1. Grundlage der Berechnung zur Unterhaltszahlung sind die sogenannte Düsserdorfer (West) oder Berliner Tabelle, in der erst einmal die Grundbedürfnisse der Kinder festgelegt sind. Dann gibt es davon ausgehend Steigerungen je nach Einkommen der Erzeuger (mitunter sind das ja auch Väter). Und die werden letztlich nicht vom Jugendamt, sondern vom Gericht festgelegt.
2. Wer schon ein Kind in die Welt setzt, der soll sich auch darum kümmern. Und je mehr Knete der Erzeuger hat, desto besser kann das Kind aufwachsen.
3. Am besten wäre es natürlich, das Abzocken von Müttern zu verhindern. Deshalb: Vielmehr öffentliche Kinderbetreung schaffen, damit manche Mutter sich nicht damit herausreden kann, dass sie wegen der Kinderbetreung nicht arbeiten gehen kann.
4. Einem Kind ist viel damit gedient, dass der Erzeuger sich auch als Vater erweisst.
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