Russland: Aktualisierte EU-Verordnung 269/2014 in Bezug auf die Abwicklung von ADR- und GDR-Programmen mit russischen Basiswerten
15.09.2023
Clearstream Banking1 informiert Kunden darüber, dass gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert, der bei der Nationalen Abwicklungsgesellschaft gehalten wird, genehmigen können. Der relevante Text lautet:
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'5aa. Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Umwandlung bis zum 25. Dezember 2023 durch Staatsangehörige oder Einwohner eines Mitgliedstaats oder durch eine in der Union ansässige Einrichtung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert, der bei der in Anhang I unter der Nummer 101 aufgeführten Einrichtung im Abschnitt "Einrichtungen" zum Zweck des Verkaufs des Basiswerts und der Bereitstellung von im Zusammenhang mit der Umwandlung des Hinterlegungsscheins und dem Verkauf des Basiswerts stehenden Geldern direkt oder indirekt an diese Einrichtung in Russland genehmigen, unter solchen Bedingungen, wie es die zuständigen Behörden für angemessen erachten und nachdem sie festgestellt haben, dass:
(a) der Hinterlegungsschein vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt wurde; (b) der entsprechende Antrag auf Genehmigung bis zum 25. September 2023 eingereicht wird; (c) der Inhaber des Hinterlegungsscheins nachweisen kann, dass eine solche Umwandlung für den Verkauf des Basiswerts notwendig ist; (d) der Verkauf des Basiswerts den Bestimmungen der Verordnung Nr. 833/2014, einschließlich der Artikel 5 und 5f, entspricht; und (e) keine Gelder anderen in Anhang I aufgeführten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.'
Kunden und ADR/GDR-Inhaber, die eine Umwandlung wünschen, werden daran erinnert, sich bis spätestens 25. September 2023 an die zuständigen Behörden in ihrem Mitgliedstaat zu wenden, um eine Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass die bis zum 30. Dezember 2023 von der Nationalen Abwicklungsgesellschaft erklärte Gebührenbefreiung im Zusammenhang mit freiwilligen Umwandlungen und Stornierungen nicht die Umwandlung eines Hinterlegungsscheins mit russischem Basiswert ohne Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 ermöglicht.
Gemäß den Anweisungen der deutschen und luxemburgischen zuständigen Behörden wird Clearstream Banking S.A. (CBL) Umwandlungen bearbeiten, die von ihren Kunden für ADR/GDR-Inhaber durchgeführt werden, die Staatsangehörige oder Einwohner eines Mitgliedstaats sind, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind und Umwandlungen aus anderen Gründen nicht unzulässig sind.
Für jede ADR/GDR-Umwandlungsanweisung in Bezug auf die unten aufgeführten Wertpapiere müssen Clearstream Banking S.A.-Kunden im Bemerkungsfeld ihrer Anweisung (:70E: INST-Feld in MT565 oder im Corporate Action Instructions Narrative im Xact Web Portal) angeben, dass sie die Genehmigung gemäß Artikel 6b(5aa) der Verordnung (EU) 269/2014 erhalten haben, und die folgenden Informationen bereitstellen: (a) den Namen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, die die Genehmigung erteilt hat, (b) die Referenznummer der Genehmigung und (c) das Datum der Genehmigung.
Anweisungen ohne die erforderliche Angabe zur Sanktionskonformität werden abgelehnt.
Ungeachtet der oben genannten Anforderungen wird Kunden daran erinnert, dass gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Clearstream Banking S.A. Kunden dafür verantwortlich sind sicherzustellen, dass alle von ihnen über Clearstream Banking S.A. abgewickelten Anweisungen den geltenden Gesetzen entsprechen, einschließlich etwaiger Sanktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs.
Auswirkungen auf Kunden
Clearstream Banking wird voraussichtlich ab dem 20. September 2023 die Bearbeitung von DR-Umwandlungsanweisungen für diejenigen DR-Programme wieder aufnehmen, bei denen DR-Bevollmächtigte die Umwandlung unterstützen und ihre Bücher für Stornierungen geöffnet sind. Clearstream wird aktualisierte Mitteilungen über Unternehmensaktionen an die Inhaber der betroffenen DR-Programme bereitstellen, für die eine Umwandlung möglich ist.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können sich Kunden an den Clearstream Banking Client Services oder ihren Relationship Officer wenden.
Clearstream Banking bezieht sich kollektiv auf Clearstream Banking S.A., mit Sitz in der 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, eingetragen im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister unter der Nummer B-9248, und Clearstream Banking AG (für Clearstream Banking AG-Kunden, die Creation-Konten verwenden), mit Sitz in der 61, Mergenthalerallee, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Register B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500.
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