Aurelius

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neuester Beitrag: 19.12.24 09:57
eröffnet am: 18.09.06 20:23 von: dagoduck Anzahl Beiträge: 19088
neuester Beitrag: 19.12.24 09:57 von: Silbergrosche. Leser gesamt: 8732046
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19.01.23 13:16
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576 Postings, 2500 Tage CroveAlso...

Die Verunsicherung ist noch da und einige obwohl nicht Investiert toben sich aus.

Hoffen da einige auf noch niedrigere Kurse?

Wenn nicht noch mehr Aktien rausgeworfen werden ist die Bodenbildung abgeschlossen und der Rücklauf kommt.

Wir halten jetzt still und sizten die Sache aus! Aktuelle Position über 10 000! Gestern enorm zugekauft, heute 1200 weitere und ja wir haben einen Verlust der Zeit von Euro 15 000. Wir werden irgendwann Schlauer sein und die Dividende deckt, momentan, die Verluste bereits heute. Ich bin auf die HV gespannt und wie der Kurs dann aussieht. Ich schätze Euro 20 plus!  

19.01.23 13:22
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723 Postings, 1273 Tage eisbaer1Spiel mit der Angst

Nach Annahme der Kündigung durch die Börse München wird Aurelius noch eine sehr lange Übergangszeit unverändert im m:access Segment notiert sein.

Die Entscheidung, ob eine Regionalbörse - ohne Zahlungen seitens des Unternehmens - die Aktie im Freiverkehr zum Handel anbietet ist rein betriebswirtschaftlicher Natur.

Bei einer Marktkapitalisierung von aktuell immer noch über 350 Mio € , 70% Streubesitzanteil und hohen täglichen Handelsvolumina ist es m.E. 100% sicher, dass die Aktie auch nach dem Segmentwechsel vollkommen problemlos handelbar sein wird.

Angesichts des erheblichen täglichen Handelsvolumens erachte ich es als hochwahrscheinlich, dass neben der Börse Hamburg, die Aktie auch weiterhin bei Tradegate, Baader Bank und Lang & Schwarz handelbar sein wird. Demnach wären mit einem Segmentwechsel für Kleinaktionäre m.E. keinerlei Einschränkungen der Handelbarkeit verbunden.

Das ist alles Spekulation, aber jeglichen Vergleich mit Rocket Internet o.ä. halte ich für vollkommen abwegig, weil es hier eben keinen beherrschenden Großaktionär gibt.

Es wäre problemlos möglich, auf der nächsten HV einen Antrag auf Widerruf der Kündigung des Börsenlistings zu stellen. Die Rechtsform der KGaA hindert das Aktionariat nicht daran, einen solchen HV-Beschluss zu fassen und die geschäftsführende Gesellschaft (Komplementärin) zur Änderung ihrer Geschäftspolitik anzuhalten.

Kommanditisten sind zwar lt. HGB nicht zur Geschäftsführung befugt, haben als Mitunternehmer aber selbstverständlich erhebliche Kontroll- und Mitbestimmungsrechte.
Die Komplementärin ist nicht befugt, die Geschäftsführung in einer die Kommanditisten vorsätzlich schädigenden Weise auszuüben. In diesem Fall wäre die Komplementärin im Innenverhältnis schadenersatzpflichtig gegenüber den Kommanditisten.

Die Hauptversammlung ist das maßgebliche Gremium, in dem das Aktionariat (hier: Kommanditaktionäre) über wesentliche Grundlagen der Unternehmensführung abstimmt.
Es ist absolut zutreffend, dass die Rechtsform der KGaA vorzugsweise genutzt wird, um die Mitwirkungsrechte des Aktionariats zu beschneiden. Dies bezieht sich allerdings lediglich auf das Tagesgeschäft der Geschäftsführung. Sobald wesentliche Grundlagen des Unternehmens verändert werden, haben die Kommanditaktionäre über entsprechende Hauptversammlungsbeschlüsse die Möglichkeit, auf die Geschäftspolitik Einfluss zu nehmen.

Die Geschäftsleitung ist nach aktuellem Rechtsstand nicht verpflichtet, einen HV-Beschluss zur Kündigung des Börsenlistings herbeizuführen. Meiner Kenntnis nach steht es dem Aktionariat indes frei, die 70%-Mehrheit des Streubesitzes zur Herbeiführung eines entsprechenden HV-Beschlusses zu nutzen. Gegenteiliges hierzu ist mir weder aus dem Aktiengesetz, noch aus dem HGB noch aus dem rechtswissenschaftlichen Schrifttum bekannt.  

19.01.23 13:27
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13859 Postings, 5591 Tage Raymond_James@DR GRÜNWALD: im Bundesanzeiger (BAnz) ...

... werden alle noch offenen leerverkaufspositionen > 0,5 % angezeigt

auch die position der BNP PARIBAS SA (0,67 %) ist noch offen (d.h. die Aurelius-aktien wurden von Paribas noch nicht zurückgekauft), obwohl der leerverkaúf aus 2018 stammt!

 

19.01.23 13:31

8 Postings, 704 Tage Dr Grünwaldes wird viel schwarz gemalt

Aus fundamentaler Sicht gibt es keinen Grund sich aufzuregen.

Aus meiner Sicht nutzen gerade Shortseller einen Strohhalm, um Panik und damit Geschäft zu machen.
Wer darauf reinfällt -> selbst Schuld. Solange das Management sich nicht äußert wird sich die Lage leider nicht entspannen.
Denke, dass man in Grünwald mit diesen Konsequenzen (wie denn auch) nicht gerechnet hat und schlichtweg überfordert ist.

Ich warte auf ein Statement aus Grünwald, das mit den Gerüchten aufräumt und Klarheit schafft.

Bis dahin kann man günstig nachkaufen. In ein paar Monaten wird der Kurs ein anderer sein.
Hoffe dass dann nicht nur noch riskante Anleger mit an Board sind, denn ich kann den Unmut der langfristig Investierten sehr gut verstehen.  

19.01.23 13:36

8 Postings, 704 Tage Dr Grünwald@Raymond_James

Danke für die Erklärung! Es war mir nur wichtig darauf hinzuweisen, dass der Leerverkauf von 2018 stammt und daher nicht mit den aktuellen Geschehnissen zu tun hat, außer dass es ein guter Zeitpunkt ist für diese, ihre Position aufzulösen.  

19.01.23 13:38
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576 Postings, 2500 Tage CroveÜbrigens...

Bei einem Delisting muss den Aktionären, zwingend, eine Abfindung auf den Durchschnittskurs der letzten 6 Monate gezahlt werden. Abweichung falls der Investor in den letzten 12 Monaten zu einem höheren Kurs eingekauft hat dann gilt dieser.


Die Aktie sollte steigen um das zu verhindern und nicht fallen! Ob so oder so die Verluste bekomme ich wieder und dazu eine Fette Dividende!

Ich Sitze die Kursverluste aus und bei der HV werden hoffentlich mehr Teilnehmen!

Einen Vorschlag dazu: Wir sollten uns zusammenschließen und Druck machen!  

19.01.23 13:48
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391 Postings, 718 Tage StockmarkerAurelius

Die Einzigen die sich aktuell zu dieser misslichen Lage melden, sind die Schmierblättchen.
Vom Unternehmen hörst du bislang nichts. Auch keine Reaktion auf meine Mails, bleiben bislang
unbeantwortet.  

19.01.23 13:50

576 Postings, 2500 Tage CroveHier einen Artikel zu Delisting...

19.01.23 13:50
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797 Postings, 3867 Tage DrattleKein Übernahmea im einfachen Freiverkehr notwendig

Für Investoren sei ein Segmentwechsel definitiv eine schlechte Nachricht. Sobald die Aktien im einfachen Freiverkehr handelten, würde ein vollständiges Delisting auch kein Übernahmeangebot zur Folge haben und könnte schlichtweg über die Genehmigung des Aufsichtsrats und des Vorstands vollzogen werden, so Grübner weiter. Das Risiko des Delistings würde die Aktie für die Mehrheit der institutionellen Investoren uninvestierbar machen.  

19.01.23 13:55

3126 Postings, 1383 Tage Stegodontja nu,

könnte ja durchaus ein Langfristinvest werden. Ich seh ehrlich eine Chance auf Rendite, weil ich das nicht so schwarz sehe, (zugegeben nach einem nur kurzen Überblick). Gefällt mir von der Idee aber immer besser. Vllt. wird zur Ami-Eröffnung heute auch nochmal etwas gedrückt, na wenn schon.......meine persönliche Meinung!  

19.01.23 14:02

576 Postings, 2500 Tage Crove@Drattle

1. Sind Sie ein institutionellen Investor?
2. Ein Abfindungsangebot bei Delisting ist zwingend! Schauen Sie mal den Artikel an.
3. Ich habe Verluste und? Die kann ich dann Gelten machen für die letzten 12 Monate!
4. Einen Delisting muss die BaFin zustimmen und das dauert...

 

19.01.23 14:06
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4896 Postings, 4105 Tage Bilderbergeinige verstehen es einfach nicht

hier geht es nicht um das mögliche delisting einer Aktie sonder um KGaA.
Da sieht die Sache leider nicht so rosig aus. Das Unternehmen wäre ja schön blöd das auch noch zu kommentieren.
Bitte informiert euch.  

19.01.23 14:08

13859 Postings, 5591 Tage Raymond_Jameskommanditaktionäre ...

... verfügen im grundsatz über dieselben mitgliedschaftlichen rechte wie die aktionäre einer AG (§ 278 Abs. 3 AktG)

die rechte der hauptversammlung sind in § 119 AktG geregelt; aktionäre einer AG haben nicht das recht, im wege eines hauptversammlungsbeschluss die gesellschaft durch, wie EISBAER1 schreibt, "Antrag auf Widerruf der Kündigung des Börsenlistings" zur aufrechterhaltung des börsenlistings zu zwingen

 

19.01.23 14:14

576 Postings, 2500 Tage Crove@Bilderberg

Bitte nenne mir dazu einen Posting von Dir?  

19.01.23 14:17

576 Postings, 2500 Tage CroveHV

Bei der HV steht die Entlasung des Vorstandes und des Aufsichtsrates an und wenn die versagt wird ist das zwar für den Vorstand eine schallende Ohrfeige aber für den Aufsichtrat hat das ernste Konsequenzen denn der kann sofort abberufen werden!  

19.01.23 14:25

370 Postings, 2812 Tage KojeFinanzkalender 2023

Hat eigentlich schonmal jemand bei der IR nachgefragt, warum auf der Seite bisher keine Termine (Q-Zahle, HV etc) veröffentlicht sind?

(Und bevor wieder dumme Sprüche von der Seite kommen, ich habe soeben selber eine Mail an die IR verschickt - jedoch erwarte ich hier keine schnelle Rückmeldung. Darum meine Frage, ob hier vielleicht schon jemand eine Antwort bekommen hat!?)  

19.01.23 14:32

576 Postings, 2500 Tage Crove@KOJE

Ich habe bereits gestern den IR angeschrieben sowie heute dort Angerufen sowie eine weitere E-Mail geschickt!

Nur keine Sorge! Das ist eine weitere Peinlichkeit von Aurelius!
 

19.01.23 14:35

3126 Postings, 1383 Tage Stegodontdanke Bilderberg #17585

Das ist wohl die Erklärung:

"Limited partnerships are distinct from limited liability partnerships, in which all partners have limited liability.

The GPs are, in all major respects, in the same legal position as partners in a conventional firm: they have management control, share the right to use partnership property, share the profits of the firm in predefined proportions, and have joint and several liability for the debts of the partnership."

https://en.wikipedia.org/wiki/Limited_partnership  

19.01.23 14:39

3126 Postings, 1383 Tage Stegodontdanke Bilderberg #17585

Das ist wohl die Erklärung. Liest sich nicht so toll, geb ich dir recht:

"Limited partnerships are distinct from limited liability partnerships, in which all partners have limited liability.

The GPs are, in all major respects, in the same legal position as partners in a conventional firm: they have management control, share the right to use partnership property, share the profits of the firm in predefined proportions, and have joint and several liability for the debts of the partnership. "

https://en.wikipedia.org/wiki/Limited_partnership

Hoffentlich habe ich es jetzt verstanden.  

19.01.23 14:54

723 Postings, 1273 Tage eisbaer1@Raymond

Vielen Dank für die Klarstellung. Die Kündigung der Börsennotiz ist eine Angelegenheit der laufenden Geschäftsführung, über welche die HV unmittelbar nur bei Vorlage durch den Vorstand beschließen darf. Insofern war meine Aussage falsch.

In der Satzung findet sich aktuell keine konkrete Regelung zur Börsennotiz.

https://aurelius-group.com/site/assets/files/7041/..._se_co__kgaa.pdf

Gibt es einen Hinderungsgrund, Regelungen zur Kapitalmarktkommunikation (-> Transparenz- und Compliance Prinzipien) und zur Börsennotiz (-> z.B. Anstreben einer Börsennotiz in einem offiziell regulierten Börsensegment (-> z.B. General oder Prime Standard)) im Sinne des Schutzes der Kommanditaktionäre in der  in der Satzung zu verankern?

Falls nein, könnte die HV eine entsprechende Satzungsänderung beschließen.
§119 Abs. 1 Nr. 6 AktG  

19.01.23 15:04

576 Postings, 2500 Tage CroveDanke Bilderberg

Danke Bilderberg! Du hast Recht!
Sie können ein einfaches Delisting durchführen ohne Abfindungsangebot.
 

19.01.23 15:07
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1529 Postings, 6158 Tage oranje2008Emotionen aus, Rationalität an!

Leute, Leute, was wird denn hier eigentlich alles geschrieben und verbreitet...? Jede Menge Halbwissen und Panik kombiniert. Mein Learning daraus ist für die Zukunft, nicht mehr in Aktien zu investieren, die irgendwann von Low-Quality Journalie (Focus Money, Aktionär und co) supported werden, wenn nicht eine gewisse Marktkapitalisierung da ist.

Finde ich die Entscheidung gut? Nein!

Aber rein wertmäßig ist nichts passiert. Interessant wird sein, ob das jetzt Privatanlegerpanik ist, oder ob sich die institutionellen Investoren verabschieden, weil sie grundsätzlich nur in im regulierten Bereich gehandelte Werte investieren. Das wird sich in den nächsten Tagen zeigen.

Fundamental ist aber erstmal nichts passiert. Und, dass Aurelius im letzten Jahr keine großen Deals, sondern primär Add-On Akquisitionen durchgeführt hat, das ist jetzt nicht komplett verwerflich. Daher kann ich u.a. den User Zwetschge hier nicht ganz verstehen.

Mgmt-technisch ist das Vorgehen allerdings katastrophal. Es hegt den Verdacht, dass man den Kurs drücken möchte, um selber zurückzukaufen/nachzukaufen. Ein Delisting ist allerdings aufgrund der Besitzverhältnisse gar nicht möglich. Und auch wenn Aurelius nicht mehr im regulierten Handel der m:access ist, dass deutsche Aktienrecht gilt weiterhin.

Ich für meinen Teil werde nicht verkaufen, sofern sich fundamental nichts ändert. Nachkaufen? Vielleicht, wenn man weiß, wo die Reise hingeht, aber erstmal muss Klarheit her. Sonst gilt für mich: Ich werfe kein gutes Geld dem schlechten hinterher.  

19.01.23 15:19

153 Postings, 2545 Tage EurocoinHat jemand Antwort

auf seine Email bekommen oder ist telefonisch zur IR durchgestellt wurden?  

19.01.23 15:25

576 Postings, 2500 Tage CroveAntwort vom IR?

Vor zwei Tagen habe ich eine Nichtsagende Antwort bekommen.  

19.01.23 15:36

391 Postings, 718 Tage StockmarkerAurelius

@Eurocoin, kann die Frage mit Nein beantworten. Bislang noch keinerlei Reaktion seitens
des Unternehmens. Echt zum Kotzen  

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