Poolvertrag - Ziel : x x x
" Beispiel: Befindet sich im Vermögen einer Personengesellschaft ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft in Höhe von 20 % des Nennkapitals im Wert von € 1 Mio. und hat die Personengesellschaft anderes „positives“ Aktivvermögen von € 700.000 und keine Schulden, so liegt überwiegend schädliches Vermögen bei der Personengesellschaft vor. Eine Begünstigung greift letztlich nicht, da der Kapitalgesellschaftsanteil als schädliches Vermögen wegen der Beteiligungshöhe von nicht mehr als 25 % zu qualifizieren ist. Folge ist, dass das gesamte Vermögen der Personengesellschaft im Rahmen einer Übertragung nicht begünstigt ist. Hat die Personengesellschaft die Anteile mit einem anderen Anteilseigner, der in Höhe von 10 % am Nennkapital der Kapitalgesellschaft beteiligt ist, gepoolt, liegt bei beiden Gesellschaftern in Bezug auf die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft begünstigtes Vermögen vor (insgesamt wird die Mindestbeteiligungsschwelle von 30 % erreicht). Da sich in diesem Fall kein schädliches Aktivvermögen mehr im Bestand der Personengesellschaft befindet, könnte das gesamte Vermögen der Personengesellschaft in Höhe von € 1,7 Mio. ohne steuerliche Auswirkungen übertragen werden.
Somit zeigt sich, dass der Abschluss eines Poolvertrags erhebliche positive steuerliche Auswirkungen begründen kann. " x x x
Welche Auswirkungen hätte das auf Crevalis in unserem Fall ??? Wer kennt sich hier aus ?
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