Inzwischen sind meine beiden Depots ziemlich multikulti bestückt und das gezielt vor allem mit Dividendentiteln. Ergo zieht die Frage auf, wie es eigentlich mit der ausländischen Quellensteuer ausschauen wird, wenn bald (hoffentlich) die Erträge immer mehr fließen?
Tja: Für chinesische und britische Werte ist das glücklicherweise kein Thema. Für US-Titel hatte die Hausbank mich bereits Anfang 2019 von sich aus angemailt und mir das Formular W-8BEN zugesandt, welches ich dann auch brav ausfüllte und an sie retournierte; damit klappte die Vorabbefreiung bis dato einwandfrei.
Für Kanada bekam ich heute aber erst auf gezielte Anfrage meinerseits von der Hausbank auch ein Formular geschickt. Allerdings müßte ich auch noch eine Wohnsitzbescheinigung beim Finanzamt besorgen und diese bei Retournierung hinzufügen; zudem entstehen dafür Gebühren von €11,90 und das alle drei Jahre. Von kanadischer Quellensteuer betroffen werden im Hausbankdepot lediglich die Dividenden folgender Titel sein: Agnico Eagle Mines, Canadian Utilities, Kirkland Lake Gold Corp. - und Mountain Province Diamonds , sofern die sich jemals wieder entschließen, Ausschüttungen vornehmen (zuletzt geschah dies 2018 und momentan schaut es wirklich nicht danach aus).
Bei der Kernel Holding lasse ich mich mal überraschen - die ukrainische Quellensteuer beträgt aber eh nur 5%; bei meinem bescheidenen Bestand ist mir das keinen Behördengang wert.
Was das Zweitdepot betrifft, so stimmt dieser Focus-Artikel vom 27. März 2021 hier recht optimistisch: "Die Quellensteuer für ausländische Kapitalanlagen wird von dem jeweiligen Quellenstaat erhoben. Oftmals können Sie sich einen Anteil der ausländischen Quellensteuern zurückholen. In einem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem jeweiligen Quellenstaat und dem Land des Anlegers verständigen sich die beiden Länder auf einen maximalen Steuersatz, den ausländische Anleger auf Kapitalerträge zahlen müssen. Um diesen günstigeren Steuersatz zu bekommen müssen Sie oftmals Fomulare ausfüllen. Bei Trade Republic handeln Sie jedoch automatisch mit dem vergünstigen Steuersatz."
Dennoch habe ich heute mal per Kontaktformular bei Trade Republic angefragt, ob eine Vorabbefreiung für Australien, Kanada und USA wirklich möglich ist, nachdem ich über deren weiter unten abgebildete Twitter-Antwort vom 22. Juli 2019 hier gestolpert war. Denn im Zweitedepot liegen ja in Kürze lauter davon betroffene Titel wie American Tower Corp, Medical Properties Trust, Omega Healthcare Investors, Growthpoint Properties, AvalonBay Communities, Equity Residential, Farmland Partners, Gladstone Land Corp., Weyerhaeuser Company, West Fraser Timber, Spark Infrastructure Group und Essex Property Trust - und es sind ausnahmslos Dividendenausschütter.
Einen hochinformativen Artikel fand ich unter https://www.divantis.de/quellensteuer/ . Doch von einem Umzug meiner Titel nach Maxblue hält mich deren Ordergebührenstruktur ebenso ab wie meine Tendenz, nicht zuviele Depots verwalten zu wollen. Dies zumal wir in einer Zeit leben, wo Unternehmen ihre Policy auch ganz fix mal ändern können und abgesehen von der offenbar sehr großzügigen Handhabung speziell finnischer und kanadischer Quellensteuer zöge mich zu Maxblue momentan nun wirklich nichts hin.
Ich warte mal ab, ob und was Trade Republic auf meine Anfrage dort antworten wird, bin aber innerlich bereits ein wenig darauf voreingestellt, in den sauren Apfel zu beißen und die Quellensteuer in einigen Fällen hinnehmen zu müssen. Sollte TR sich in Sachen kanadische und ukrainische Titel als unkomplizierter herausstellen als die Hausbank, werde ich diese wohl dorthin übersiedeln, aber ob ich noch ein drittes Depotfaß aufmache, dafür müßte ich den Aufwand nochmal gründlich gegen den zu erwartenden Nutzen abwägen.
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