Gibt die Möglichkeit zu Überprüfen, was daraus geworden ist.
Der Schadensersatzprozess läuft immer noch. Langsame Gerichte.
URALT NACHRICHTEN!!!!!!! Also bitte nicht als Pushversuch darstellen, ist es nicht. Es geht um das sammeln von Hintergrundinformationen.
F.A. Günther & Sohn Actien-Gesellschaft i.K. Leipzig Mitteilung gemäß § 125 AktG Wertpapier-Kenn-Nr.: 591 200 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der F.A. Günther & Sohn AG i.K. am Donnerstag, den 16. September 2004, im Seaside Park Hotel Leipzig, Richard-Wagner-Straße 7 in D-04109 Leipzig um 11.00 Uhr. T A G E S O R D N U N G Punkt 1: Neuwahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs.1 AktG zusammen. Die Verwaltung schlägt zur Neuwahl in den Aufsichtsrat folgende Personen vor: 1. Dr. Manfred Kahl, Rechtsanwalt, Münster Weitere Mandate: - 2. Christian Werner, Kaufmann, Paderborn Weitere Mandate: Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Helkon Media AG i.Ins. Stv. Aufsichtsratsvorsitzender der Life & ART Holding AG 3. Peter Weihs, Finanzkaufmann, Wien/ Österreich Weitere Mandate: - Die Hauptversammlung ist an weitere Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Vorgeschlagenen sind mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig am 3. Mai 2004 gemäß § 104 AktG gerichtlich bestellt worden. Punkt 2: Bericht des Vorstandes über den Stand des Gesamtvollstreckungsverfahrens Der Vorstand steht in engem Kontakt mit der Gesamtvollstreckungsverwaltung. Ziel ist die Aufhebung des Gesamtvollstreckungsverfahrens und die Fortführung der Gesellschaft. Dazu ist ein Zwangsvergleich mit den Gläubigern zu schließen. Der Vorstand wird über den Stand entsprechender Verhandlungen berichten. Punkt 3: Diskussion über die Wiederbelebung der Gesellschaft und mögliche Sanierungsbeiträge der Aktionäre Die Verwaltung plant für den Fall eines erfolgreichen Zwangsvergleichsverfahrens die Wiederaufnahme der operativen Tätigkeit. Der Vorstand wird der Hauptversammlung berichten, welches Konzept die Verwaltung verfolgt. Dabei ist mit den Aktionären zu diskutieren, ob und inwiefern in zeitlicher Nähe beispielsweise eine Kapitalerhöhung oder die Emission einer Wandelanleihe als umsetzbar angesehen wird. Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum Freitag, den 10. September 2004 ihre Aktien gemäß § 17 Abs.1 der Satzung der Gesellschaft ihre Aktien bei der Gesellschaft, einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch Bevollmächtigte oder Aktionärsvereinigungen ausgeübt werden. Leipzig, im Juli 2004 Der Vorstand Kontaktadresse: F. A. Günther & Sohn AG i.K. c/o Dr. Kahl & Coll. Weseler Straße 561 48163 Münster email: Tel.: Fax: gus-ag@gmx.de 02 51-7 13 28-0 02 51-7 13 28-29 F. A. Günther & Sohn AG i.K. c/o Dr. Kahl & Coll. Weseler Straße 561 48163 Münster email: gus-ag@gmx.de Tel.: 02 51-7 13 28-0 Fax: 02 51-7 13 28-29
Günther & Sohn kontra Terrawert: Es fliegen die Fetzen Bei Weiterveräußerungen offenbar kräftig zugelangt / Konkurs scheint abgewendet VON HL Leipzig (hl) - "Affäre Günther & Sohn: wer lügt denn da?" titelte die Bildzeitung. Und in der Tat ist es für Außenstehende schwer durchschaubar, wer hier eigentlich wen über den Tisch zu ziehen sucht. Tatsache ist, daß Günther & Sohn auf der einen und die Terrawert Bau Aktiengesellschaft mit harten Bandagen aufeinander losgehen. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung von Günther & Sohn griff deren Vorstandsvorsitzender, Manfred Thomas, die Ravensberger-Tochter scharf an. Sein Vorwurf an die Adresse der Firmenleitung: Das Geschäftsgebaren der Terrawert habe sein Unternehmen schwer geschädigt. Der Günter & Sohn-Chef bezog sich bei seinen Anschuldigungen auf die Ergebnisse eines Prüfberichtes von Ernst & Young. Laut Thomas hat die ebenfalls in Leipzig ansässige Terrawert Alt- und Neubauten an sein Unternehmen zu völlig überhöhten Preisen weiterveräußert. Bei Altbauten habe die Terrawert einen Gewinnzuschlag von über die Hälfte aufgesattelt, bei Neubauten habe sie sich über 300% einverleibt. Dadurch ist dem in und um Leipzig tätigen Unternehmen Branchenkennern zufolge ein Schaden von rund 50 Mio. DM entstanden.
"An den Haaren herbeigezogen" sind die Vorwürfe nach Ansicht der Terrawert und der Ravensberger-Gruppe, die an Günther & Sohn mit 10,5% beteiligt und auch personell aufs Engste mit der Gesellschaft verflochten ist. So stand Achim Zink im vergangenen Jahr nicht nur an der Spitze des Aufsichtsrats bei Ravensberger, sondern auch bei Günther & Sohn. Und auch Peter Brenske war nicht nur im Vorstand des Bauunternehmens aus Grünwald, sondern hatte bis Ende Februar dieses Jahres auch einen Platz im Aufsichtsrat der Leipziger.
Während sich der Vorstand von Günther & Sohn inzwischen in eisiges Schweigen hüllt, ging man bei Terrawert und Ravensberger zur Gegenoffensive über. Das was Thomas auf der Hauptversammlung geboten habe, sei "unter die Gürtellinie" gegangen, gab Ravensberger-Sprecher Manfred Gburek den schwarzen Peter an Thomas zurück. Die Terrawert habe sich nichts zu Schulden kommen lassen. Ohne ein strategisches Konzept betrieben, sei die Grundstücks- und Personalpolitik bei Günther & Sohn "haarsträubend" gewesen.
Die Terrawert gab zu bedenken, daß einschneidende und unerwartete Marktveränderungen Ende August 1995 zu erheblichen Verlusten bei Günther & Sohn geführt hätten. Statt ein schlüssiges unternehmerisches Konzept zu präsentieren, mit dessen Hilfe man dem Kapitalverzehr entgegenzuwirken gedenke, versuchten Vorstand- und Aufsichtratsvorsitzender mit einem "schlecht recherchierten" Gutachten frühere Gesellschafter und Aktionäre zu einem finanziellen Engagement zu bewegen. So gab Terrawert bei der C&L Deutsche Revision ein Gegengutachten in Auftrag. Hinsichtlich der angeblich überhöhten Grundstückspreise bemängeln die Gutachter am Ernst & Young-Bericht, daß er eine Reihe von Ungereimtheiten und nicht schlüssige Behauptungen enthalte. Die Feststellung der Unangemessenheit von Verkaufspreisen für Grundstücke allein anhand von Margen sei nicht sachgerecht, weil werterhöhende Maßnahmen vor den Weiterverkäufen nicht berücksichtigt worden seien. Zudem seien die zugrundeliegenden Zahlen weder begründet noch belegt und somit nicht nachvollziehbar.
Doch scheint der Konkurs inzwischen abgewendet zu sein. Nach den Worten von Jörg Pluta, Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, hat das vorwiegend im Wohnungsbau aktive Unternehmen Günther & Sohn seinen Verbindlichkeiten mittlerweile eine Forderung auf Schadensersatz entgegengestellt. Aus dem Unternehmen selbst war zu erfahren, daß die Altaktionäre von der Ravensberger Bau Beteiligungen AG, Peter Brenske und Kay Zimmermann, aufgefordert worden seien, die gestellte Forderung bis Ende März zu begleichen. "Sollte keine Einigung erzielt werden, geht es vor Gericht", war so zu hören. Sofern Thomas etwas Falsches sage, habe er seinerseits Schadensersatzansprüche am Hals, konterte Gburek.
Die Illiquidität scheint Pluta zufolge im Augenblick die größere Schwachstelle zu sein. Gegenwärtig verhandele das angeschlagene Unternehmen mit den Banken über die Aufrechterhaltung der Liquiditätslinien. Überdies verfüge die in Berlin für den amtlichen Handel börsennotierte Gesellschaft bis Herbst über ein Finanzpolster, so Pluta weiter. http://mipim.iz.de/6373/...eftig-zugelangt-konkurs-scheint-abgewendet
Hallo Leute,
schaut mal, was ich heute per email von der Makro Capital GmbH aus Hamburg erhalten habe. Wenn das stimmt, geht bei Günther in den nächsten Tagen die Post ab. Das erklärt dann auch die Kursentwicklung der letzten Wochen.
Gesamtvollstreckungsverfahren soll durch Zwangsvergleich beendet werden / Neue Großaktionärsgruppe um amerikanischen Staranwalt Edward D. Fagan
Es gehört zu den eher seltenen Begebenheiten in der deutschen Börsenlandschaft, wenn eine bereits vor mehr als sieben Jahren durch die Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens aufgelöste Aktiengesellschaft ihre Aktionäre noch einmal zur Hauptversammlung einlädt. Dass genau dies im Falle der F.A. Günther & Sohn AG i.K. geschehen soll, zeigt, dass sich gerade an der Börse Geduld auszahlen kann.
Seit Mitte Februar 2004 ist plötzlich wieder rege Nachfrage nach den Papieren des 1909 gegründeten Leipziger Traditionsunternehmens zu verzeichnen. Galten sie bis vor kurzem noch als quasi historische Wertpapiere, so scheinen sie jetzt wieder mit einer realen Werthaltigkeit versehen zu sein. Jahrelang dümpelte die Aktie nahezu umsatzlos um die Marke von 2 Euro, bis massive Käufe die Notierung binnen weniger Wochen über die 10 Euro-Schwelle hievten.
Was war geschehen?
Eine Gruppe kapitalkräftiger Investoren war auf der Suche nach einem traditionsreichen Börsenmantel, der Aussicht auf die Einbringung eines völlig neuen Geschäftes bietet. Dabei ging es nicht um die viel zitierten (ohnehin nur stark eingeschränkt nutzbaren) steuerlichen Verlustvorträge. Entscheidendes Kriterium für die Fokussierung auf die Günther AG war vielmehr die Tatsache, dass das Gesamtvollstreckungsverfahren (Gegenstück zu Konkursverfahren / heute Insolvenzverfahren in den „neuen“ Bundesländern) bei Günther & Sohn bereits seit 1997 andauert.
Für die Zielsetzung der neuen Investoren ist dieser Umstand ein großes Plus: Je länger das Verfahren andauert, umso niedriger ist zum einen die Erwartungshaltung der Gläubiger einer solchen Gesellschaft, die Belastungen aus so lange zurückliegenden Konkursen längst abgeschrieben und bilanziell verarbeitet haben. Zum anderen ist auch nur in solchen Fällen davon auszugehen, dass die Konkursverwaltung - hier die Gesamtvollstrecker oder Sequester - die Situation des Unternehmens und seine Aktenlage minutiös aufgearbeitet haben. Versuche, Insolvenzverfahren sehr viel jüngeren Datums zu einem Abschluss zu bringen und die dann schuldenfreie Unternehmenshülle mit neuem Leben zu füllen, sind schon aus diesen Gründen eigentlich zum Scheitern verdammt.
Wer aber steckt hinter dieser Initiative?
Bevor wir darauf näher eingehen, sei ein kleiner Exkurs gestattet.
Jeder hat schon davon gehört: Kirch verklagt Breuer und die Deutsche Bank, Kerkorian die Daimler-Chrysler AG und Schrempp, Bertelsmann einigt sich mit ehemaligen Managern über immerhin $200 Mio. und Bayer „settled“ über 1.000 Klagen wegen Lipobay durch Vergleich. Dies alles passiert nicht etwa vor deutschen Gerichten, sondern natürlich am „Internationalen Gerichtshof“, nämlich in den USA. Nirgendwo anders sind die Chancen für Millionenkläger größer als dort. Zunächst ist das Einbringen einer Klage gegen einen Konzern sehr viel risikoloser für den Kläger. Selbst wenn er unterliegt, muss er nämlich nicht wie in Deutschland auch die Kosten der Verteidigung des Gegners tragen, die bei den Streitwerten immens sind. Auch die Gerichtskosten sind zu vernachlässigen und überschreiten in den seltensten Fällen die Marke von $1.000. Sie orientieren sich nicht an den mit der Klage geltend gemachten Forderungen.
Diese Eigenheiten des amerikanischen Rechtssystems sind es, die gerade in den letzten Jahren harsche Kritik an der US-Gerichtsbarkeit laut werden ließen. Doch auch diese Medaille hat zwei Seiten: Die tatsächliche Gleichbehandlung vor Gericht ist nämlich nur auf diese Weise erreichbar. Nur wenn die Kosten nicht zu einer unüberwindbaren Hürde werden, kann es sich ein tatsächlich in seinen Rechten beeinträchtiger Normalbürger erlauben, den Kampf „David gegen Goliath“ vor Gericht auszutragen.
Innerhalb des letzten Jahrzehnts hat sich so in den USA eine regelrechte Klageindustrie entwickelt. Die Protagonisten, also die erfolgreichsten Anwälte, erfüllen sicherlich nicht in jedem Fall die Anforderungen, die man hierzulande an ein seriöses anwaltliches Geschäftsgebahren stellen würde.
Doch hat sich eine Reihe von Anwälten so in den Vordergrund spielen können, dass allein die Tatsache, ein solcher Anwalt habe einen bestimmten Fall übernommen, in manchen Fällen den Gegner schon vor Einleitung eines formellen Verfahrens an den Verhandlungstisch bringt und lukrative Vergleiche geschlossen werden.
Allen voran gilt dies für Edward D. Fagan, den „König der Sammelkläger“, wie er von Bewunderern genannt wird. Aus Sicht seiner Gegner klingt dies etwas nüchterner: Für sie ist er schlicht „The Devil“.
Fagan war es, der 1998 die Schweizer Banken wegen ihres Verhaltens im Hinblick auf jüdische Konten zu einem Vergleich über 1.25 Milliarden US- Dollar brachte. Fagan war es, der maßgeblich daran mitwirkte, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2000 wegen ihrer Rolle als Profiteur von Zwangsarbeitern zu Zeiten des Nazi-Regimes einen Vergleich über 10 Milliarden DM mit verschiedenen Opferorganisationen schloß. Und Fagan ist es, der gegenwärtig die Schweizer UBS AG in den USA auf sage und schreibe 36 Milliarden Dollar verklagt hat, die diese zu Unrecht durch Übernahme einer ehemaligen Tochter der deutschen IG Farben vereinnahmt haben soll. Im Falle des Obsiegens sollen auch diese Mittel noch lebenden Opfern des Dritten Reichs zufliessen.
Und:
Fagan ist es auch, der als Kopf der Investorengruppe die Wiederbelebung der Günther & Sohn AG anpeilt.
Wieso das ?
Wieder ist eine kurze Erklärung nötig. Es herrscht die Ansicht vor, amerikanische Anwälte würden auf Basis eines Erfolgshonorars tätig, dem Mandanten würden also im Verlauf eines Verfahrens keinerlei Kosten auferlegt. Dies ist jedoch nur zum Teil richtig. Zutreffend ist, dass Anwälte dieses Kalibers keine üblichen Stundensätze berechnen, die reine anwaltliche Arbeit also tatsächlich nur dann vergütet wird, wenn ein Prozess einen erfolgreichen Ausgang nimmt. Ebenso richtig ist aber, dass die so genannten „out of pocket expenses“ durch den Mandanten zu tragen sind. Darunter sind beispielsweise Reiseaufwendungen, Übersetzungskosten, Kosten für Pressekonferenzen zu verstehen, also pauschal betrachtet alle neutralen Ausgaben.
Diese Tatsache macht das Tor für eine in Deutschland einzigartige Dienstleistung weit auf: Die Partizipation über die Finanzierung solcher „Expenses“ an Prozessen in Milliardenhöhe!
Fagans Konzept ist es, nach Durchführung des angestrebten Zwangsvergleiches in der Günther AG den ersten europäischen Prozessfinanzierer für den riesigen US-Markt zu positionieren. Künftig soll den Aktionären der Günther AG eine Teilnahme an den Erlösen solcher Schadenersatzprozesse möglich sein. Dabei wird Fagan nicht etwa eigene Prozesse finanzieren; die Vorgehensweise soll an der eines üblichen Fonds orientiert sein. Ohnehin plant er, obwohl erst 52 Jahre alt, für 2005 den Rückzug aus dem aktiven Geschäft.
Günther & Sohn – vorausgesetzt die Wiederbelebung gelingt – soll künftig als Gegenleistung für die Finanzierung neutraler Verfahrenskosten mit einem Prozentsatz zwischen 5% und 25% an den Bruttoerlösen solcher Verfahren partizipieren.
Fagan bekleidet dann das „Fondsmanagement“, selektiert ihm vorgestellte Fälle, prüft auf Herz und Nieren in Zusammenarbeit mit seinem großen Netzwerk in den USA und trifft abschließend eine Investitionsentscheidung.
Um die anstehenden Maßnahmen der Wiederbelebung der Günther AG zu forcieren, wurde bei dem zuständigen Amtsgericht Leipzig bereits ein Antrag auf Neubesetzung des Aufsichtsrates gestellt. Diesem Antrag wurde am 03.05.2004 vollumfänglich entsprochen. Nächste Schritte werden dann die Einberufung einer Hauptversammlung und die Vorbereitung von Verhandlungen mit den Gläubigern des Unternehmens sein.
Unterstützung erfährt Fagan dabei etwa von dem deutsch-amerikanischen Anwalt Dr. Manfred Kahl (Münster / New York) und möglicherweise auch von Michael Witti (Berlin), der seit den Tagen des 1998er-Vergleichs mit den Schweizer Banken als Fagan-Intimus gilt.
Doch Fagan wäre nicht Fagan, wenn die Auswahl des Börsenmantels, der Günther & Sohn AG, nicht auch einen zutiefst juristischen Hintergrund hätte:
Grund für den Konkurs 1997 war nämlich der Umstand, dass der Gesellschaft auf Betreiben zweier einflussreicher Großaktionäre sukzessive Liquidität entzogen worden sein soll. Ein kurz vor der Insolvenz eingetretener neuer Vorstand deckte diese Machenschaften auf. Zudem wurde diese Annahme zentral durch ein umfangreiches Gutachten der Wirtschaftsprüfungssozietät Ernst & Young gestützt. Folglich erhob der Vorstand noch 1997 Zahlungsklage über 40 Millionen DM gegen die vermeintlichen Schädiger vor dem Landgericht München. Der Insolvenzverwalter Dr. Frege (Leipzig) trat unmittelbar nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens in den Prozess ein und erhielt dazu Prozesskostenhilfe. Die Gewährung solcher staatlichen Mittel erfolgt nur in Fällen, die nachvollziehbar begründete Erfolgsaussichten aufweisen.
Das besagte Verfahren ist nun seit 7 Jahren anhängig und bisher in keine Richtung entschieden worden. Durch den Zinslauf dürfte sich die Schadenersatzforderung mittlerweile 75 Millionen DM oder heute 37.5 Millionen Euro belaufen. Dem Vernehmen nach soll das Verfahren jedoch noch in diesem Jahr durch Urteil (oder Vergleich) abgeschlossen werden.
Und in Amerika sagen sie Fagan eines nach: „When he comes in, there is money!“. Soll meinen: Wenn er nicht davon ausgehen würde, dass dieses Verfahren auch nach Befriedigung der Gläubiger zu einem beachtlichen Mittelzufluss für die dann entschuldete Günther AG führen würde, hätte er sich sicherlich auf ein anderes Zielunternehmen für sein Konzept konzentriert.
Bei aller Vorsicht sei folgende Beispielrechnung angestellt:
Erhielte die Günther AG nur 50% ihrer aktuellen Forderung von ungefähr 37.5 Millionen Euro zugesprochen, wäre dies ein Zufluss von 18.75 Millionen Euro. Geht man von noch ungefähr 5 Millionen Euro offener Forderungen der Gläubiger aus, stünden der AG nach Zwangsvergleich 13.75 Millionen Euro zur Verfügung.
Pro Aktie (216.000 Aktien sind emittiert) aber bedeutet dies Cash in Höhe von 63,65 Euro bei Verbindlichkeiten von Null. Phantasie aus den angestrebten künftigen Erträgen aus der Prozessfinanzierung in den USA muß also für die ungefähre Berechnung eines – vorläufigen - Kurszieles gar nicht aufgebracht werden.
Selbst für den Fall eines negativen Ausgangs des Prozesses in München ist davon auszugehen, dass Fagan nicht eher ruhen wird, als ein Zwangsvergleich auf andere Weise - etwa unter teilweisem Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen - zustande kommt.
Fazit:
Ein Investment in der Günther & Sohn- Aktie kann mit Blick auf die aktuelle gerichtliche Auseinandersetzung in München und auf die geplante Neuausrichtung als US-Prozessfinanzierer kurz-, aber auch langfristig lohnenswert sein. Bei Käufen ist darauf zu achten, dass die Aktie gegenwärtig nur in Berlin und nur zur Kasse, also einmal pro Tag, handelbar ist. Limitierungen sind ausdrücklich zu empfehlen, wobei vor dem Hintergrund der greifbaren Perspektiven auch Kaufkurse um 20 Euro sicherlich ein erträgliches Chance-Risikoprofil aufweisen.
Wir werden den Fortgang dieser innovativen und von echten „Weltmarktführern“ initiierten Mantelübernahme begleiten und in absehbarer Zeit ein „follow-up-Studie“ erstellen.
Edward Fagan wird voraussichtlich noch im Mai in Deutschland (vermutlich Berlin) im Rahmen einer umfassenden Pressekonferenz weitere aufschlussreiche Details zu den Hintergründen der eingeleiteten Wiederbelebung von Günther & Sohn bekannt geben.
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