Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10) geregelt ist, weiß ich auch, dass ich mich strafbar machen würde, wenn ich z. B. den Brief meines Nachbarn öffne und den Inhalt des Briefes, der ja an ihn gerichtet ist, lesen würde. Das gilt auch für E-Mails, Telefonate, etc. etc.
Dass aber die Bundesregierung wohl wissend hiergegen seit Jahren verstößt, interessiert in diesem Land aber offenbar auch niemanden so richtig. Nicht einmal die Staatsanwaltschaft! So funktioniert die Gewaltenteilung nun mal in Deutschland - eine Gewalt kratzt einer anderen kein Auge aus - oder so ähnlich!
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