..meine Frau hat heute Geburtstag, bin heute nur sporadisch hier.
Da es eine Meldung nach §33, 34, waren es keine eigenen Aktien der DWS, sonst wäre die Meldung unter §38 gemeldet worden.
https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/...e/stimmrechte_node.html
Es können also genauso gut Aktien z.B. der Deutschen Bank gewesen sein, die als Aktiensicherheit bei der DWS hinterlegt waren, und diese dann von der DWS zurück gegeben werden mussten, um Optionsscheine zu bedienen.
Da am 22.05.2020 Tag der Schwellenberührung, der Höchstkurs bei 84,19 und der Tiefskurs bei 81,81 lag ist es mehr als unwahrscheinlich, dass derjenige der seine Aktien zurück bekommen hat diese zum Tiefspunkt seit Jahren auf den Markt wirft.
Insofern verstehe ich dein Punkt nicht, dass die DWS die Aktien verliehen hat, nach der Meldung war es ja jemand der der DWS die Aktien geliehen hatte.
Habe extra mal (zum Ärger meiner Frau) die Gesetze und Ausfüllhilfen für die Stimmrechtsmitteilung der Bafin durchsucht, aber auch hier ist nichts genaues zu finden, außer, dass es keine eigenen Aktien waren welche die DWS hier ausgebucht hat.
Insofern können wir alle nur raten wer es war der die Aktiensicherheit zurück bekommen hat. Aber dass diese dann zu diesen niedrigen
Auf jeden Fall ist für mich sicher, dass die DWS die Aktien nicht auf den Markt geworfen hat, damit auch für keinen Kursrutsch verantwortlich ist.
Da es eine §33, 34 war ist auch gesichert, dass es keine eigenen Aktien der DWS waren. (siehe link oben)
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