Abschluss von der Schule bist, dann ein paar Asuhilfsjobs irgendwo gemacht hast, dann 1 Jahr arbeitslos, dann hast du bisher keinen Anspruch auf eine 2. Chance.
Klar hätte derjenige es vorher besser machen können, hat es aber nicht. Und wenn er dann mit 19 geschnallt hat, das er mit 16 einen gewaltigen Fehler gemacht, das er den HA nicht durchgezogen hat, dann soll er künftig den Anspruch auf eine 2. Chance haben.
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