In den nachfolgenden Passagen des gemeinsamen Papiers sollen die Sorgen der abhängig Beschäftigten dann im Einzelnen dadurch ausgeräumt werden, dass verlautbart wird, was mit dem Abkommen nicht bewirkt werden soll, ohne dabei zu konkretisieren wie dies in Anbetracht der Aufstellung des bisherigen Verhandlungsprozesses realisiert werden soll und ohne zu konkretisieren, wie die Kriterien für die geäußerten Wünsche aussehen. Da ist die Rede davon, dass Geheimhaltungsvorschriften und Intransparenz die öffentliche Debatte nicht verhindern sollen. Nun, darum waren sie jedoch bisher bemüht und die bisherigen Verhandlungsergebnisse kamen genau so zu Stande. Müssten die Verhandlungen dann nicht einfach komplett bei Null starten, wenn es darum ginge, dies zu verhindern? Aber dies wird im Papier nicht gefordert. Zwischen dem Wunsch i.S. der besorgten Zivilgesellschaft und der Entfaltungsrealität des späteren Abkommens liegen jedoch Welten. Der Clou des Abkommens besteht darin, dass eben nicht direkt derartige Rechte abgebaut werden müssen, sondern dies auf indirektem Weg erfolgen kann, wie erst kürzlich etwa Patrick Schreiner in einem NachDenkSeiten-Beitrag deutlich gemacht hat. Die "Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit" in Zeiten der "internationalen Konkurrenz" sollte den abhängig Beschäftigten eigentlich noch in den Ohren klingen. Unter Verwendung dieser Begriffe ging es stets darum, sie zur Lohn"moderation" aufzufordern, da das Kapital nun einmal ein "scheues Reh" ist und Unternehmen den Standort wechseln können. Dies sind die Mechanismen, über die der Druck zur Disziplinierung der abhängig Beschäftigten aufgebaut wurde und wird.
|