Ich saß gestern in der U-Bahn. Kamen zwei Kinder - allein - rein. Der Junge - so 12, 13-Jahre - spielte Musik, und ein kleineres Mädchen sammelte Geld.
Üblich wäre nun, dass diese Kinder von der Polizei eingesammelt und zu den Eltern gebracht werden müssten. Wäre nun bei einer Befragung herausgekommen, dass die Eltern die Kinder zum Betteln geschickt haben, müsste nach dem deutschen Recht ein Sorgerechtsverfahren eingeleitet werden - ein Verfahren zur Vernachlässigung der Fürsorgepflicht sowieso. Aber mach das mal. Wird ja wohl auch nicht gemacht. Nach dem Motto: andere Kulturen. Aber wenn mit einer anderen Kultur eine andere Rechtsanwendung begründet wird, gibt es unterschiedliche Rechte. Das hält keine Geselsschaft aus.
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