Opfer versuchen zum Teil auch positive Aspekte aus der damaligen Gesamtsituation hineinzuinterpretieren. Verständlich um so eigene Verletzung als nicht so gravierend zu erleben.
Dies darf aber keine Entschuldigung für die Täter sein. Der FAZ -bericht suggeriert , dass wegen der Gesamtsituation im Internat, dass Leben dort ganz angenehm gewesen sei, im Ergebnis bei den Kindern somit kein erkennbarer Schaden eingetreten sei. Gerade dieses Einschmeicheln bei den Kindern über eine Vertrauensbeziehung empfinde ich als besonders verwerflich. Solche Opfer sind oft überhaupt nicht mehr fähig ihren Mitmenschen zu vertrauen und echte Freundschaften und Partnerschaften einzugehen.
Fast noch schlimmer als die Gewalttaten finde ich, wie zum Teil verharmlosend und entschuldigend ( Z.B. Opfer vor Öffentlichkeit schützen ist in Ordnung, aber deswegen nicht anzeigen - Nein, Sexualverfahren laufen nichtöffentlich ab und Opfer müssen natürlich psychoterapheutisch behandelt und begleitet werden )auch jetzt mit dem Thema umgegangen wird.
Verjährungsfristen sollten erst zu laufen beginnen, wenn dem Opfer eine Anzeige überhaupt zumutbar ist, also noch nicht zu dem Zeitpunkt des leider häufig vorkommenden Dauermißbrauches, sondern erst wenn das Opfer einen gewissen Abstand zur Tat und vor allem zum Täter erlangt hat.
Dass zuhause die Situation ggf. ähnlich schlimm gewesen wäre , ist natürlich auch keine Entschuldigung, es zeigt vielmehr , dass Mißbrauch ( ebenso wie alle Arten von häuslicher Gewalt-wie Kinder und Frauen verprügeln ) nicht nur bei ALG 4 - empfängern im Plattenbau vorkommt.
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