Trotz Riester-Rente keinen Cent zusätzlich

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neuester Beitrag: 10.10.18 23:44
eröffnet am: 10.01.08 13:46 von: DerBergRuft Anzahl Beiträge: 156
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11.06.10 00:21
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30642 Postings, 6520 Tage KroniosGate: nö.. ich meinte das Abführen der SV-Beiträge

an die Bundesknappschaft bei stundenweiser Aushilfe ohne Zahlungen der Betroffenen selbst.
Wie gesagt, aufgrund der Implikation anderer steuerlicher Regelungen ist es schwierig zu sagen, wann es sich wirklich lohnt. Prinzipiell ist dein letzter Absatz richtig, allerdings ist der nicht optimiert. Leider können die Leute es nicht ermöglichen, ihren Lohn soweit zu erhöhen, dass es optimal ist.
Da diese Leute aber nicht optimieren können ist Riester eine Alternative. Wenn ich nur nen Hunni einzahlen kann, aber beim Versicherer 2100 landen ist das eben schwer anders zu machen.  

11.06.10 00:28

30642 Postings, 6520 Tage KroniosGrummel und das um die Zeit

Also..
Du zahlst bei der Knappschaft ich weiss nicht pauschal 8 oder 10%. Hab damit nixzu tun.
So. Wenn Du durchschnittlich verdienst (32.003 Euro), bekommst du dafür einen entgeltpunkt. 400*12=4800. Das heisst pro jahr 0,15 "Entgeltpunkte". Ein Entgeltpunkt ist derzeit eine monatliche Rente von 27,20, d.h jetzt ist es eine Rente von 4,08 € pro Monat.  

11.06.10 00:35

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareDas ist dann schon geringfügig Beschäftigte.

Das geht bit maximal 400 Euro und gibt auch noch hinsichtlich der Stundenzahl pro Woche und des Stundenlohnes jeweils Begrenzungen.
Der Arbeitgeber, muss - wie gesagt  -glaube 30 %, war jedenfalls mal, kann aber inzwischen auch 35 %sein zahlen. Das ist auch eingeteilt -- x % an die KV, x% an rentenkasse und x % an Steuern. Dann ist das alles abgegolten und der Beschäftige selber muss das nicht mehr in seiner Steuererklärung aufführen.

Dann kann der Arbeitnehmer wählen. Also entweder so, dass wie gerade gesagt, der Arbeitgeber nur diese Sozialabgaben zahlt, oder ob er selbst noch was zahlt (und meine das wären dann 10% - eben was an dem voellen Rentenbeitrag vom angenoommen noch fehlt) und das wird dann vom Lohn abgezogen.
Dann würde der volle Lohn, also bis zu 400 euro so für die Renten zählen, als wäre es ein   normales Beschäftigungsverhältnis.
Meinte ja gerade schon, das muss jeder selber entscheiden. Wenn man nahe an der Rente ist, kann man ja wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es so bleibt, wie bisher und man also diese Renten die man errechnet bekommt.
Aber wenn noch 20 oder noch merhr Jahre bis zur Rente sind, würde ich das nicht empfehllen, weil man ja in der Zukunft wohl nie mit einer Rendite bei der gesetzlichen Rente rechnen kann.
Dann kann man besser privat was machen.  

11.06.10 00:40

30642 Postings, 6520 Tage Kroniosnene gate

da gibts ne stufe drunter Aushilfen mit SV-Schlüssel was weiss ich. könnt ich - aber nicht heute - nachschauen. Nix Steuer, nix KV nur Rente. Zahlbar an die Bundesknappschaft See und Bahn. So wie Oma Müller sich da anmelden muss, damit ihr ma jemand für fünf Euro den schweren Müll rausträgt.
Das hat der Gesetzgeber gemacht, damit die Aushilfen was im Alter davon haben. Jo, derzeit 4,08 Euro Rente. Und gegen die bösen Schwarzarbeiter. Was Du meinst sind geringfügig Beschäftigte der nächsten Stufe. Da gibbets RV, KV und Steuer (Wenn auch pauschal).  

11.06.10 00:40

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareSoviel 4,08 bei 400 Euro??

Echt? Das mag ich nicht glauben!

klar wenn du den vollen beitrrag zahls- also der Arbeitgeber, woh ldie 10 % und der Arbeitnehmer auch noch die 10 %, dann sind das auch 80 Euro Beitrag im Monat. Diese Sache mit der Knappschaft, das ist dir ja bekannt, geht eben NUR dfüe diese "geringfügige Beschäftigung" - alles andere wird ganz normal mit den Allgemeine Sozialabgaben, über die jweiliige Krankenkasse abgerechnet.  

11.06.10 00:46
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10765 Postings, 6825 Tage gate4shareDamit man mich richtig versteht!

Bis 400 Euro, und Begrenzungen bei Stundenzahl und Stundenlohn, gibt es diese pauschale Abgabe, an die Knappschaft!
Das sind eben schon mind 30% - der Arbeitgeber zahlt alles an die Knappschaft. Intern verteilen die das aber und für die RV sind maximal 10 % enthalten, meine eher weniger! Auch die KV bekommt was und Steuern auch in den 30 % enthalten .

Aber der Arbeitnehmer bekommt dann auch nur höchstens die Hälfe an Rente, was er sonst bei 400 euro bekommen würde.
Deshalb kann der Arbeitnehmer sich freiwillig entscheiden, doch die vollen  Beiträge zur Rentenkasse zu zahlen. Das wird dann von seinem Lohn abgezogen und der Arbeitgeber überweiss das mit an die Knappschaft.

Besteht hierzu jetzt noch eine unterschliche Ansicht deinerseits?  

11.06.10 00:47
1

30642 Postings, 6520 Tage KroniosNochma

ein Entgeltpunkt bekommt man bei 32003 Euro Verdienst.
Für einen Entgeltpunkt bekommt man 27,2 (alte) oder 24,13 (neue Bundesländer) Rente.
Bei dem was ich meine zahlt zwar der Arbeitnehmer nix (kannst du guggen unter haushaltsnahe Beschäftigung solltest du was finden, gibts aber auch verbreitet bei kleinen Firmen z. B. für Aushilfsverkäuferinnen).
Was wer für die Rente zahlt ist wursch, und auch wieviel.

Verdienst=Punkte=Rentenanspruch.  

11.06.10 00:52

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareDas gilt doch nur für "haushaltsnahe Beschäftige!"

Dazu weiss ich gar nichts, habe ich aber mal gehört!  

11.06.10 00:54

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareDas geht auch für Aushilfsverkäuferinnen?

Bist du da sicher?

Das wäre ja eine erhebliche Ersparnis, gegenüberder anderen Sache, mit den 30%.

Kann ich mir kaum vorstellen, denn "verkaufen" ist nicht  "Haushaltsnah"!  

11.06.10 00:57
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30642 Postings, 6520 Tage KroniosIch hab ma nachgeschaut

der sv-korrekte Begriff heistt Minijob. Da gibts - wir sind ja in Deutschland - natürlich auch hundertausend Regeln und fünfhunderttausend Ausnahmen. Das hier ist auch nicht mein Fachgebiet, aber ich kenne einen Einzelhändler, der auf die Art drei Verkäuferinnen einige Stunden pro Woche beschäftigt und ca 80 € an die Knappschaft - und das über einen Steuerberater, also korrekt- abdrückt.  

11.06.10 00:59

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareKrones wolltest du mir das erklären, soltle das

Tipp sein, dass ich nicht mehr die 400 Euro Regelung mache sondern haushaltsnah, oder was war jetzt Deine Intention?

Und mit der Rente ist das so, dass wenn man von   32003  den Beitrag zahlt, also 19,9 % zur Zeit dann bekommt man 27,20 Rente, jeden Monat, oder?  

11.06.10 01:04

30642 Postings, 6520 Tage Kroniosgate

Nummer 1) das Teil heisst Minijob und hat im Sv-Meldesystem (was auch immer du nutzt dazu) einen eigenen Schlüssel. Nur die "Folgen" und zwar für den Arbeitnehmer, sind identisch.
Nummer 2) jepp. Denn dann hast Du genau für einen Entgeltpunkt in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die ganze Gaudi steht auf der Rückseite jeder "Renteninformation", die man regelmäsig bekommt. Ich war zehn Jahre lang angestellt und hab gezahlt wie Sau, Ergebnis: 15,74 Rentenpunkte (hab ein bissl mehr verdient als der Durchschnitt) = 400 Möppen Rente.  

11.06.10 01:08

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareAha....naja über Steuerberater......

Meiner nimmt pro Lohnabrechnung 22 Euro zuzüglich Auslagenpauschale- Umsatzsteuer ist ja durchlaufend. Und bei Anmeldung, 1. mal und bei Abmeldung auch, und bei Jahresschluss auch noch.

Also wenn dann mit diesem ganzen Aufwand nur unter 30 auf das Rentenkonto eingehen, ob das so wirklich lohnt? Aber, stimmt er muss ja die Leute, irgendwie anmelden, sonst wäre es ja Schwarzarbeit.

Das war ja früher auch echt ein Problem.
Der Olaf Henkel hatte das mal erzählt, Er brauchte eine Putzhilfe und wollte die normal anmelden. Dann sagte die Rentenkasse er
müsse eine  Betriebsnummer haben ,die gäbe  es beim Arbeitsamt. Er war aber kein Betrieb, weil er ja für sich privat die anstellen wollte. Und ohne Betrieb gäbe es grundsätzlich keine Betriebnumme meinte das Arbeitsamt...also er hatte es sehr schwer sich korrekt zu verhalten. Hinzu kam, dass er keinen fand, der  "normal auf Steuerkarte" arbeiten wollte, alle wollten "netto für brutto" - oder "käsch ine täsch".  

11.06.10 01:14

30642 Postings, 6520 Tage Kroniosgate: lach

naja.. der Steuerberater ist nicht notwendig, kannst Du selbst machen. Es gibt eben Bedingungen wo man die entsprechende SV-Meldenummer so nutzen kann. Das hat was mit Zeit und Geld zu tun - analog der "normalen" geringfügigen Beschäftigung - musst Du halt guggen.
Aber Dein Beispiel ist gut. Oma Müller muss nämlich auch eine Betriebsnummer bei der Knappschaft beantragen... und das zwangsweise per elektronischem Meldeverfahren...
Ich hab jetzt leider echt kein HR-Sys hier laufen, dass ich guggen könnte... aber ruf mal bei der Knappschaft Bahn-See an, die müssen Auskunft geben.  

11.06.10 01:17

30642 Postings, 6520 Tage Kroniosgate: gugg mal

http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob

da gibbets einen Link zu einem Minijob-Rechner, da sollte dann auch mehr stehen. Wie gesagt ich bin kein SV-Freak.  

11.06.10 01:19

10765 Postings, 6825 Tage gate4sharedann haste echt gut verdient.........

Unsereins bekommt nur 115 Euro . Waren auch nur 7 Jahre, davon dan 2,5 Jahre Lehre, ca 0,5 arbeitslos und 0,5  Jahr Krankengeld.

Obwoh ich ja eigentlich nicht zu den Faulenzern gehöre, war ich damals echt versucht noch länger krank zu machen. Hatte ja damals kurz nach der Lehre eher wenig Einkommen. Im letzten Jahr konnte ich dann keinen Urlaub mehr nehmen und hatte auch noch Überstunden - so konnte ich schon ende Oktober aufhören bekam Gehalt bis Jahresende. Dann arbeitete ich in der Vorweihnachtszeit woanders und mit den beiden Beschäftigungen, kam ich dann über die Beitragsbemessunggrenze und so zählten beide Stellen, für das Krankengeld und damals waren glaube die letzten 6 oder 8  Wochen ausschlaggebend. So bekam ich während der Krankheit fast das doppelte netto, als wenn ich arbeiten würde. Und weil die Krankheit direkt nach den beiden  Beschäftigungen zum 31.12. anfing, war ich auch  nicht arbeitslos.
Das wusste ich vorher alles nicht, hatte ich also nicht geplant - könnte mir fast nicht vorstellen, dass es heute auch noch so ist.  

11.06.10 01:26

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareSiehste wie ich dir gesagt habe

und du nicht glauben wolltest  - es werden sehr wohl auch Beiträge für KRankenkasse und pauschale Steuern entrichtet. Weiss du denn ganz genau, dass der bekannte Arbeitgeber von dir, diese Regelung mit "haushaltsnahe Beschäftigung" nutzt und nicht die normale Regelung "geringfügig beschäftigt"?

Vielleicht rechnet er auch über Haushalt ab, evtl ne Ome im Haushalt, oder kleine Kinder, so, dass er drei Leute, im Falle eines Falles rechtfertigen könnte und setzt die trotzdem als Verkäuferin ein.?  

11.06.10 01:27

30642 Postings, 6520 Tage Kroniosnaja, damals waren die Bemessungsgrenzen

niedriger. Aber trotzdem .. wenn ich nur rechne, was ich da eingezahlt habe (und der AG ja nochmal das selbe) wirds gruselig. Aber wenn Du Deine Renteninfo hast, da steht hinten schwarz auf weiss die Geschichte mit den Entgeltpunkten.  

11.06.10 01:44

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareWenn die Angaben bei Wikipedia richtig sind

Dann gibt es seit spätestens 2009 nicht mehr die niedrigeren Sätze für "haushaltsnahe Dienstleistungen" sondern diese müssen die gleichen Abgaben etwas über 30 % zahlen , wie anderen- Nur von dem Konkursausfallgeld was jetzt 0,41 % beträgt, sind private Arbeitgeber befreit.

Kommt sicher wegen der Karstadtgeschichte, auch so eine Ungerechtigkeit. Letztes Jahr Umlage Konkursausfallgeld 0,1 % dieses jahr 0,41 - mehr als vervierfacht!
Die Karstadtmitarbeiter, wohl alle Arcandor  leute haben ja mehrere Monate Insolvenzausfallgeld erhalten, denn sonst hätte ja Karstadt gar nicht weiter machen können.
Und jetzt müssen die kleinen Arbeitgeber dafür bezahle. die unter Umständen mit Karstadt im Wettbewerb stehen - ein Unding!  

11.06.10 01:47

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareJa klar steht das da!

die anderen haben das noch viel schlimmer! Die müssen heute noch voll bezahlen... 19,9 % von jedem Euro bzw. jeder AG und AN , je ca die Hälfte - oder oder genau die Hälfte, ( oder nur bei KV und PFlegeV?).  

11.06.10 01:52

30642 Postings, 6520 Tage Kroniosnene SV ist SV

ich kann Dir auf der Detailebene der Diskussion nicht mehr helfen. Da bin ich fehl am Platz. Knappschaft anrufen oder ne IHK, die geben Bescheid.  

11.06.10 01:56

30642 Postings, 6520 Tage Kroniosrechner guggen, nicht gesabbel

Sozialversicherungsrecht ändert sich schneller als du huch sagen kannst  

11.06.10 02:14

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareWas willste jetzt sagen mit nene SV ?

Wegen dem Konkursaufallgeld oder was?

Sicher muss auch bei diesen Pauschalen MiniJobs an die Knappschaft abgeführt werden, genauso wie die Umlage für Krankengeld und Mutterschaftsgeld!

Steht doch da alle!

Wie kanste denn dann "nene" sagen? *kopfschüttel*  

11.06.10 02:28

10765 Postings, 6825 Tage gate4shareLieber Kronios,

ehrlich gesagt ist mir auch immer noch schleierhaft, warum du überhaupt mit der Sache "geringsfügige Beschäftige" mit "pauschalen (Sozial-) Abgaben" angefangen hast.

Dachte du hattest da eine Frage gestellt.

Obwohl ich bei Riester ja so viele Beispiel gab, kommt das persönlcih für mich überhaupt nicht in Frage, weil icj ja nicht versicherungspflichtig bin.
Wollte eben der Sache, dass es sich überhaupt nocht lohnen soll, auf den Gund geben.

Ich komme zu dem Ergebnis- weil man das ja uch in einen ganze normalen Banksparvertrag einzahlen kann, sich das für viele lohnt . Und wohl für Geringverdiener erst recht, wenn diese Kinder haben , noch mehr.
Alle Sachen sind Hartz 4 gesichert, und man kann mit 60 Jahren sich ein drittel auszahlen lassen. Und oftmals sind allein diese ein Drittel schon mehr, als der Eigenanteil.

.  

11.06.10 05:33

12850 Postings, 8373 Tage Immobilienhaiwer sagt für geringverdiener loht sich das erst

recht, lebt in einer fernen welt und redet über dinge die er nicht versteht....

oben war irgendwo das beispiel mit dem 450€ verdiener, der eigentlich nur 62€ p.a. also 5€ p.M. für seinen riester sparen müsste....und dann 154 von vater staat kriegt.....

ist ja alles schön und gut...aber wer 450€ verdient, der hat in der realität nicht mal 5€ zum sparen, der brauch die fucking 5€ um zu überleben.....
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Ist ein Würstchen eine Kiwi?

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