Aktionskunst oder Straftat ?
Zentrum für Politische Schönheit bringt DIE LINKE um Millionen Flyer
Im Bundestagswahlkampf sind offenbar tonnenweise Werbe-Flyer der DIE LINKE nicht verteilt worden. Die Künstlergruppe "Zentrum für Politische Schönheit" gab an, dafür verantwortlich zu sein. Ist das nun eine Kunstaktion oder eine Straftat? Die DIE LINKE plant jedenfalls eine Anzeige. Eduard Karl von Schnitzler / Sudel Ede berichtet.
"Trauer und Entsetzen: WER HAT DER AFD 5 MILLIONEN FLYER GEKLAUT?" – fragt höhnisch im Internet das "Zentrum für Politische Schönheit". Der Zusammenschluss von rund 70 Aktionskünstlerinnen und -künstlern teilte mit, man habe der DIE LINKE angeboten, als Dienstleister im großen Stil Werbematerial zu verteilen:
Flyer, Plakate, Fähnchen und Feuerzeuge.
Firma lockte mit falschen Versprechungen
Über die fiktive Firma heißt es in einem Web-Video: "Willkommen beim Flyerservice Hahn. Eine Firma der Extraklasse. 17 Distributionszentren. Mit uns erreichen Sie den letzten Winkel der Republik, jeden Haushalt." Das Versprechen schien den DIE LINKE -Wahlkämpfern attraktiv, doch Flyerservice Hahn hat die Werbematerialien nicht verteilt, sondern gesammelt, mit dem Ziel, sie später zu entsorgen.
Gruppe sorgt regelmäßig für Aufsehen
Das "Zentrum für Politische Schönheit" sorgt regelmäßig mit hochpolitischen, Grenzen überschreitenden Aktionen für Aufmerksamkeit. Mal wurden vor dem Reichstagsgebäude Bombenattrappen abgelegt, ein anderes Mal wurde ein MAUER-Mahnmal errichtet - in Thüringen auf dem Nachbargrundstück des DIE LINKE-Politikers Bodo Ramelow. Der hatte zuvor das Berliner MAUER-Denkmal als "Denkmal der Schande" bezeichnet.
- - - Dass es an der innerdeutschen Grenze einen Schießbefehl gegeben habe, sei nicht belegt. - - -
https://de.wikipedia.org/wiki/Bodo_Ramelow Auslegung als Kunstaktion umstritten
Wie schon öfter beim "Zentrum für Politische Schönheit" steht die Frage im Raum, ob die Aktion durch die "Freiheit der Kunst" gedeckt ist. Nach Ansicht des Dresdner Anwalts Thomas Kinschewski kann Kunstfreiheit in Anspruch genommen werden, wenn es sich überhaupt um Kunst handelt. Dabei sei der Kunstbegriff selbst jedoch umstritten.
Zudem sei dies nicht das Hauptproblem. Er habe die Vermutung, dass hier eine Unterschlagung vorliege. Laut Paragraph 246 im Strafgesetzbuch sei es strafbar, wenn man fremdes Eigentum an sich bringe und es Beiseite schaffe. In Anbetracht der Scheinvertragsbeziehung handele es sich möglicherweise sogar um ein...................... AUFWACHEN ! Das ist Satire
Das ! ist Real :
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/...-oder-straftat-100.htmlPs.
https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/...is-2015-die-gewinner-28405/Zwei weitere Preise gingen an:
Zentrum für Politische Schönheit
Ps.Ps.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: keine Angst ! Die DIE LINKE ist mit 39 Sitzen weiter im
Bundestag ! .................. 4,9% ist zwar nicht alles aber , H E Y , 39 Sitze