Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?

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neuester Beitrag: 26.11.24 13:29
eröffnet am: 20.06.20 09:47 von: mrymen Anzahl Beiträge: 2448
neuester Beitrag: 26.11.24 13:29 von: Chaecka Leser gesamt: 1288854
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04.10.20 12:55

35 Postings, 1813 Tage nässdäggForderungsanmeldung

Müssen Gewinne mit den Verlusten verrechnet werden ?
 

04.10.20 13:14

6484 Postings, 6705 Tage brokersteveIch denke, wenn sie in einem gleichen Transaktion-

Zeitraum liegen, das ja. Ansonsten nein.
Auskunft kann da letztlich aber nur ein Anwalt geben.  

04.10.20 13:35

3 Postings, 1993 Tage noxx2kGewinne

Tilp hat die Gewinne in der Schadensberechnung ja nicht berücksichtigt.

Die DSW schreibt in der Ausfüllhilfe auch:

„Bei Verkäufen ist zu berücksichtigen, dass sich der Schaden nach der FIFO-Methode berechnet. Verkäufe müssen also mit Käufen historisch zusammengeführt werden, wobei gilt, dass zuerst gekaufte Aktien auch zuerst veräußert wurden. Dies kann dazu führen, dass einzelne Verkäufe durchaus auch positive Erträge hervorgebracht haben. Dies wurde dann auch entsprechend von Ihrer Bank bei der Abrechnung des Verkaufes und dem Ansatz der Kapitalertragssteuern berücksichtigt. Mangels Schaden würden derartige Transaktionen selbstverständlich nicht berücksichtigt werden.“

Weitere Aussagen mit juristischer Beratung kenne ich dazu nicht. Insofern scheint es mir im Moment, als wenn tatsächlich nur die Verluste relevant sind...  

04.10.20 13:42

2029 Postings, 4856 Tage Flaterik1988@KID

man muss sich nicht bis zum 26.10. entscheiden zu welchen anwalt man geht..  

04.10.20 13:50

2029 Postings, 4856 Tage Flaterik1988Bauernfängerei JA aber na Und?

Ist doch klar, jeder will geld verdienen... Das ist das Spiel...

Wenn ihr zu BMW geht fürn Ölwechsel dann sagen die euch auch nicht, dass ihr das Öl selber mitbringen drüft...

BMWpreis: 26-28€
Online (Orginal BMW Öl): 5-7€

Das heist man spart mal locker 120-150e je nachdem wie viel man braucht und es kostet einen 5min Arbeit. Deswegen ist BWM aber nicht unseriös oder es wird ihnen hier auch nicht Bauernfängerei vorgeworfen.

Es sagt euch auch keiner umsonst wie man Steuern spart.

Das es woanderes günstiger Strom gibt usw.

Das ist halt das Spiel...  

04.10.20 14:03

2029 Postings, 4856 Tage Flaterik1988ich habe es wie folgt berechnet

Kursdifferenzschaden = ΣEK,n (AnzahlEK,n  x KursEK,n + TransaktionskostenEK,n, + …) - ΣVK,n (AnzahlVK,n x KursVK,n + TransaktionskostenVK,n, + …)
(EK = Einkauf, VK = Verkauf, n = Order 1, 2, 3, etc.)

Da ist vor dem Insolventsantrag verkauft habe und keine Aktie mehr halte. Ist in meinem Fall auch unrelvant, welcher Schlusskurs genommen wird. DSW nimm 1,15; TILP 1,32

Ich werde es jetzt heute nach meiner Berechnung ausfüllen. Morgen dann nochmal TILP und Mingers anrufen und danach werde ich die Forderungen an Jeffe losschicken und mich entscheiden ob ich zu TILP uder Mingers bzgl der Sammelklage gehe.

Das Risiko einer Insolvents beim PF sehe ich schon als vorhanden an  

04.10.20 15:30

2029 Postings, 4856 Tage Flaterik1988jeffe oder DSW Vorlage?

In der Vorlage von Jeffe steht das man diese bitte nehmen soll

allerdings weiß ich hier z.b. nicht wo ich die Kreuze setzen soll :/. Insobsonere beim Punkt: "Abgesonderte Befriediegung"

https://www.jaffe-rae.de/documents/foan_deutsch.pdf  

04.10.20 16:02

2029 Postings, 4856 Tage Flaterik1988setzt ihr zinsen an?

ist ja auch ne ganze Menge.

DSW sagt 4%
Beim Zinzrechner steht Basiszins +5%. Das wären dann -0,88%+5%=4,12%  

04.10.20 22:45

320 Postings, 1667 Tage IFHXIHARD

"Die Frage ist halt , ob in diesem real. Fall, dann doch Kosten auf Selbstanmelder zukommen!"

U.U. Kommt dann imo auf die Summen an. Geht es direkt zum LG würdest du imo einen Anwalt benötigen. Bei geringeren Beträgen geht es imo über das AG. Dort braucht es imo keinen Anwalt.

Aber das ist ja dann deine Entscheidung.
   

04.10.20 22:51

320 Postings, 1667 Tage IFHXIFlat

Meiner Meinung nach berechnest du oben Transaktionsschäden und keine Kursdifferenzschäden.  

05.10.20 09:31

2012 Postings, 4929 Tage mrymenKeine Sammelklage anschließen

Also ich werde ich keiner Sammelklage anschließen.
Es wird zwar oft mit "kostet ja nichts" beworben, doch ist das nicht so korrekt.
Bei DSW werden Mitgliedsbeiträge jährlich fällig!
Und die Klage wird sicher viele Jahre dauern.
Und jedesmal fällt dann ein Mitgliedsbeitrag an.
Das rentiert sich nicht. Die Chancen stehen ja auch ganz gering...  

05.10.20 11:21
1

6484 Postings, 6705 Tage brokersteveBei Grenze schreitet die BaFin ein...

Da ist es aufeinmal möglich und wird gemacht.

Das zeigt mehr als deutlich, dass man bei wirecard sich schwere Versäumnisse vorwerfen lassen muss.

Eine Entschädigung von Privatanlegern, die in der Aktie investiert waren, ist unvermeidlich und rechtlich geboten. Und dies bevor man große Klagen führen muss.  

05.10.20 11:52

3326 Postings, 5005 Tage schakal1409Eben,,,es geht nur

wenn man Klagt.
Sonst bekommt man NICHTS.
Und Privat kann es sich KEINE Privatperson leisten.
Und Rechtschutz wartet erst auf ein Verurteilung ab.(Rechtskräftig)
Und wer was anderes sagt, LÜGT und hat keine Ahnung
mfg  

05.10.20 11:57

3326 Postings, 5005 Tage schakal1409IFHIX-----

HIRN und KOPFSCHÄDEN,da hätten manche Habgierigen und Hochmütigen Personen hier eine Chance etwas von eines Vereines...zu bekommen.
mfg
 

06.10.20 02:40

790 Postings, 2537 Tage GeldschauflerSchakal

Seit wann wartet die RSV, bis es eine Verurteilung gibt? Das ist doch bullshit. Natürlich hat jede RSV eine eigene Rechtsabteilung und evaluiert das Risiko samt Kosten. Im Fall Wirecard gibt es wohl eine ganze Truppe an Anwälten bei den jeweiligen Versicherungen.

Dann läuft das Ganze wie folgt ab: die Kanzleien sammeln eine Liste aller Mandanten einer RSV. Diese Liste wird dann an die Versicherung übergeben, welche den Vertrag jedes einzelnen Mandanten bzw. Kunden prüft. (Kapitaldelikte im Vertrag enthalten? Ja/nein)

Dann geht es weiter - sofern der Kunde keine hochrisiko behafteten Produkte gehandelt hat, gibt es ziemlich schnell das „go“. Schließlich kostet es die Versicherung dank Sammelklagen auch nicht gerade viel;)

Ich kann dir soviel sagen, dass alle bei TILP registrierten Mandanten bereits eine Absage für die Deckung ihrer Versicherung erhalten haben, sollte die Versicherung sich gar nicht erst am WDI Fall beteiligen. Alle anderen werden (aktuell) wie oben beschrieben geprüft.

Die WGV hat übrigens >700 Kunden, welche bei TILP als Mandant registriert sind;) Vor kurzem wurde oben genannte Liste an die WGV übermittelt. Aktuell werden die einzelnen Streitwerte ebenfalls übermittelt und die Deckungszusage innerhalb der nächsten 2 Wochen bereitgestellt.  

06.10.20 14:03

2029 Postings, 4856 Tage Flaterik1988IFHXI

Was ist der Unterschied?

man ich werd noch verrückt, wollte das Dokument gleich abschicken... :(

Kauf:       100Stk. zu 100€  = 10.000€
Verkauf:   100Stk zu   20€  =   2.000€

Kursdiffernzschaden/Transaktionsschaden = 8.000€?  

06.10.20 14:11

2029 Postings, 4856 Tage Flaterik1988Beim DSW in der Aufüllanleitung steht

"Aufwand für den Kauf - Verkaufserlös = Schaden" nach FIFO wobei des meiner Meinung nach egal ist, wenn man alle Aktien verkauft hat. Kommt dann unterm strich wieder aufs gleich raus.

Aber ja kann gut sein das es dann der Transaktionsschaden ist und den soll man laut DSW bei der Insolventstabelle anmelden. Das würde aber auch erklären warum TILP (Ca. +10%) und Mingers (ca.-10%) für den Kursdiffensschaden berechnet haben...

TILP WEBSITE FAQ
"Hier muss man unterscheiden.

Zum einen gewährt das Gesetz den sogenannten Kursdifferenzschaden (KDS). Auf Basis des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist dieser KDS rechtlich besonders einfach geltend zu machen, da er die Beweislast beim Verschulden zu Gunsten geschädigter Anleger zu Lasten von Wirecard umkehrt. Wir haben den KDS in unterschiedlicher Höhe für unterschiedliche Zeiträume berechnet. Eine konkrete Schadensberechnung für Ihren Fall übersenden wir Ihnen gerne, sofern Sie uns Ihre relevanten Wertpapiertransaktionen mitteilen.

Der von uns berechnete KDS für eine innerhalb der Desinformationsphase „zu teuer“ erworbene Aktie bewegt sich je nach Transaktion zwischen 13% bis maximal 85% von dem jeweiligen Einstandspreis, was davon abhängt, in welcher der mehreren „Schadensperioden“ Sie gekauft haben. Die Berechnung nehmen wir gerne kostenfrei für Sie vor.

Der KDS wird unabhängig davon gewährt, ob die Aktie zu einem höheren oder niedrigeren Preis als zum Einstandspreis verkauft wurde bzw. unabhängig davon, ob ein Buchschaden existiert. Entscheidend ist nur, dass die Aktie zu bestimmten Zeitpunkten von Ihnen gehalten wurde. Per heute ist es nicht mehr erforderlich, dass Sie die Aktie halten.

Alternativ zum KDS kann auch der der sogenannte „Transaktionsschaden“ gefordert werden. Dies bedeutet, man erhält die Differenz aus dem Kauf- und Verkaufspreis der Wirecard-Aktie erstattet. Die Voraussetzung hierfür ist, dass auch ein tatsächlicher (Buch-)Verlust eingetreten ist. Für diesen Schaden ist es unerheblich, ob und wann die Papiere verkauft wurden Entscheidend ist allein, dass diese in dem Zeitraum vom 24.02.2016 bis 18.06.2020 gekauft worden sind."  

06.10.20 14:23

3326 Postings, 5005 Tage schakal1409Geldschaufler....

dan mach es einfach,(ohne deine Private Rechtschutzversicherung zu fragen,ob sie alle kosten übernimmt),(egal ob eine Anwaltskanzlei eine Sammelklage einbringt) ,ohne die Rechtschutz vorher zu Fragen.
Und wenn die Kanzlei nichts weiter bringt,dan wirst du sehen wie schnell ein Zahlschein im Postfach von dir ist.
So ,und dann melde es bei deiner Rechtschutzversicherung....
mfg  

06.10.20 14:39

582 Postings, 2134 Tage JustoxVerrückt?

Es geht noch besser. Angenommen

Kauf  am       01.01         100 Stück zu 100 .....10000€
Verkauf am  30.03            50 Stück zu 130......6500€
Kauf  am        11.04           50 Stück  zu 150........7500€
Kauf am         30.05            50 Stück zu  120.........6000€  

Verkauf am    18.06          70 Stück zu    60...... 4300€
Verkauf am      26.06          80 Stück zu   10...... 800€

Wie rechnet man dieses Beispiel genau? Vor allem wenn man im Laufe der Jahre immer wieder hinzugekauft hat und immer wieder auch etwas verkauft hat.

Ausgaben Minus Einnahmen? Oder first in Minus first out?  

06.10.20 15:52
1

6484 Postings, 6705 Tage brokersteveDie,Liste der Schuldigen und Schadensersatzpflicht

Die Liste der Schuldigen sind:

Wirecard samt allen organen

EY

KPMG insofern, als dass sie In ihrem Bericht auch die Jahresabschlüsse  2016-2018 als nicht korrekturbedürftig anerkannt haben und nur in geheimen amendments auf die ihr Bekannte verheerende Situation aufmerksam gemacht hat

Finanzaufsicht
Hat Aufsicht mit der lächerlichen DPR nicht nach EU Norm strukturiert, beruft sich jetzt perfiderweise auf diese Struktur, hat nicht gehandelt, hat 16 Monate lang nur zugeschaut trotz zugespielter Beweise, dass hier was nicht stimmen kann und Anleger mit ihren aussagenden Handeln in die irre geführt und suggeriert, dass wirecard das Opfer ist.

Pwc
Die haben die ausländischen Töchter in Asien fehlerhaft testiert. Die sind mE auch dran.  

06.10.20 20:57
1

320 Postings, 1667 Tage IFHXIFLAT

Ja, die 8.000 + Nebenkosten ist dann imo der Transaktionsschaden.

Bei der Berechnung des Kursdifferenzschadens existiert imo viel Auslegungsspielraum. Scheinbar berechnen Tilp und Mingers ausschließlich diesen.

Quinn Emanuel, Pinsent Masons und IG Widerruf auch?
 

07.10.20 12:21

790 Postings, 2537 Tage GeldschauflerSchakal

Natürlich muss man den Schaden vorher melden. Dann gibts die Bestätigung für ein „Beratungsgespräch“ und dann gibts die Zusage für weitere Schritte.  

07.10.20 12:45
1

6484 Postings, 6705 Tage brokersteveMein heutiges Schreiben

Sehr geehrter .......

Für die Aufklärung des Versagens der BaFin ist es zwingend erforderlich, dass alle Dokumente, die von der Bundesregierung einfach per Beschluss unter Verschluss gebracht worden sind, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zudem muss mE auch ohne Rücksicht auf Ansicht der Personen wesentliche Beteiligte angehört werden. Hierzu gehört auch ein Herr Braun, sowie AR Mitglieder und Politiker, auch aus dem Bundesland Bayern. Hier haben sich auch noch neue Abgründe aufgetan. Dass hier alle Hinweise auf Geldwäsche nicht zeitnah verfolgt wurden, hat auch das Vertrauen der Privatanleger getäuscht.

Ich sehe nach dem bisherigen verlauf der Aufklärungsarbeit den Versuch, das Thema auf die Neuaufstellung der Aufsicht zurichten, was grundsätzlich ok ist. Was aber gar nicht sein kann und darf, dass die Mitwirkung durch wegschauen am stattgefundenen Betrug unter den Teppich gekehrt wird.

Es wurde ein System installiert, von dem man wusste, dass es nicht funktioniert und dass es aufgrund seiner schlechten finanziellen personellen Ausstattung gar nicht in der Lage war, eine ordentliche Finanzaufsicht zu gewährleisten.

Dies widerspricht eindeutig bestehendem EU Recht und begründet auch einen Entschädigungsanspruch. Sich jetzt im nach hinein auf dieses selbst geschaffene System zu berufen, was man selbst installiert hat, ist für uns als massiv Geschädigte Privatanleger unfassbar.

Bitte setzen sie sich auch für die Geschädigten Privatanleger ein. Dafür, dass auch für diesen Fall die Verantwortung übernommen wird. Eine Entschädigung der Betroffenen Privatanleger, die nur in der Aktie und nicht in Derivate investiert waren, ist sachlich geboten und betragsmässig vor dem Hintergrund des beispiellosen Versagens und Irreführung der Finanzaufsicht, auch verantwortet werden kann. Ein Betrag von rund. 3 Mrd. Euro wären hier wohl maximal zu veranschlagen, der sich durch die Abtretung von Ansprüchen auch noch deutlich reduzieren würde.

Wenn hier nicht bald eine Diskussion stattfindet, dürfen die Geschädigten Privatanleger, auch noch teure Rechtsanwaltskosten über mehrere Instanzen aufwenden oder Prozesskostenfinanzierer bezahlen, was die finanzielle Belastung noch mal erhöht und von vielen gar nicht mehr tragbar ist.

Diese  Schadensersatzanprüche können im Gegenzug an die Bundesregierung abgetreten werden. Das ganze Verfahren würde sich dadurch vereinfachen und es würde auch das Geld bei den Betroffenen Privatanlegern ankommen. Im Einzelnen bestünden diese Ansprüche wohl gegenüber

-EY,

-Organe der  wirecard AG,

-mögliche Insolvenzentschädigungen aus dem Insolvenzverfahren,

-KPMG, die eine weichgespülte verharmlosende Version ihres Berichts veröffentlicht haben und die wirklich kritischen Details nur in einer jetzt unter Geheimhaltung stehenden nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Anlage weitergeben haben, dh nur dort wird die verheerende Situation klar benannt. Damit hat auch KPMG ihren Beitrag zur Täuschung geleistet, auch wenn sie an der Aufklärung mitgewirkt haben. Deren schuld ist natürlich geringer einzuordnen

- pwc, die die Jahresabschlüsse von kritischen Tiüochtergesellschaften mit einem Bestätigungsvemerk versehen haben

Etc.

Ich bitte sie, in diese Diskussion einzusteigen. Ich weiß, dass hier verschiedene Mitglieder und Parteien auch offen sind.

Aus Handelsblatt heute:
In dem Papier, das Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Justizministerin Christine Lambrecht am Mittwochnachmittag in Berlin vorstellen wollen, werden zahlreiche Punkte und Prüfaufträge aufgelistet. So soll das zweistufige System der Bilanzkontrolle reformiert werden mit einer Stärkung der Bonner Finanzaufsicht BaFin, die im Wirecard-Fall Experten zufolge weitgehend versagt hat.

Vielen unendlichen Dank für Engagement.

Freundliche Grüße
 

07.10.20 14:38

9820 Postings, 1594 Tage 123pLive - Schaltung "Aktionsplan"

07.10.20 15:14

9820 Postings, 1594 Tage 123pLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 07.10.20 15:23
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers

 

 

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