ARIVA zensiert private Emails

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neuester Beitrag: 08.07.08 17:11
eröffnet am: 23.06.08 10:39 von: Nurmalso Anzahl Beiträge: 309
neuester Beitrag: 08.07.08 17:11 von: AbsoluterNe. Leser gesamt: 22509
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24.06.08 15:45
4

328 Postings, 5789 Tage Rote Socke#151

Lies dir bitte den Anhang zu #140 genau durch und laß es dir notfalls von jemandem erklären, der Grundkenntnisse im Recht hat. Du hast es noch immer nicht verstanden.  

24.06.08 15:45

61594 Postings, 7493 Tage lassmichreinSag mal Rote Socke, Du WILLST es nicht

kapieren, oder ???

 

Ariva ist K E I N TelekommunikationsA N B I E T E R ! ! !

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Es ist nicht schwer, in diesem Land ein Prophet zu sein:
Es kommt immer genau das, was man befürchtet.

24.06.08 15:47

26159 Postings, 7355 Tage AbsoluterNeulingAlso ist ARIVA kein Telekommunikationsanbieter,...

...sondern ein Teledienstanbieter. Demnach gilt das Telemediengesetz.

ARIVA ist nach dem TMG nicht verpflichtet, Boardmails mit rechtswidrigen Inhalten zu suchen, muss allerdings Informationen wie Postings (Urheberrecht!), Boardmails etc. entfernen, sofern sie rechtswidrige Inhalte (wie die Mail an Nurmalso und andere) enthalten und ARIVA davon Kenntnis erhält.

Glasklar.
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.

24.06.08 15:47
1

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalsolmr, Irrtum.

Mit der Boardmail-Funktion ist ARIVA automatisch TK-Anbieter. Lies das Gesetz, wie kiiwii schon sagte. Es ist sogar einfach zu verstehen.  

24.06.08 15:49
1

50950 Postings, 7459 Tage SAKUhmmmm....

Grundgesetz §1 (Menschenwürde unantastbar - hier eindeutig -glaube, darüber müssen wir uns nicht unterhalten-) gegen Telemedien, Telekommunikationsgesetz... Würde mich mal interessieren, über wie viele Runder der Kampf gehen würde...
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Der Sinn meines Daseins besteht nicht darin, so zu sein wie du es gerne hättest!

24.06.08 15:49

26159 Postings, 7355 Tage AbsoluterNeulingOffensichtlich zwecklos wegen Faktenresistenz

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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.

24.06.08 15:49
1

328 Postings, 5789 Tage Rote Socke#153

Jetzt für die ganz Kleinen:

1) Ariva ist Diensteanbieter nach dem TMG

2) Im 7 (2) TMG steht, dass 88 TKG hinsichtlich des Fernmeldegeheimnisses zu beachten ist

Sowas nennt man eine Verweisung auf andere Rechtsvorschriften, es ist in Gesetzen alltäglich. Also gilt dieser Passus auch für Ariva. Kapiert? ;)  

24.06.08 15:53

14559 Postings, 6461 Tage NurmalsoÄhh SAKU, wir können das beliebig ins Lächerliche

ziehen.
Also, ich schicke dir jetzt mal ne Mail, kann ich ja, drin eine Adresse - deine, meine, die von Frau Merkel oder eine aus nem Telefonbuch, oder alle zusammen. Wessen Menschenwürde wurde denn da verletzt?  

24.06.08 15:53

26159 Postings, 7355 Tage AbsoluterNeulingPrima, Rote Socke.

Und jetzt kommentiere bitte noch 10(2) TMG.
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.

24.06.08 15:56
2

50950 Postings, 7459 Tage SAKU@nurmalso:

Es geht nicht nur um die Adresse. Es geht darum, dass hier offensichtlich BMs verschickt wurden, um einen bestimmten user durch den Dreck zu ziehen! Und was ist überhaupt mit der Privatsphäre dieses users?!?
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Der Sinn meines Daseins besteht nicht darin, so zu sein wie du es gerne hättest!

24.06.08 15:58

61594 Postings, 7493 Tage lassmichreinOK - nehmen wir mal an, Ariva WÄRE Anbieter.

Wo steht dann, dass Ariva keine Spam-Mails löschen dürfte ?
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Es ist nicht schwer, in diesem Land ein Prophet zu sein:
Es kommt immer genau das, was man befürchtet.

24.06.08 15:59

14559 Postings, 6461 Tage NurmalsoÄhh AN,

wenn mir jemand etwas schickt, z.B. eine Adresse, wo ist denn da die rechtwiedrige Handlung?

Ich habe hier lediglich bewiesen, dass die Online-Durchsuchung, das Scannen meiner Mail, rechtswidrig war. Das kann man auch nicht gutreden. ARIVA hat etwas getan, sicherlich aus Unbedarftheit, was gegenwärtig nicht einmal die Polizei ohne richterlichen Beschluss machen darf. So einfach ist das.  

24.06.08 16:02
1

61594 Postings, 7493 Tage lassmichreinÄhhm - nurmalso... Du verdrehst hier die Tatsachen

Keiner hat Dein Postfach durchwühlt (geschweige denn irgendeine Deiner privaten Mails gelesen) sondern hat die versendeten Mails des Spammers gelöscht. Dazu müssen die überhaupt nicht in Dein Postfach !! Das ist so ein klitzekleiner Unterschied. ;)
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Es ist nicht schwer, in diesem Land ein Prophet zu sein:
Es kommt immer genau das, was man befürchtet.

24.06.08 16:02

26159 Postings, 7355 Tage AbsoluterNeulingSorry, Nurmalso, aber das stimmt nicht.

Ich habe jetzt genug Quellen gebracht und erklärt.

Wenn Du bei Deiner Meinung bleibst, ok - mit der Realität hat das nichts zu tun.
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.

24.06.08 16:04
2

250 Postings, 5799 Tage FetteSaubei mir auch mal so gewesen

seidem versende ich keine emails mehr! ist für mich ein eingriff in die privatphäre.  

24.06.08 16:04

14559 Postings, 6461 Tage NurmalsoSAKU,

das, was du in #161 ausführst, sind pure Behauptungen. Ich kann es nicht überprüfen. Will ich auch nicht. Wenn ARIVA feststellt, der Typ verstößt gegen die von ihm akzeptierten AGB, können sie Ihn entsprechend sanktionieren. Nichts und niemand gibt denen das Recht, in meiner Post herumzuscannen.

lmr, Spam dürfte ARIVA nur löschen, wenn sie es in ihren AGB erklärt haben und die AGB wirksam Bestandteil deines Nutzungsvertrages mit ARIVA geworden sind. Du hast nämlich mit denen einen Nutzungsvertrag, auch wenn der nicht schriftlich vorliegt. Ansonsten recherchiere zu dem Thema bitte im Internet. Ich hatte das an anderer Stelle schon geschrieben: Das Briefgeheimnis geht so weit, dass ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern pauschal die Nutzung des Internets erlaubt, nicht ohne gesonderte Vereinbarung einfach einen Spamfilter einschalten kann.  

24.06.08 16:10
2

328 Postings, 5789 Tage Rote Socke#160

10 (2) TMG bezieht sich m. E. auf Inhalte, die von jedem eingesehen werden können und nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Die Regelung soll sicherstellen, daß der Dienstanbieter nicht belangt wird, wenn wenn ich z. B. ein urheberrechtlich geschütztes Bild einstelle. Diese Haftungsfragen sind bei nicht öffentlich einsehbaren Informationen (Mails, Messages) gar nicht relevant. Dafür müßte der Diensteanbieter nämlich den Inhalt der Information kontrollieren, was er wegen des Fernmeldegeheimisses gerade nicht soll.

Eigenmächtig gegen das Fernmeldegeheimnis zu verstoßen, um Straftaten zu unterbinden, ist Diensteanbietern nicht erlaubt. Reales Beispiel, über 10 Jahre alt, jetzt bekannt geworden: Die Deutsche Telekom AG hat Hinweise auf einen Hackerangriff. Sie hört deshalb eigenmächtig die Telefone von Verdächtigen ab, um Beweise zu erlangen und beruft sich hierbei auf Notwehr (Verhindern einer Straftat). Sie hat sich dabei jedoch nach einhelliger Meinung selbst strafbar gemacht. Mal abgesehen davon, daß den Hackern keine strafbaren Absichten nachgewiesen werden konnten.

Nurmalso hat aus meiner Sicht Recht.  

24.06.08 16:11

14559 Postings, 6461 Tage Nurmalsolmr, Gott, bist du ahnungslos!

Es ist scheißegal, ob die die Mail öffnen und mit Fielmann-Brille lesen, oder ob sie ein automatisiertes Programm nach bestimmten Inhalten suchen lassen. Die haben sich Kenntnis über den Inhalt verschafft. Und das ist schlicht untersagt. Und noch viel schlimmer: Sie haben danach meine Post in meinem Postfach, von deren Inhalt sie angeblich nur eine Linkzeile kannten gelöscht.

Damit so etwas nicht geschieht, gibt es Gesetze. Die sollen nämlich unsere Freiheit schützen. Eingriffe in das Briefgeheimnis stehen nur unter ganz bestimmten Ausnahmebeständen und mit richterlicher Genehmigung der Polizei oder dem VS zu, nicht aber irgendeiner Firma aus Kiel oder von sonstwo oder studentischen Hilfskräften.  

24.06.08 16:15

61594 Postings, 7493 Tage lassmichreinAha - und das wiegt also schwerer als der Schutz

der Privatsphäre ? Wäre juristisch wahrlich interessant....
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Es ist nicht schwer, in diesem Land ein Prophet zu sein:
Es kommt immer genau das, was man befürchtet.

24.06.08 16:15
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5420 Postings, 6883 Tage montanahier ist doch sowieso alles öffentlich

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Artikel wurde von meinem Anwalt überprüft und es wurde nichts Beleidigendes gefunden.

24.06.08 16:15

328 Postings, 5789 Tage Rote SockeDenkt an Schäuble

und die Vorratsdatenspeicherung, wer weiß, was noch alles kommt. Wie leichtfertig einige mit ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht wuchern, kann ich nicht verstehen.  

24.06.08 16:16
2

26159 Postings, 7355 Tage AbsoluterNeulingRote Socke

nur steht diese Einschränkung dort nicht.

Ansonsten, vor allem Nurmalso ("AGB") siehe auch: http://www.ariva.de/articles/forum/forumregeln.m

"Beim Schreiben von Postings müssen Sie sich an folgende Regeln halten:

geltendes Recht beachten: Insbesondere nicht erlaubt sind Beleidigung, Volksverhetzung, Verstoß gegen das Urheberrecht, sowie Verletzung der Privatsphäre. Gesetze zum Thema Börse finden Sie bei der Bafin. (...)

Die ersten vier Forumregeln gelten auch für alle anderen von Ihnen erstellbaren Inhalte wie z.B. Boardmails und das Forumsprofil. Bekommenen Sie eine Boardmail mit einem Regelverstoß, können Sie den Absender für Ihr Boardmailkonto sperren."
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.

24.06.08 16:17
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61594 Postings, 7493 Tage lassmichreinAber ich glaube kaum, dass das

Telekommunikationsgesetz (FALLS es hier überhaupt anwendung finden würde) schwerer wiegt als das Grundgesetz... ;)
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Es ist nicht schwer, in diesem Land ein Prophet zu sein:
Es kommt immer genau das, was man befürchtet.

24.06.08 16:18

26159 Postings, 7355 Tage AbsoluterNeulingRote Socke

Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein gutes Stichwort.

Dieses Recht gilt nämlich auch für den User, dessen Klardaten verschickt wurden. Und Du und Nurmalso wollt ihm dieses Recht nicht zugestehen.
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Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage,
nicht für das, was Du verstehst.

24.06.08 16:19
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328 Postings, 5789 Tage Rote Socke#170

Das Fernmeldegeheimnis ist Schutz der Privatspäre. Es zu brechen, um die Privatspäre zu schützen, wäre eine absurde Güterabwägung, die Katze beißt scih in den Schwanz. Abgesehen davon gelten die Öffnungsklauseln nur für strafrechtliche Ermittlungen, für die Justiz und die Nachrichtendienste.  

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