Staatsvertrag wegweisend für Spielerschutz und Suchtprävention
Wiesbaden, 12. Dezember 2007 Der Hessische Landtag stimmt am heutigen 12. Dezember über den neuen Glücksspielstaatsvertrag ab. Mit der neuen Regelung wird das ausschließlich staatliche Lotterie- und Sportwettenangebot fortgeführt. Kernpunkte des neuen Staatsvertrages, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, sind effektiver Spielerschutz und aktive Suchtprävention.
LOTTO Hessen wurde zur Umsetzung dieses Auftrags vor mehr als 50 Jahren von der Politik gegründet und steht seit dieser Zeit für ein verantwortungsvolles Spiel- und Wettangebot. Das Unternehmen richtet sein Spielangebot, seine Werbung und seinen Vertrieb an Spieler- und Jugendschutz aus. "Für uns bedeutet das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages keine grundsätzlich neue Situation. Er erinnert uns daran, unsere bisherige ordnungsrechtliche Ausrichtung konsequent fortzuführen und den natürlichen Spieltrieb durch ein glaubwürdiges, dabei aber bewusst zurückhaltend angelegtes Spielangebot zu kanalisieren," so der Geschäftsführer von LOTTO Hessen, Dr. Heinz-Georg Sundermann.
Der Kurs der Politik findet klare Zustimmung bei den Bürgern: Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts, Berlin, vom August 2007 sprechen sich 76 Prozent der Befragten für eine Begrenzung des Glücksspiels unter staatlicher Kontrolle aus. Lediglich elf Prozent votieren für eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes zugunsten kommerzieller Anbieter.
Im Zuge des neuen Staatsvertrages können Sport, Kultur, Denkmalpflege und Gemeinwohl auch weiterhin auf eine nachhaltige Finanzierung vertrauen.
Die Verabschiedung des Gesetzes steht in dieser Woche in weiteren Landesparlamenten auf der Tagesordnung, darunter in Niedersachen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Notwendig wurde der neue Glücksspielstaatsvertrag durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006. Hier hatte das Gericht festgestellt, dass sich ein staatliches Sportwettenmonopol konsequent an der Bekämpfung der Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten muss. Den Ländern wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2007 eingeräumt. Die Regierungschefs der Länder beschlossen daraufhin am 22.06.2006, einen neuen Staatsvertrag zu erarbeiten, der die Veranstaltung von Sportwetten wie auch der übrigen Glücksspiele entsprechend den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts regelt.
Kontakt: Dorothee Hoffmann, LOTTO Hessen, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0611/3612-170, E-mail: dorothee.hoffmann@lotto-hessen.de
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH (LOTTO Hessen), Wiesbaden, ist ein Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen und verantwortlich für die technische Durchführung von Zahlenlotto (LOTTO mit den Ziehungen am Samstag und am Mittwoch), Fußballtoto, der Sportwette ODDSET, der Zusatzlotterien Super 6 und Spiel 77, der Sofortlotterie und seit Anfang Februar 2004 der Zahlenlotterie KENO. Veranstalter dieser staatlichen Lotterien ist die Hessische Lotterieverwaltung, die vom Finanzministerium des Landes eingesetzt wird. Daneben richtet LOTTO Hessen in eigenem Namen die Privatlotterie GlücksSpirale aus. Das Unternehmen beschäftigt in der Zentrale in Wiesbaden rund 190 Mitarbeiter und erzielte im Jahr 2006 einen Umsatz von rund 642 Millionen Euro. Davon kamen knapp 264 Millionen Euro in Form von zweckgebundenen Mitteln, Wett- und Lotteriesteuer sowie Leistungen an Destinatäre überwiegend sozialen, kulturellen und sportlichen Zwecken in Hessen zugute.
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