"St. Valentin, 19. Juni 2006 Offener Brief an das BAFIN und die Finanzregulatoren in Deutschland! Sehr geehrte Herren, wie lange wollen Sie noch zusehen, dass skrupellose Leerverkäufer den Kleinanlegern, die vertrauensvoll in die Zukunft von Firmen investieren, auf kriminelle Art und Weise das Kapital aus der Tasche ziehen? Der Beispiele gibt es viele, aber aufgrund der Aktualität werde ich mich auf De Beira (WKN: A0JDS0) beschränken. Was hier in den letzten Tagen ablief, ist in anderen Ländern unzulässig und sogar strafbar. Mit Ihren bisherigen Regeln bringen Sie den Finanzplatz Deutschland in Gefahr! Es geht um Leerverkauf. Aber nicht um Leerverkauf als klassisches Finanzmittel, sondern um Leerverkauf zur Kursmanipulation! Das Wort Kursmanipulation wollen wir von den Behörden natürlich nicht hören, denn das ist natürlich im sonst so gut regulierten Markt Frankfurt oder anderen Regionalbörsen nicht möglich. Verächtlich wird auf die so genannten „Wildwestbörsen“ wie Toronto, USA (OTCB und Sydney geblickt, aber diese Börsen schützen den Anleger sogar mehr, als es deutsche Behörden tun! Wo ist es möglich mit Downtick short zu gehen also ins BID zu verkaufen? Nein, nicht an der OTCBB, sondern in Deutschland. Wo kann man ungedeckt Leerverkaufen? Nein, nicht an der TSX in Toronto, sondern in Deutschland. Wo kann man Smallcaps shorten? Nein, nicht an der ASX in Australien, sondern in Deutschland. Warum glauben Sie, dass es an der ASX nur erlaubt ist, Titel des Prime Standards zu shorten? Die Antwort liegt auf der Hand. Weil es sonst für aufstrebende Smallcaps unmöglich wäre, im Markt Fuß zu fassen - der Kurs käme nicht vom Fleck, Finanzierungen wären beinahe unmöglich. Somit ist eine positive Unternehmensentwicklung erschwert. Nehmen wir den Handel vom Donnerstag und Freitag bei De Beira als Beispiel (15. und 16. Juni 2006). Was ich da an manipulativen Handelsaktivitäten sah, das stellte sogar noch den Handel von Delta Oil und Gas in den Schatten, und der war schon übel. Gleich zu Handelsbeginn am Freitag wurden mehr als 200.000 Aktien bestens zum Verkauf gestellt. Nachdem diese der Markt akkumulierte, wurde gewartet, bis der erste Ansturm nach exzellenten News verpufft war und man sich sicher sein konnte, dass die Geldseite in Frankfurt leer war. Danach wurden weitere 200.000 Aktien bestens zum Verkauf gestellt. Der Markt konnte diese nicht mehr aufnehmen und so taxte der Kursmakler von 13 Euro runter auf 6 Euro. Zeitweise wurde sogar der Handel ausgesetzt! Würden Sie als Finanzprofi, wenn Sie eine große Position eines Samllcaps besitzen und dieser noch dazu auf dem aufsteigenden Ast ist, 400,000 Aktien bestens in den Markt strog sell verkaufen? Sicherlich nicht. Sie würden diese Position entweder Stück für Stück veräußern oder diese Position einfach zu einem gewissen Preis in den Handel geben. Die Kaufkraft von mehr als 4 Millionen Aktien an diesem Tag hätte diese Position locker weggekauft. So bleibt nur ein Schluss, der sich leicht bestätigen lässt. Die Aktie von De Beira sollte zusammenbrechen! Und zwar aus dem einfachen Grund, weil es schon vorher massive Shortbestände gab (siehe Donnerstaghandel), und es schien, dass man diese nur mit hohem Verlust covern könne. Woher kamen dann plötzlich die Käufe zwischen 6 und 10 Euro, wenn der Markt vorher so leer war? Aber nun frage ich Sie, wie hoch muss ein Shortbestand denn sein, damit 4 Millionen Euro dazu verwendet werden, den Kurs einer Firma zu zerstören? Warum ist es einem deutschen Institut in Kanada nicht mehr erlaubt zu shorten? (Name kann bei mir erfragt werden.) Ganz einfach, denn mit einer geschickt platzierten Verkaufsorder kann der Kurs eines kanadischen Unternehmens oft um mehr als 20% ins Rutschen kommen, sodass Anleger durch Stopp Loss in Deutschland aus der Aktie geschüttelt werden und der Leerverkäufer braucht nur noch die Hand aufzuhalten und einzusammeln. Ich rufe Sie auf, beenden Sie diesen offensichtlichen Missstand und verbieten Sie den Leerverkauf in Deutschland bei ausländischen Freiverkehrswerten! (Mit Ausnahme des zuständigen Kursmaklers) Denn diese von mir beschriebenen Praktiken verstoßen nicht nur zum Teil gegen bestehende Gesetze, sondern gefährden auch die Börsenkultur in Deutschland. Als einer der größten Finanzmärkte der Welt sind Sie das dem Anleger schuldig! Unterbinden Sie die Praktik, dass Shortbestände von einem Konto auf das nächste gerollt werden können, um die 72 Stunden Regel zu umgehen. Schließen Sie Handelsteilnehmer, die durch manipulative Verkäufe auffallen, vom Handel aus! Mit freundlichen Grüßen Helmut Pollinger " Zitat Ende Quelle: Newsletter Bullvestor vom 21.6.06
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