es ist, und das ist es was für Ebay (beauerlicher weise) ausreicht, ein im Sinne der Eidesstattlichen versicherung abgegebene Erklärung. Ebay muss sich absichern. Und dazu genügt ihnen juristisch deine ausssage ebay gegenüber, selbstverständlich müsstest du dann, wenn es zu Verhandlungen kommen würde, unter umständen nachweise bringen aber es gibt genug gründe für die eine nicht verkaufsfähigkeit rechhtfertiggen würde. Das gewählte beispiel mit der gestürzten Rolex war dann, man sehe es mir nach, nicht ganz eindeutig gewält. Aber erstmal lasse man sich als verkäufer anzeigen, dann fällt einem schon as ein. Vorher bekommt man ja sowieso Hau von den "Großen Jungs"
So long
Wootore
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