Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2448
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29 von: Chaecka Leser gesamt: 1287286
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02.10.20 19:01

6484 Postings, 6705 Tage brokersteveSchaden bei insolvenzanmeldung tatsächlicher schad

Und nicht kursdifferenzschaden.
Das ist auch die Richtlinie des DSW.

Für diesen müsst ihr eine ausführliche Begründung mitliefern, die nur ein Anwalt machen kann.mds besteht mE das Risiko, dass dieser abgelehnt wird.

Beim tatsächlichen Transaktionsschaden gestaltet sich das einfacher.
Diesen wird der insolvenzverwalter mE auch einfacher anerkennen.

 

02.10.20 19:52

11076 Postings, 6053 Tage badtownboy#1239ja das stimmt

während des gesamten Verfahrens möglich,dann aber kleine Gebühr fällig.

https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/...ung-insolvenzverfahren/

Die SDK berät meiner Ansicht nach nicht korrekt, wenn sie in ihrer Ausfüllhilfe angibt,dass alle Transaktionen vor Eröffnung  des Inso-verfahrens zu  berücksichtigen sind  und angegeben werden können.
Das widerspricht aber der Begründung vorsätzlicher sittenwidriger  Schädigung   (  die die SDK witzigerweise selber aufstellt ) und anderer Anspruchsgrundlagen.
Die Kausalität dieser  schädigenden Verhaltensweisen ist  ja  bei Käufen  nach  der ad hoc am  18.6
überhaupt  nicht mehr gegeben, da  der  Aktienkäufer  ab  diesem Zeitpunkt bzgl.der wirecard  AG

nicht mehr  gutgläubig sein  konnte.
 

02.10.20 20:12
1

790 Postings, 2537 Tage GeldschauflerWarum ruft ihr nicht

Bei Tilp an und fragt die, wie sie die Schadensberechnung machen?

Ich kann euch so viel sagen, dass es nicht händisch, sondern voll automatisiert berechnet wird.  

02.10.20 21:37

7716 Postings, 2751 Tage hardyleinSchadensberechnung?

Kaufbetrag - Verkaufbetrag + Gebühren! Aber nach FifoMethode. Exceltabelle angefertigt, falls
es mehr als eine Transaktion war. Saldo ziehen. Schaden ist leicht zu errechnen. Was mE nicht geht, ist einfach nur den Bruttoschaden anzugeben, also die Gewinne wegzulassen. Gibt man alle seine Transaktionen chronologisch an und berechnet den Schaden wie oben gesagt, dann dürfte mE nichts schiefgehen. Alles zweimal kopiert (Schriftform) , Original zuhause lassen, Formular für Jaffe ausfüllen, ab mit dem Elend zur Post und die RAkosten sparen. Die könnten aber evtl. doch noch kommen, wenn ein verkürztes Feststellungsverfahren ansteht, sollte Jaffe nicht anerkennen. Aber wie immer, alles nur meine Meinung.  

02.10.20 21:40

7716 Postings, 2751 Tage hardylein@Geldschaufler

Tilp hat doch ein Excelformular verschickt, mit dem ihr die ganze Arbeit machen dürft. Da sitzt dann ein RA oder eine Gehilfin und bildet nur noch die Summen  und füllt das Formlar an Jaffe aus. Nicht schwer, eine Sache von 10 Minuten. Professionell sieht anders aus. Da gehört eine Beratung dazu, von einem RA und nicht der Sekretärin. alles meine Meinung!  

02.10.20 21:47

7716 Postings, 2751 Tage hardylein@Geldschaufler

stelle dir einen Steuerberater vor, der sagt, füll Deine Steueranmeldung selber aus. Lege die Belege sortiert dazu. Vergess nicht zu unterschreiben. Dann setzt er nur seine Stempel drunter und du erhälts kurz darauf eine saftige Rechnung. So ist es hier auch.  Sagt Tilp, lasse diesen Beleg , diesen Zeitraum weg, es ist auch vertretbar und rechtens? Damit der Schaden größtmöglich angemeldet wird. Ich glaube nicht, dass er das macht. Dein Schade wird so wie Du in angibst weitergegeben.  Aber ich kann mich auch täuschen. Alles meine Meinung. Irren kann auch menschlich sein.  

02.10.20 21:51

7716 Postings, 2751 Tage hardylein@brokersteve 1241

hast Du das verstanden, was Du schreibst?. Meine ich nicht persönlich!  

02.10.20 22:13

790 Postings, 2537 Tage GeldschauflerHardy

Eine ausgefüllte Excel mit den Trades wird man als Kanzlei wohl verlangen dürfen?

Ich bin weder Anwalt noch versuche ich Werbung zu machen. Machen sollte man aber etwas auf die Sprünge helfen.

Bitte einfach zu einer anderen Kanzlei gehen, wenn ihr mit Tilp oder einer anderen Kanzlei aus welchen Gründen auch immer nicht zurecht kommt.  

02.10.20 22:15

790 Postings, 2537 Tage GeldschauflerHardy

Den Schaden berechnet man als Kunde übrigens nicht selber! Alle die das hier wissen wollen, möchten ihre Forderungen selbst anmelden.

Man muss an Tilp nur eine chronologische Folge der Käufe/Verkäufe schicken! Zusätzlich noch die Belege vom Broker.  

02.10.20 22:46

392 Postings, 1890 Tage JannahLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 04.10.20 19:57
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß

 

 

03.10.20 00:47

582 Postings, 2134 Tage JustoxLaut DSW wird der Schaden

so ermittelt:
                             Aufwand Kauf Aktien/Wertpapiere inklusive Gebühren
                  __       Verkaufserlöse
                 ==================================================
                              tatsächlicher Schaden

Bei der INGdiba steht dann immer bei
Kauf                       Endbetrag zu ihren Lasten
Verkauf                 Endbetrag zu ihren Gunsten
 

03.10.20 09:12

320 Postings, 1667 Tage IFHXIRA

Hard:  „Da sitzt dann ein RA oder eine Gehilfin…“

Ein RA sitzt da sicher nicht. Das wird alles eine Tippse erledigen. Unglaublich wie Typen wie Geldschaufler versuchen solch eine Abzocke schönzureden.

Die Berechnung ist einfachste Mathematik. Wenn diese noch nicht einmal dargelegt wird (werden kann) ist das erbärmlich.

---

Jannah, was stimmt nicht mit dir?
 

03.10.20 11:26

7716 Postings, 2751 Tage hardylein@Ifh

"Die Berechnung ist einfachste Mathematik. Wenn diese noch nicht einmal dargelegt wird (werden kann) ist das erbärmlich."

justox  "  Aufwand Kauf Aktien/Wertpapiere inklusive Gebühren
                 __       Verkaufserlöse
                ==================================================
                             tatsächlicher Schaden

Es wird der Mantel des GEheimnisses über die Berechnung gehängt, weil die RA damit Geld verdienen, aber die Privatanleger es auch wirklich nicht können!
Justox die Verkaufsgebühren mit dazu rechnen! und was ist mit dem Verzugszins?  

03.10.20 11:29

7716 Postings, 2751 Tage hardylein@Ifh

"Die Berechnung ist einfachste Mathematik. Wenn diese noch nicht einmal dargelegt wird (werden kann) ist das erbärmlich."

justox  "  Aufwand Kauf Aktien/Wertpapiere inklusive Gebühren
                 __       Verkaufserlöse  +Gebühren
                ==================================================
                             tatsächlicher Schaden

 

03.10.20 11:35

7716 Postings, 2751 Tage hardyleinHier wollten Alle reich werden,

das geht aber IMMER schief.

 

03.10.20 13:35
1

6484 Postings, 6705 Tage brokersteve@hardylein...versteh nicht ganz, was du meinst?

Tranaktionsschaden geht allein schon aus den abrechnungsbestätigungen hervor und erfordert keine Begründung der Gutgläubigkeit wie bei kursdifferenzschaden. Dieser muss mit e8nem Kurs berechnet werden, der begründet werden muss. Welchen Kurs soll man da nehmen?

Ich würde meinen, dass den der insolvenverwalter erst mal bestreiten wird, wenn es nicht substantiiert begründet wird wie bei einer Klage.

Deswegen empfiehlt der DSW und Sdk den tatsächlichen transaktionsschaden.  

03.10.20 14:22

2699 Postings, 2040 Tage Herriotschadensanerkennung durch den iv

nur eine grundsätzliche frage in dieser sache:

wenn der insolvenzverwalter die forderung ablehnt,hat man die möglichkeit da gegen Rechtsmittel ein zulegen oder muß man das ggfl. so hinnehmen.
danke!  

03.10.20 15:18
1

320 Postings, 1667 Tage IFHXIHER

Nein, hier ist das sehr schön beschrieben:

https://www.cmshs-bloggt.de/insolvenzrecht/...ung-insolvenzverfahren/

„Gehen die Unterlagen fristgerecht beim Insolvenzverwalter ein, wird die Forderung im ersten Prüfungstermin behandelt und entweder festgestellt oder bestritten.“

„Wird die Forderung hingegen vom Insolvenzverwalter, dem Schuldner selbst oder einem anderen Gläubiger bestritten, wird sie gesondert erörtert. Bei erfolgtem Widerspruch des Insolvenzverwalters oder eines anderen Gläubigers wird die Forderung zunächst nicht als festgestellt in der Insolvenztabelle vermerkt. Der anmeldende Gläubiger erhält dann eine entsprechende Nachricht. Dann gilt es, die Gründe für das Bestreiten herauszufinden und zunächst mit dem Verwalter bzw. Sachwalter über die Anerkennung der Forderung zu verhandeln. Wird das Bestreiten trotz Verhandlung nicht zurückgenommen, bleibt die Möglichkeit der Erhebung einer Klage auf Feststellung der Forderung.“
 

03.10.20 15:30

582 Postings, 2134 Tage JustoxZu Hardylein 1254

In den Verlaufserlösen sind schon die Gebühren (Provision) drin.

 

03.10.20 15:57

265 Postings, 1668 Tage RaketenforscherInsolvenz

Ich würde mir hier keine große Hoffnung machen, auch nicht wenn die Forderung akzeptiert wird.

Ich war schon einmal Gläubiger in einem Insolvenzverfahren ohne jemals einen Cent zurück bekommen zu haben. Hier erspare ich mir den Aufwand, auch wenn meine Transaktionen sehr überschaubar sind. Bleiben also ein paar Cent mehr für euch oder für die Banken...

Viel Spaß  

04.10.20 00:16

7716 Postings, 2751 Tage hardylein@ifhx

" Wird das Bestreiten trotz Verhandlung nicht zurückgenommen, bleibt die Möglichkeit der Erhebung einer Klage auf Feststellung der Forderung.“"  Die Frage ist halt , ob in diesem real. Fall, dann doch Kosten auf Selbstanmelder zukommen!  

04.10.20 00:19

7716 Postings, 2751 Tage hardylein@lfhx

ich weiß , was Du meinst, dennoch sind oft die Gebühren in den Abrechnungen den Verkaufserlösen nicht zugeordnet.  

04.10.20 00:19

7716 Postings, 2751 Tage hardyleinSorry, Justox war gemeint.

04.10.20 08:57

2699 Postings, 2040 Tage Herriotzu IFHXI

danke schön!.  

04.10.20 11:21
1

9 Postings, 1648 Tage ByteRipperAusfüllhilfe Forderungsanmeldung

Ich bin auf der Suche nach Hinweisen, wie die Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren auszufüllen ist. Da dies mein erstes Insolvenzverfahren ist, an dem ich beteiligt bin, stehe ich etwas ratlos da.

Ich weäre Euch sehr verbunden, wenn jemand einen Link zur viel besprochenen Ausfüllhilfe bereitstellen könnte.  

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