eine Rückstellung wird in der Bilanz aufgeführt , aber nicht in Bargeld z.b hinterlegt , es ist nichts anderes wie eine Gewinnminderung , die wiederum zu Steuervorteilen führt.
Genauso wenn sie aufgelöst wird , dann erhöht sich der Gewinn halt wieder und Steuern sind fällig , darf man sich nicht blöffen lassen davon .
Das war jetzt alles sehr einfach ausgedrückt
Das andere wären Bildung von Barreserven für eventuell Klagen , das ist was anderes, das hätte Steinhoff auch gar nicht in der Kasse ob nun 2 ,,,3,,,5 oder 12 Milliarden
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