiktionen. Ein Bezug aus dieser virtuellen Welt zur realen Welt ist rein zufällig, nie intendiert und unterliegt der Täuschung des Lesers.
|
Angehängte Grafik:
grantlife.jpg (verkleinert auf 55%)