Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 61 IN 41/13
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 15267 eingetragenen Praktiker AG, Am Tannenwald 2, 66459 Kirkel, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Armin Burger, Hermann Ulrich Gehrmann und Thomas Heinitz
Geschäftszweig: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen
an Großhandels-, Einzelhandels- oder Dienstleistungsunternehmen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2013, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Udo Gröner,
Trierer Straße 8-10, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 41010,
Fax: 0681/ 4101 213.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Auch die Anleihegläubiger können ihre Forderung innerhalb vorgenannter Frist unter Beachtung des § 174 InsO unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter anmelden, weil der für sie bestellte "gemeinsame Vertreter", Dr. Ingo Scholz, erklärt hat, dass er seine Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter vorläufig eingestellt habe.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 09.12.2013, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach,
Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
• die Person des Insolvenzverwalters,
• die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
• Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
• Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
• Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
• Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
• besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
• Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
• Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
• die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
• und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.11.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 22 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
61 IN 41/13
Amtsgericht Saarbrücken, 01.10.2013
Quelle : insolvenzbekanntmachungen.de
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