Strafrecht ist was ganz anderes als Bussgelder im Strassenverkehr.
Da geht es ja "nur" um Ordnungswidrigkeiten. Da - habe ich zumindest mal gelesen - wird es schwierig diese einkommensabhängig zu erheben.
Ich würde das falls möglich aber durchaus begrüssen. Warum soll ein Topverdiener, der einen Sportwagen für 150.000€ fährt, nicht mehr zahlen als ein Geringverdiener der einen 10 alte Ford Fiesta fährt?
Das mögen einige als "Neiddiskussion" abtun....aber darum geht's nicht. Der Topverdiener darf ja gerne seinen teuren Flitzer weiter fahren....nur soll ihm halt klar gemacht werden, dass es auch ihm weh tun wird, wenn er sich nicht an die StVO hält.
Wie erwähnt funktioniert das in der Schweiz ganz gut....und die ist nicht gerade links-grün.
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