Die Unmündigkeit als Maßstab der Religionsfreiheit der Eltern heranzuziehen, die nun gezwungen werden sollen, das elementare Gebot ihrer Religion zu brechen, ist eine Forderung, die alle fremden Lebensweisen bewusst gegenüber einer einzigen Vorschrift diskriminiert: die "Unversehrtheit" des Kindes.
Wohl wissend, dass der Eingriff keine größere Gefahr bedeutet als alle anderen Maßnahmen, die Eltern während dieser "Unmündigkeit" für ihr Kind treffen müssen, wird hier auf das Maximum der Säkularität gepocht. Das ist ebenfalls schon eine Form von Extremismus.
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