falsch die Gesetze zitieren: " 21 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen (1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen. Bei Zertifikaten, die Aktien vertreten, trifft die Mitteilungspflicht ausschließlich den Inhaber der Zertifikate. Die Frist des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Es wird vermutet, dass der Meldepflichtige zwei Handelstage nach dem Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen Kenntnis hat." http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/BJNR174910994.html Das heißt, wenn am Donnerstag der Verkauf begonnen hat, ist Donnerstag der 1. Handelstag, Freitag der 2. Handelstag, Montag der 3. Handelstag und Dienstag der 4. Handelstag. D.h., heute im Verlaufe des Tages KÖNNTE noch eine Pflichtmitteilung kommen, muss es aber nicht, wenn Centrotec das Paket am Donnerstag bei einem Kapitalmarktdienstleister (Bank) in Kommision gab. Denn dann hat Centrotec noch keine genaue Kenntnis, wieviele Aktien schon verkauft worden bzw. welche Meldeschwellen mittlerweile unterschritten sind. Hier gibt es gesetzlichen Spielraum von 2 Handelstagen. Erst ab Donnerstag Abend kann man eine Pflichtmitteilung ausschließen!
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