Die von der Bundesregierung, namentlich von Angela Merkel und Sigmar Gabriel, betriebene Zustimmung der EU zum so genannten "Freihandelsabkommen" TTIP erfüllt meines Erachtens den Tatbestand des Hochverrats. Die Beweisführung dazu führt über die Paragraphen 81-83a des Strafgesetzbuches und den Artikel 20 des Grundgesetzes zum Artikel 79 des gleichen Grundgesetzes, wobei dem Begriff der "Staatsgewalt" außerordentliche Aufmerksamkeit geschenkt wird.Stellen wir zunächst den Tatbestand klar
Vermutlich haben Sie meinen Paukenschlag von gestern schon gelesen. Darin habe ich begründet, warum ich zu der Auffassung gelangt bin, dass es sich bei der Zustimmung des Deutschen Bundestages zu TTIP und den intensiven Anstrengungen der Regierung, diese Zustimmung herbeizuführen, um einen Akt von Hochverrat handelt. Einer meiner regelmäßigen Leser stellte dazu dannunter anderem diese Frage
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