voraussichtlich im 2. halbjahr 2023; unklar ist der verschmelzungsstichtag (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG) beteiligte rechtsträger: übertragender = HELIAD; übernehmender =FINLAB würde bedeuten (§ 20 UmwG): HELIAD überträgt ihr vermögen (einschließlich der verbindlichkeiten) als ganzes auf FINLAB, die bereits eine beteiligung von 44,5% an HELIAD hält (FINLAB würde sogenannte g e s a m t rechtsnachfolgerin in das vermögen der HELIAD, diese würde --ohne liquidation-- aufgelöst), im gegenzug erhalten die 55,5% freien HELIAD-aktionäre neue aktien der FLINLAB, die zu diesem zweck eine kapitalerhöhung durchführt gespannt sein darf man, wieviele FINLAB-aktien die freien 55,5% HELIAD-aktionäre gemäß dem verschmelzungsvertrag erhalten würden (sogenanntes umtauschverhältnis der anteile, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UmẃG) FINLAB: "Der NAV pro Aktie beträgt zum 31.12.2022 EUR 19,05", https://www.eqs-news.com/de/news/adhoc/finlab-ag-finlab-veroeffentlicht-vorlaeufiges-ergebnis-2022-sowie-nav-zum-31-12-2022/1756317; aktueller börsenkurs der FINLAB-aktie: EUR 10,90/11,00 EUR verschmelzungsbeschluss der hauptversammlungen der FINLAB u n d der HELIAD: b e i d e hauptversammlungen müssten jeweils mit einer ¾-mehrheit des bei der beschlußfassung vertretenen grundkapitals einen verschmelzungsbeschluss fassen (§ 65 Abs. 1 Satz 1 UmwG)
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