Das Verfassungsgericht hat nicht die Aufgabe, über die Entrechtung der Frauen zu entscheiden, das Verfassungsgericht kann lediglich einen Sachverhalt anhand der Gesetzesgrundlage prüfen und entscheiden.
Und was den Gleichheitssatz angeht, so haben muslimische Frauen in Dtl. gleiche Rechte wie nichtmuslimische Frauen. Wenn ein muslimischer Mann sie zum Tragen des Kopftuches zwingen würde, so steht ihr der Rechtsweg jederzeit offen.
Da müssen die muslimischen Frauen schon selbst aktiv werden, selbst wenn der Weg steinig sein mag, deutsche Frauen mussten sich ihre Rechte letztendlich auch mühsam gegen männliche Hürden hinweg erkämpfen.
Was man diesbezüglich auf politischer Ebene tun kann, ist es den Frauen den Gang zum Rechtsweg einfacher und sicherer zu machen, z.B. Frauenhäuser zu fördern, in denen Frauen Zuflucht und Sicherheit suchen können, evt. eine Verschärfung von Gesetzen, womit man jene Männer schneller zur Rechenschaft ziehen und vor allem wirkungsvoll sanktionieren kann, sollten sie Gewalt anwenden oder gar nur androhen. Den Schritt zu mehr Freiheit aber kann man den Frauen selbst nicht abnehmen, den ersten Schritt müssen die Frauen selbst tun, anders geht das nunmal nicht.
Würde man das Tragen des Kopftuches per se verbieten, so würde man im Grunde das Gleiche tun, was man bekämpfen möchte, nämlich dass man anderen Menschen vorschreibt, wie sie zu leben haben.
Ferner zu dem Spruch "Verpiss dich Alte ...", da werden nicht wenige nichtmuslimische Frauen eben nicht reagieren wie beschrieben, sondern genau dies tun, sich verpissen, denn die Gewalt in nichtmuslimischen Beziehungen ist alles Andere als selten, viele Frauen werden auch da geschlagen, gedemütigt oder mißhandelt. Der Unterschied liegt da eher darin, dass der Anteil der Frauen, die sich gegen soetwas wehren, größer ist als bei muslimischen Frauen. Doch auch hier ist es kein Geheimnis, dass eine Mehrzahl der unterdrückten nichtmuslimischen Frauen ebenfalls nur selten den Rechtsweg sucht, sondern sich damit viel zu oft arrangiert, leider.
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