leider eine ziemlich nichtssagende Antwort, aber Du weisst ja, Rechtsanwaelte interessiert erst mal die eigene Kohle.
Antwort von Rotter Kanzlei
Sehr geehrter Herr .........,
im Rahmen eines Ch. 11 Verfahrens ist die von Ihnen angesprochene Teilbefriedigung tatsächlich in der Form möglich, dass neue Aktien des Nachfolgeunternehmens an die Altaktionäre ausgegeben werden, allerdings z.B. nur noch im Verhältnis 1:10.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Jochem Rechtsanwalt
Das würde heissen, dass alle Aktien, die nach Bekanntwerden des Bilanzskandals gehandelt bzw. gekauft wurden, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wertlos verfallen würden.
Ich für meinen Teil habe mich bei O,053 vom meinem nicht unerheblichen Depot getrennt, nachdem ich auch bei Worldcom keine Antwort auf meine diesbezügliche Frage erhalten habe.
Also doch nur noch zocken - rein und schnell wieder raus, wie im richtigen Leben.
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