Ihr Falkentelegramm vom 24.04.2009
Bad Bank - Teil 1
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schätzt, dass in den Bilanzen deutscher Kreditinstitute noch mindestens 250 Milliarden Euro an toxischen Papieren versteckt sind. Diese Wertpapiere, die nach wie vor immenses Verlustpotenzial bergen, versetzten dabei vor allem die Banken bei der Kreditvergabe in eine Art Schockstarre, da die Risikopotenziale bereits durch das Halten der giftigen Vermögenswerte ausgeschöpft sind. Letztendlich wirken sich diese Wertpapiere, die ja gleichzeitig die Initialzündung der derzeitigen Finanzkrise darstellen, also weiter wachstumshemmend aus.
Die Bundesregierung und die Finanzexperten sehen derzeit nur einen Weg, dieses Problem kurzfristig lösen zu können. Mit der Bildung einer Deponie für diese explosiven Vermögenswerte plant man einen Risikotransfer auf die Allgemeinheit und erhofft sich dadurch eine höhere Handlungsfähigkeit der betroffenen Finanzinstitute. Dabei muss die Bundesregierung nicht nur den Steuerzahler von der Gründung so genannter Bad Banks überzeugen, die Pläne müssen auch noch innerhalb der nächsten 8 Wochen umgesetzt werden.
Grundsätzlich sind derzeit 2 Modelle für die Errichtung einer Bad Bank im Gespräch. Mit dem rechtlich komplizierten Modell, dem Anstaltsmodell, können Finanzinstitute nicht nur die Wertpapiere in eine eigens dafür gegründete Anstalt auslagern, ganze Unternehmensteile und Aktivbestandteile können zudem zu ihrem Buchwert ausgegliedert werden. Hiervon könnten in erster Linie die Landesbanken profitieren, denen derzeit massive Umstrukturierungen bevorstehen.
Bei diesem Modell bleibt die Haftung der ausgegliederten Aktivbestandteile bei den Banken, die Wertverluste müssten aber nicht weiter abgeschrieben werden. Dadurch würden auch das Ergebnis und das Eigenkapital erheblich entlastet und die Kreditvergabefähigkeit der Finanzinstitute wieder angekurbelt werden. Komplizierte Bewertungsverfahren der umgebuchten Vermögensgegenstände würden in diesem Modell entfallen. Dennoch stehen umfangreiche Gesetzesänderungen der Umsetzung dieses Modells im Wege.
In der kommenden Ausgabe möchte ich Ihnen das zweite Modell, das auf der Gründung einer Zweckgesellschaft basieren soll, vorstellen.