Juchuuuu! 11.800 neue Stellen!

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neuester Beitrag: 19.08.03 14:53
eröffnet am: 11.08.03 09:27 von: Dixie Anzahl Beiträge: 31
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11.08.03 09:27
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3263 Postings, 9091 Tage DixieJuchuuuu! 11.800 neue Stellen!

Rot-Grün schafft neue Jobs...
... aber leider nur für Bürokraten


Berlin – Sieht so das rot-grüne Jobwunder aus? 4,35 Millionen Menschen in Deutschland haben keine Arbeit – aber neue Stellen gibt es nur für Bürokraten!

Allein in den Arbeitsämtern will die Bundesregierung jetzt auf einen Schlag 11 800 neue Jobs schaffen!

Doch es gibt ein „Beschäftigungswunder“, wie der „Spiegel“ heute enthüllt. Rot-Grün schafft tatsächlich neue Jobs... leider nur für Bürokraten.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit (bisher rund 87 000 Mitarbeiter) um 11 800 neue Stellen aufblähen. Mit fast 100 000 Bürokraten-Sesseln entsteht die größte Mammut-Behörde Deutschlands!

Künftig wird von Nürnberg nicht nur die Arbeitslosigkeit verwaltet – so genannte „Fallmanager“ in den Arbeitsämtern kümmern sich jetzt auch noch um rund eine Million erwerbsfähige Sozialhilfe-Empfänger. Diese wurden bisher von den Kommunen betreut.


Damit nicht genug: Auch in der Ruhr-Metropole Essen entsteht eine neue gigantische Behörde: In einem Palast aus Chrom und Glas verwalten auf 14 Etagen künftig 800 Angestellte der Bundesknappschaft die 400 Euro-Minijobs („geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“).

In Brandenburg/Havel gibt es seit einiger Zeit eine „Zentrale Zulagenstelle“: 430 neue Mitarbeiter prüfen, ob Anbieter aus der Versicherungsbranche für die so genannte Riester-Rente Zulagen vom Staat erhalten können.



 
Jetzt kündigte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) auch noch eine neue „Regulierungsbehörde“ für mehr Wettbewerb in der Energiewirtschaft an!


Skurril: In nur zwei Jahren schwoll das Bundesgesetzblatt (enthält alle Gesetze und Verordnungen) von 2100 Seiten auf inzwischen 4744 Seiten an.


Die rot-grüne Bundesregierung, die mit einem „Masterplan Bürokratieabbau“ angetreten war, lässt den Paragrafen-Wildwuchs laut „Spiegel“ ungehemmt wuchern: Seit 1999 gab es unter Rot-Grün 122 Gesetze und 178 Verordnungen mehr, als abgeschafft wurden.


Scharfe Kritik an der Aufblähung der Bürokratie kommt aus der Wirtschaft. Industrie-Präsident Rogowski zu BILD: „In Deutschland ist der Anteil der Staatsdiener an den Gesamtbeschäftigten mit 8,2 Prozent einer der höchsten in der EU. Wir brauchen endlich einen Gesetzes-TÜV, der die entstehenden Kosten für Wirtschaft und Bürger prüft.“


Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl-Heinz Däke, spricht von einem „Skandal“. Es sei „unverantwortlich, wie Rot-Grün auf Kosten der Bürger immer mehr Stellen in der Verwaltung schafft.“ (jan)

 
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11.08.03 10:24

3263 Postings, 9091 Tage DixieBeamte verwalten die Zwangsarbeit

09.08.2003

Thema
Hans Peter

Zwangsarbeit zumutbar

Einige hartnäckige Legenden und die tatsächliche Brutalität der »Reform« von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

In der Debatte über die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe tritt – neben den von der Regierung, von Unternehmern, CDU/CSU und FDP propagierten sozialen Gemeinheiten – auch eine erstaunliche Unkenntnis über das schon lange geltende Arbeitslosenrecht zutage – in den Medien, aber auch in der Bevölkerung.

Selbst als seriös geltende Medien fragen zum Beispiel allen Ernstes ihr Publikum, ob qualifizierte Arbeitslose künftig schlechtere, weniger Qualifikationen erfordernde Jobs annehmen sollten. In Wirklichkeit stellt sich diese Frage schon lange nicht mehr. Seit 1997 ist der »Berufsschutz« bzw. »Qualifizierungsschutz« im Arbeitslosenrecht aufgehoben. Paragraph 121 des »Sozialgesetzbuch (SGB) III« besagt kurz und brutal: »Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar.« Im gleichen Paragraph, Absatz 5, heißt es zur Bekräftigung noch einmal: »Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.« Ein Berufs- oder Qualifizierungsschutz ist damit seit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Frühjahr 1997 nicht mehr vorhanden.

Ähnlich naiv ist die Frage, ob Arbeitslosen bei Verweigerung eines zumutbaren Jobs das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe gekürzt oder womöglich gestrichen werden solle. Auch das ist längst Gesetz und Praxis. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, bekommt von den Arbeitsämtern sofort eine Sperrzeit – in der Regel zwölf Wochen – und damit keinen einzigen Cent Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

Auch die Frage, ob Arbeitslose Einkommenssenkungen hinnehmen sollen, ist schon lange entschieden. Der schon genannte Paragraph 121 SGB III regelt in Absatz 3: In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit sind bis zu 20 Prozent niedrigere Einkommen als vor der Arbeitslosigkeit »zumutbar«, in den nächsten drei Monaten bis zu 30 Prozent Einkommensverlust. Danach sind für alle Arbeitslosen Jobs mit Einkommen in Höhe des Arbeitslosengelds (60 bzw. 67 Prozent vom alten Netto) oder der Arbeitslosenhilfe (53 bzw. 57 Prozent vom alten Netto) zumutbar. Wer solche Jobs ablehnt, kriegt eine Sperrzeit von zwölf Wochen, im Wiederholungsfall
gibt’s gar kein Arbeitslosengeld mehr.

All das und noch viel mehr ist schon seit Jahren in Kraft. Geändert an der hohen Arbeitslosigkeit hat das bis heute nichts. Die Arbeitslosigkeit stieg sogar noch weiter – während zur gleichen Zeit der Lebensstandard von Arbeitslosen, zumal von Langzeitarbeitslosen, immer weiter sank.


Wiederholungstäter

Im Grunde ist also das den Plänen der Regierung zugrunde liegende Kalkül – mehr Druck auf Arbeitslose hilft beim Abbau von Arbeitslosigkeit – schon seit Jahren widerlegt. Trotzdem wird es erneut aufgetischt – in einer neuen, bislang nicht gekannten Brutalität.

Ein Muster dafür ist der in der jungen Welt schon gewürdigte Referentenentwurf des »vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«. (vgl. Guido Grüner: Wieder Sippenhaft, jW vom 6. August). Über den Kreis der Betroffenen heißt es im Entwurf: »Insgesamt werden – Stand: September 2002 – rund 2,1 Millionen Haushalte mit rund 4,3 Millionen Personen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben.« (Seite 91). Diese 4,3 Millionen Menschen werden künftig auf Sozialhilfeniveau leben müssen – zusätzlich zu den mehr als eine Million Sozialhilfeempfängern, die aus Altersgründen, wegen dauernder Erkrankung oder aus anderen Gründen auch in Zukunft als »nicht erwerbsfähig« eingestuft werden und deshalb ohnehin weiter auf Sozialhilfeniveau leben.

Was der Regierungsentwurf verschweigt: Etwa eine Million Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe bezogen, werden aufgrund der schärferen »Bedürftigkeitsregeln« des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) künftig gar kein Geld mehr erhalten. Opfer dieser Ausgrenzung von öffentlichen Leistungen werden vor allem Frauen sein, deren Partner »normal« verdient.


Alle Schranken fallen

Bisher galten für Arbeitslose die oben geschilderten »Zumutbarkeitsregeln«. Für Bezieher des künftigen ALG II sollen dagegen alle Schranken fallen. In 2 heißt es unmißverständlich: »Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.« In 10 (»Zumutbarkeit«) heißt es noch einmal: »Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar.« Bisher galt: Zumutbar sind nur tariflich bezahlte oder »ortsüblich« bezahlte Jobs, sofern die Bezahlung nicht schlechter ist als das vom Arbeitslosen bezogene Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe. Diese Schranke fällt nun weg. Selbst der mieseste, schlechtest bezahlte Billigjob soll in Zukunft zumutbar sein.

Ausdrücklich nennt der Referentenentwurf dabei auch die sogenannte gemeinnützige Arbeit (sprich: Zwangsarbeit), die bisher schon gegen Sozialhilfebezieher verhängt werden durfte. Sie droht nun allen Beziehern von ALG II. »Während der gemeinnützigen Arbeit erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige weiterhin das Arbeitslosengeld II zuzüglich einer Entschädigung für Mehraufwendungen«, heißt es auf Seite 113. Zur Vermeidung von offenen Verstößen gegen internationale Konventionen, die Zwangsarbeit verbieten, heißt es im nächsten Satz: »In diesem Fall wird ein Arbeitsverhältnis nicht begründet.«


Onkel und Tanten herangezogen

Bevor irgendwer aber das künftige ALG II erhält, schreibt der Gesetzentwurf (wie bisher schon bei Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) eine »Bedürftigkeitsprüfung« vor. Wer mehr als 200 Euro pro Lebensjahr gespart hat, gilt künftig als »nicht bedürftig« und bekommt – keinen Cent! Bei einer bzw. einem 40jährigen Arbeitslosen reicht also schon ein »Geldvermögen« von 8 200 Euro (Sparbuch, Girokonto, plus z. B. Lebensversicherung), um zu dem Ergebnis zu führen: »Sie haben keinen Anspruch auf ALG II! Verbrauchen Sie erst Ihr Vermögen und melden sich dann wieder bei uns!«

Ähnlich rigide ist die Anrechnung von sogenanntem »Partnereinkommen«. Wer in einer Ehe oder »eheähnlichen Gemeinschaft« (sprich: WG) lebt, dem wird alles Einkommen des Partners bzw. der Partnerin, das oberhalb des Sozialhilfeniveaus liegt, vom ALG II abgezogen. Im Ergebnis erhalten so – wie schon oben gesagt – vor allem Frauen, deren Partner noch »normales« Einkommen beziehen, oft gar kein ALG II – selbst wenn ihr gemeinsames Vermögen unterhalb der oben genannten »Vermögensfreigrenzen« liegt.

Selbst Onkel und Tanten, mit denen Antragsteller zusammenleben, werden zu dieser »Einkommensanrechnung« herangezogen. 9, Absatz 4 des Gesetzentwurfs schreibt vor: »Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, daß sie von ihnen Leistungen erhalten ...«

Insgesamt dürften etwa 50 Prozent aller Bezieher von Arbeitslosengeld nach der neuen Regelung künftig nach Ablauf ihres Arbeitslosengelds (also in der Regel nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit) überhaupt kein ALG II erhalten.


Sozialhilfe als Darlehen

Die übrigen 50 Prozent bekommen dann ALG II – auf Sozialhilfeniveau. 20 des Gesetzentwurfs legt fest: »Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 297 Euro, in den neuen Bundesländern 285 Euro.« Für »einmalige Bedarfe« (z. B. einen neuen Kühlschrank, wenn der alte hin ist) gibt’s analog zum Sozialhilferecht zusätzlich eine monatliche Pauschale von »16 vom Hundert der ... maßgebenden Regelleistung« ( 23), also umgerechnet 45 bis 48 Euro. Diese kolossale Mehrzahlung soll verwendet werden für »Instandsetzung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen, Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen, Beschaffung von Lernmitteln für Schüler, Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang, Instandhaltung der Wohnung sowie für Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Lebensdauer und höherem Anschaffungswert« (ebenda), sprich: Für Luxusgüter jeder Art.

Damit das Lotterleben der Arbeitslosen nicht überhandnimmt, haben die Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums aber noch ein paar Sperren eingebaut. Was ist zum Beispiel, wenn die Mehrbedarfspauschale nicht reicht für den neuen Kühlschrank? Dann, so 23, »ist der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf das Vermögen ... zu verweisen. Soweit dieses Vermögen im Einzelfall nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung steht, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den einmaligen Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Darlehens.«

Mit anderen Worten: die Bundesanstalt kauft künftig gebrauchte Kühlschränke für ALG-II-Bezieher (»hierbei besteht grundsätzlich kein Anspruch auf fabrikneue Gegenstände«, so ausdrücklich auf Seite 120 des Referentenentwurfs) oder leiht ihnen das Geld für solche Anschaffungen. Im letzteren Fall ist der »Mehrbedarfszuschlag« von 45 oder 48 Euro im Monat rasch wieder auf die Hälfte gestrichen, denn: »Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 50 vom Hundert der ... Pauschale getilgt.« Mit anderen Worten: 297 Euro plus der halbe Zuschlag, zusammen also zirka 320 Euro, müssen dann zum Leben reichen. Der Einfall, bei Menschen in Not selbst so minimale Beträge wie die Mehrbedarfspauschale des ALG II noch zur Tilgung von Krediten heranzuziehen, ist eine der vielen bodenlosen Gemeinheiten in dem Gesetzentwurf.

Die Beamten aus dem Hause Clement haben noch mehr solcher Einfälle. Zum Beispiel sollen Bezieher von ALG II nur noch umziehen dürfen, wenn sie vorher eine Genehmigung erhalten haben. 22 schreibt vor: »Vor Abschluß eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Einwilligung der Agentur für Arbeit zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen; die Agentur für Arbeit ist nur zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.«

Sogar noch schärfer als das geltende Sozialhilferecht sind die Regelungen für die Übernahme von Mietschulden. Nach geltendem Recht hatten Sozialhilfebezieher bisher Anspruch auf die Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt. Damit sollte vermieden werden, daß sie obdachlos werden. Diese Regelung wird im Entwurf für das neue ALG II ausdrücklich nicht übernommen. Wörtlich heißt es auf Seite 115/116, daß »keine Schulden des Hilfebedürftigen übernommen werden. Dies gilt – insoweit im Gegensatz zur Sozialhilfe – ... auch für die Übernahme von Mietschulden im Fall der Räumungsklage, wenn hierdurch Wohnungslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann.« In Zukunft sollen solche Schulden nur »darlehensweise« übernommen werden und nur in den Fällen, »in denen der aufgrund von Mietschulden drohende Verlust der Wohnung die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung verhindern würde«. Wer also keine Aussicht auf einen Job hat, dem hilft das Amt auch nicht gegen drohende Obdachlosigkeit.

Auch Mehrkosten für Kranke werden seltener übernommen. Für Diabetiker zum Beispiel räumt das Sozialhilferecht einen Anspruch auf Mehrbedarf wegen höherer Ernährungskosten ein. Das neue ALG II ist auch da schärfer: Laut 21 des Referentenentwurfs gibt’s in solchen Fällen nur dann einen Mehrbedarfszuschlag, wenn »der Bedarf an kostenaufwendiger Ernährung einen Betrag von 50 vom Hundert der ... Regelleistung übersteigt«. Mit anderen Worten: Nur wer einen Mehrbedarf für Ernährung von mehr als 143 bzw. 149 Euro im Monat nachweist, bekommt vom Arbeitsamt einen Zuschlag.

Selbst die in der Öffentlichkeit jetzt vielfach diskutierten Kinderzuschläge gibt’s nur befristet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund hatten letzte Woche zu Recht darauf hingewiesen, daß durch das geplante ALG II die Zahl der in Armut aufwachsenden Kinder von einer Million auf etwa 1,5 Millionen ansteigen werde. Die Regierung hatte sich dagegen mit dem Hinweis verteidigt, sie plane einen neuen »Kinderzuschlag« von monatlich 140 Euro. Was sie dabei verschwiegen hat: Im neuen 6a des Bundeskindergeldgesetzes heißt es im Referentenentwurf wörtlich: »Der Gesamtkindergeldzuschlag wird längstens für 36 Monate gezahlt.« Nach drei Jahren Kinderzuschlag ist also Schluß mit lustig.


Erben sollen zurückzahlen

Eine Gemeinheit besonderer Güte haben sich die Beamten auch einfallen lassen für den Fall, daß Bezieher von ALG II sterben. Dann tritt das Arbeitsamt bzw. die künftige »Agentur für Arbeit« nämlich an die Erben der Verstorbenen heran und verlangt das vor dem Tod gezahlte ALG II zurück! Wörtlich heißt es in 35: »Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist der Agentur für Arbeit zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind.«

Da sage noch jemand, diese Regierung sei auf dem Gebiet der Erbschafts- und Vermögensbesteuerung nicht einfallsreich! Den Reichen alles lassen, den Armen alles nehmen – das neue ALG II macht’s möglich!


Abzüge bis 40 Prozent

Vielfalt und Einfallsreichtum zeichnen den Gesetzentwurf auch auf den Gebieten aus, wo es um Strafen gegen widerborstige ALG-II-Bezieher geht. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, wer nicht pünktlich zum Termin beim Arbeitsamt erscheint, wer angebliche »Qualifizierungsmaßnahmen« – und seien sie auch noch so unsinnig – verweigert, dem drohen in Zukunft mindestens 30 Prozent Abzüge, im Wiederholungsfall sogar 40 Prozent. Netto müssen solche Menschen dann mit weniger als 200 Euro im Monat auskommen (plus Warmmiete). Daß der Mensch von 200 Euro im Monat nicht leben und nicht sterben kann, wissen die Verfasser des Referentenentwurfs auch. Und wieder haben sie vorgebaut: »Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 Prozent kann die Agentur für Arbeit in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen, erbringen.« (Seite 30) Da sage noch jemand, deutsche Beamte denken nicht an alles!


Massiver Druck auf Beschäftigte

»Die Agenda 2010 ist der massivste sozialpolitische Kahlschlag seit Bestehen der Bundesrepublik«, hat die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Barbara Stolterfoht, die Regierungspläne genannt. Sie hat recht. Wobei sich schon jetzt abzeichnet, daß die mit diesem Kahlschlag von der Regierung erhoffte »Wende am Arbeitsmarkt« nicht eintreten wird. Wirtschaftsinstitute wie z.B. das Ifo-Institut kündigen für nächstes Jahr zwar ein stärkeres Wachstum an, aber »ohne Arbeitsmarkteffekt«. Mit anderen Worten: Die Zahl der Arbeitslosen wird weiter steigen – auch die der Langzeitarbeitslosen, der Bezieherinnen und Bezieher des künftigen ALG II. Damit tritt an die Stelle des von der Regierung behaupteten »Job-Effekts« ihrer sozialen Grausamkeiten ein anderer, von Wirtschaftswissenschaftlern befürchteter »Drehtür-Effekt«. Gemeint ist: Die Ersetzung von tariflichen, regulären Jobs, sogenannten Normalarbeitsverhältnissen, durch Billigjobs jeder Art. Dies dürfte der nachhaltigste Effekt sein, den das neue ALG II sowie der Abbau des Kündigungsschutzes, die Verkürzung der Anspruchszeit beim Arbeitslosengeld und die Änderungen in der Krankenversicherung haben werden. Damit gerät der ganze Bereich der tariflich gesicherten »Normalarbeit« weiter ins Rutschen.

Nur der gemeinsame Widerstand von Sozialhilfebeziehern, Arbeitslosen, Minijobbern, Gewerkschaften und sozialen Initiativen kann diese Absicht noch stoppen.  

11.08.03 11:06

229 Postings, 7588 Tage holyfein fein fein

dies schildert den dümlichen betroffenen gesichtsausdruch der teilnhemer der agenta2010 (treffen in berlin vor einiger zeit)ob den nun auch bei der selbständigkeit solche
energie freigesetzt wird oder die kasanierung weiter bestehen bleibt innung z.B.?
clement  babcok borsig    hdw werft
herzlichen dank für dein beitrag  

11.08.03 11:07

81 Postings, 7585 Tage TomIndustryIst doch schön

je mehr Beamte der Verwaltungsapparat hat desto weniger Renten- und Arbeitslosenbeiträge werden bezahlt!!!!

Die Rechnung geht auf, es bezahlen nur die, die wirklich in der freien Wirtschaft arbeiten, und täglich ihren Arbeitsplatz sichern müssen...

ohne Worte

ti  

11.08.03 11:11

4561 Postings, 7922 Tage lutzhutzlefutzund was ist mit dem Vorziehen der Steuerreform?

Wenn die Roten diese Aktion veruchen mit einer Neuverschuldung durchzuziehen, birngen die Schwarzen das im Bundestag eh zu Fall.

Der Schröder ist ein Schaumschläger, mit vielen Ideen, die er alle nicht umsetzt. So wie manche Jugendliche, die alles anfangen, aber nix beenden, auch die sind mittlerweile mehrfach verheiratet, haben es aber zu nix gebracht.

Was ist mit Schröder in zwanzig Jahren? Die wievielte Ehefrau hat er dann? Und wie oft wechselt er die Beschäftigung als Rentner?  

11.08.03 11:32

229 Postings, 7588 Tage holygruppenführer und wählerpotezial schützen

steinkohle wird mit ca.150euro sub....
weltmarktpreis ca.37euro  

11.08.03 11:33

81 Postings, 7585 Tage TomIndustryIch schätze als

nächstes heiratet er die Maischberger (ehemals N-TV). Vielleicht noch 3-4 mal. Seine Pension ist ja beachtlich!!!!!!  

11.08.03 11:40

5501 Postings, 8212 Tage teppich...


A usdruck
G renzenloser
E infältigkeit
N eosozialistischer
D eutscher
A bgeordneter



MfG Teppich (immer schön draufbleiben)  

11.08.03 12:06

1798 Postings, 8394 Tage RonMillerbehoerdenstellen werden noch solange

geschaffen, bis alle, die ein  rotes oder grünes
parteibuch besitzen, einen gutbezahlten job auf
lebenszeit haben;
das kommt halt davon, wenn man den bock zum gärtner
macht  

11.08.03 12:12

3263 Postings, 9091 Tage DixieHhm

dann werde ich, so schwer es auch fällt, in die SPD oder bei den Grünen eintreten. *würg*. Dann lasse ich mich auch auf irgendein krisensicheres Pöstchen setzen, bin unkündbar, kriege eine fette Pension.... Ist das Opfer doch wert, oder?  

11.08.03 12:22

2101 Postings, 8161 Tage ribald Dixie

Bringst Du auch sehr viel Zeit mit für nächtelange
Sitzungen ohne Sinn und Verstand?

Schaun mer mal
ribald  

11.08.03 12:24

3263 Postings, 9091 Tage DixieFür eine Rundum-Sorglos-Versorgung

muß man halt Opfer bringen.... ;-)  

11.08.03 12:33

81 Postings, 7585 Tage TomIndustryDie Gleichung des Glückes lautet:

6 Jahre sinnlos sich die Rübe wegsaufen und linken Propagandaquatsch labern (+einige Demobesuche)+ nach zwei Jahren Lehrerdasein in die Politik, und wenn man dort gescheitert ist, darf man wieder zurück Kinder unterrichten!

 

11.08.03 12:33

2101 Postings, 8161 Tage ribaldDann

üb man schon mal die Internationale ;-)

und das Saufen.  

11.08.03 12:59

229 Postings, 7588 Tage holyalso fragen über fragen

glück den unbedarften die neue mitglieder werben
oder mir nach ich folge euch, die wenigsten
zeichnen wohl mit ihrem vermögen und zuletzt
stirbt die hofnung also zurück zum tagesgeschäft.
 

11.08.03 14:41

3263 Postings, 9091 Tage Dixienehmet den Armen und gebet den Reichen

AFFÄREN

Amnestie durch die Hintertür

Mit einer skandalösen Anweisung schützen hessische Behörden wohlhabende Steuerhinterzieher. Aufmüpfige Beamte werden kaltgestellt.



Gewöhnlich treffen sich in der Hessischen Landessportschule in Frankfurt Vereinsvertreter, Athleten und Trainer. Die rund 70 Menschen aber, die sich dort am 9. April einfanden, hatten mit sportlichen Themen gar nichts im Sinn.
Fast drei Stunden diskutierten die Beamten, allesamt Steuerfahnder des Frankfurter Finanzamts V, über Gerechtigkeit und die Katastrophenlage der öffentlichen Haushalte. Dann beschlossen sie etwas für Beamte Unerhörtes: einen Brandbrief an den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) zu schreiben. "Wir befürchten erhebliche Steuerausfälle für das Land Hessen, weil Steuerhinterzieher nicht in gebotenem Umfang verfolgt werden können", heißt es in dem Briefentwurf.

Es geht den Ermittlern um dreistellige Millionenbeträge, die dem Fiskus durch die Lappen gegangen sein sollen - und um viele tausend mutmaßliche Steuerhinterzieher, die ungeschoren davonkommen werden. Denn mit einer internen Dienstanweisung haben hessische Spitzenbeamte in Abstimmung mit der Regierung Koch ihre Fahnder an die Kette gelegt. Und wer von den Ermittlern aufmuckt, wird seither kaltgestellt. "Die Verfahren wurden grundsätzlich und überall niedergemacht. Wir lassen die Riesengauner laufen", wettert ein Fahnder.

Kurz vor Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993 hatten viele deutsche Anleger mit Hilfe ihrer Banken am Fiskus vorbei hohe Vermögenswerte ins Ausland transferiert - Experten taxierten den Geldstrom damals auf etwa 300 Milliarden Mark.

Als im Juni 1998 rund 300 Steuerfahnder dann nach vielen anderen Banken auch die Deutsche Bank durchsuchten, schien festzustehen, dass der Fiskus zahlreichen Steuerhinterziehern dicht auf den Fersen war. Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, sah in dem Fall sogar "einen großen Schritt, den Gesamtkomplex einer riesigen Kapitalflucht in den Griff zu bekommen".

Von wegen. Zwar sammelten die Fahnder kartonweise belastende Unterlagen ein - den Verdächtigen auf die Pelle rücken durften sie gleichwohl nicht. Grundlage dafür ist die Amtsverfügung 2001/18 des Finanzamts Frankfurt V. In dem Papier vom 30. August 2001 verdonnerte Amtschef Jürgen Schneider-Ludorff in Absprache mit der Oberfinanzdirektion und dem Hessischen Finanzministerium unter seinem Chef Karlheinz Weimar (CDU) seine rund 50 Steuerfahnder, die nur mit Bankenverfahren beschäftigt waren, quasi zum Nichtstun - und gewährte den Verdächtigen so eine Amnestie durch die Hintertür.

Grundsätzlich, so das Papier, sei die "automatische Annahme" eines Anfangsverdachts "selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn die in verjährten Jahren erzielten Kapitalerträge gegenüber der Finanzbehörde möglicherweise verschwiegen wurden". Ohne Anfangsverdacht dürfen die Beamten freilich nicht ermitteln. Und das, so die Order, habe selbst dann zu gelten, wenn der Steuerhinterzieher Selbstanzeige erstattet habe. Ein absurder Befehl, denn mit einer Selbstanzeige erklärt ein Steuerpflichtiger gerade, dass er gemauschelt hat, und hofft dadurch auf Strafbefreiung. Allenfalls ab einem "Transfervolumen von 500 000 Mark" dürften die Fahnder aktiv werden, so das Papier.

Über die Brisanz der Verfügung war sich Schneider-Ludorff offenbar bewusst - so durfte die Order nicht wie üblich ins Intranet des Amts eingestellt werden. Nicht einmal in die offizielle Amtsregistratur sollte sie aufgenommen werden. Die Empfänger der vierseitigen Anordnung wurden stattdessen einzeln "aktenkundig" gemacht und sollten das Papier in verschlossenen Umschlägen erhalten.

Schneider-Ludorff lehnt eine Stellungnahme zu den seltsamen Vorgängen ab. Hessens Finanzstaatssekretär Bernd Abeln sagt, es sei alles rechtmäßig gelaufen. Zwar habe es "Kapazitätsprobleme bei der Steuerfahndung" gegeben - aber "da haben wir gegengesteuert".

Auf jeden Fall stoppte die Order die Fahnder auf der Stelle, zu Gunsten jener Anleger, deren Verfahren von der Steuerfahndung noch nicht abgearbeitet worden waren. So wurden diverse Konten nicht mehr oder nur zu einem kleinen Teil ausgewertet, obwohl sie beschlagnahmt worden waren. Die Finanzverwaltung weigerte sich schlicht, die Daten aufzuarbeiten.

Auch drei Konten einer Privatbank in Liechtenstein, über die nach Angaben von Fahndern Prominente Transfers abgewickelt haben sollen, wurden nicht mehr erfasst und ausgewertet. "Da liegt das Beweismaterial vor, und der Fiskus wirft es auf den Müll", schimpft ein Staatsanwalt.

Sowohl die Frankfurter Staatsanwaltschaft als auch der damals zuständige Bankenkoordinator bei der Steuerfahndung, Eckhard Pisch, liefen Sturm. In einem Protestbrief an Schneider-Ludorff zerpflückte Jurist Pisch die Amtsverfügung: Der Befehl verstoße teilweise gegen die Strafprozessordnung und sei "rechtlich nicht haltbar". Offenbar gehe es der Finanzverwaltung nur darum, die Fälle schnell vom Tisch zu bekommen, an den Steuermehreinnahmen sei das Land wohl nicht interessiert. So ähnlich sieht es auch die Justizbehörde, bei der Experten die Amtsverfügung als "Strafvereitelungspapier" bewerten - intern freilich nur, denn unter der Regierung Koch geht es Kritikern nicht gut.

Zwei Tage nach seinem schriftlichen Protest wurde etwa Top-Fahnder Pisch versetzt - zum Finanzamt Darmstadt. "Eine ganz normale Versetzung, die mit dem Fall in keinem Zusammenhang steht", behauptet Staatssekretär Abeln.

Vergangene Woche stellte die Oberfinanzdirektion Frankfurt dann eine "Neustrukturierung der Finanzämter im Rhein/Main-Gebiet" vor. Und auch wenn die Verantwortlichen jedweden Zusammenhang leugnen, gibt es einen unschönen Nebeneffekt für die rebellischen Ermittler: Die Frankfurter Steuerfahndung wird teilweise zerschlagen, und Beschäftigte werden auf andere Dienststellen verteilt.  

11.08.03 14:52

5261 Postings, 7788 Tage Dr.Mabusejetzt mal ganz im Ernst: der derzeitige

Zustand unserer "Volksvertreter" läßt doch die aktuelle Müller-Milch-Werbung mit Didder mehr als seriös erscheinen. Auftreten, Aussage und Erscheinungsbild haben jedenfalls mehr Substanz als dieser degenerierte Haufen überbezahlter Schnorrer.  

11.08.03 16:45

1798 Postings, 8394 Tage RonMillerwas mir so auffällt,,,

wieder kein beitrag eines mitgliedes unserer
roten garde  

11.08.03 16:50

3010 Postings, 7914 Tage JoBar@Ron: Vielleicht gibt es doch Reformen und die

müssen jetzt tatsächlich tagsüber arbeiten???

J  

11.08.03 17:36

145 Postings, 7597 Tage Börsenmaxeecht traurig wo mein Geld hinfließt

Hi

und ich Unterstütze das noch mit meinen Steuern
Am Ende (wenns schief läuft) bin ich mit Schuld weil ich immer schön bezahlt habe.
mh grübel

schade echt traurig

MfG
BM




 

11.08.03 18:10

2101 Postings, 8161 Tage ribaldMan kriegt zuviel, wenn man

das alles hier liest.

Es lebe die
Sozialistische Republik Deutschland.

Schaun mer libber nich
ribald  

11.08.03 18:23

229 Postings, 7588 Tage holyjetzt reist euch am riemen

erstens habe ich runde tische gebildet
zweirens komisi... ins leben gerufen
drittens 5000 für 5000

ich hätte es sogar für ein golf getan

und als eine abgeordnete aus bayern
eine eingabe machte verlust vor steuern
zu begrenzen usw......
jetz ist schluss mit den fleischtöpfen!
 

12.08.03 14:23

3263 Postings, 9091 Tage DixieWahlbeamter müsste man sein

Stadt zahlt noch immer für Abwahl

Drei Beamte arbeiten seit 1996 nicht mehr im Rathaus - aber jeden Monat fließen 16 200 Euro
Im Rathaus wird in den kommenden Wochen so mancher Euro zweimal umgedreht wenn ein Finanzdezernent den Haushalt für 2004 aufstellt. Um eine Belastung kommen die Städte nicht herum: Sie müssen hohe Pensionen an Wahlbeamte zahlen.
Bei jedem Regierungswechsel müssen Wahlbeamte ihren Arbeitsplatz räumen. Die mehr oder weniger freiwilligen Abgänge werden mit Pensionen versüßt, die sie bis zur Ruhestandsgrenze beziehen. In der Regel fallen im Durchschnitt ca. 5000 Euro Pension pro Wahlbeamter für den Steuerzahler an. Wahlbeamten wurde durch den Gesetzgeber das Recht eingeräumt, eien Anteil ihres Gehaltes unabhängig davon ob sie nach ihrer Kündigung eine neuen Arbeitsplatz haben oder nicht, eine Pensionszahlung vom Staat zu erhalten.
Die frühpensionierten Wahlbeamte dürfen nur einen Fehler nicht machen, im öffentlichen Dienst ein Arbeitsverhältnis beginnen, denn dann würde die Pension mit ihrem neuen Gehalt aufgerechnet  

12.08.03 16:35

36 Postings, 7789 Tage bluesmanregierung ist eine blamage für unser land

es ist ja erfrischend -bei diesen temperaturen - eure meinungen zu lesen.
aber trotz der hitze kannn ich mich über diese regierung nur noch aufregen.
wäre eine firma dermaßen in schwierigkeiten wie unser land könnten nicht der chef und alle abteilungsleiter -minister- und alle 600 so und soviel abgeordnete in alle welt reisen und erst mal monatelang urlaub machen-
ich habe manchmal das gefühl , daß die dramatische lage in der sich unsere volkswirtschaft befindet der regierung und uns bürgern nicht recht zu bewüßsein kommt oder kommen darf.
über diese regierungslose zeit müssen die medien weiterhin die regierung mit weiteren dümmlichen versprechen- jeder der will bekommt von mir einen ausbildungsplatz: minister clement super - über wasser gehalten werden.
wieviel lehrlinge kann der superminister in seinem ministerbüro anstellen. alles blablabla.
oder bild heute : unser sonnenkanzler.
dümmer gehts nimmer
das schlimmste aber ist, daß von der opposition genauso wenig zu sehen oder zu hören ist.
die haben sich schön arrangiert , werden ab und zu mal vom kanzler zum ball eingeladen und sind dann wieder zufrieden.
ich denke das geht nicht mehr lange gut und wir bürger müssen uns etwas direkter um unsere interessen kümmern.
bei der wahl in bayern rechne ich mit keiner so großen wahlbeteiligung mehr da es den bürgern zuwenig ist nur alle paar jahre mal wählen zu dürfen und ansonsten regelt den rest die politik unter sich.
ich wünsche euch noch einen schönen nachmittag mit der hoffnung daß wir alle darüber  etwas wacher werden was mit uns geschieht.
gruß
bluesman  

19.08.03 10:01

3263 Postings, 9091 Tage DixieGerster

Derselbe Gester, dessen Bezüge mal eben verdoppelt wurden, als er den Job antrat, derselbe Gerster, der den Luxusumbau seiner Chefetage in Auftrag gab, derselbe Gerster, der 11800 neue Beamte einstellen will, damit er die Arbeitslosen noch besser treten kann:

Gerster verordnet systematische Leistungseinschnitte bei Arbeitslosen


Vorsicht, Fallen:
DER „NEUE KRIEGSHERR IN NÜRNBERG” SETZT AUF „EINNAHMEORIENTIERTE LEISTUNGSERBRINGUNG” DER ARBEITSÄMTER!
Den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ohne Bundeszuschuss zu finanzieren und so niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vorzubereiten, dies steht ganz oben auf der Tagesordnung ihres Chefs FLORIAN GERSTER. Die Beitragssenkung, welche die Unternehmerlnnen schon länger fordern, soll - trotz steigender Arbeitslosigkeit - mit drastischen Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld erreicht werden.

Arbeitsamtsbedienstete handeln den BA-Chef von SCHRÖDERS Gnaden inzwischen als „neuen Kriegsherrn in Nürnberg”. Ein klarer Hinweis auf die außergewöhnlich harte Linie Gersters gegen Erwerbslose und Mitarbeiterinnen der Ämter.

Dringende Warnung
Der folgende Artikel soll jede Person, die Arbeitslosenunterstützung bezieht, dringend vor den neuen Fallen der Arbeitsämter warnen. Besonders Erwerbslose mit Arbeitslosengeld (Alg) sollen systematisch um größere oder kleinere Teile ihrer Lohnersatzleistung gebracht werden. Da Ausgaben beim Alg meist nicht durch die Vermittlung Erwerbsloser in Arbeit zu verhindern sind, wurde in der BA ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt, um Pflichtverletzungen Erwerbsloser zu provozieren und damit auf dem Fuß folgende Strafen in Form von Leistungsstreichungen zu ermöglichen. Wir skizzieren hier, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, einige der Maßnahmen.

Provozieren von Säumniszeiten
Generell sollen binnen weniger Monate alle Alg-Bezieherlnnen mit Rechtsfolgenbelehrung zu (Gruppen-)Informationsveranstaltungen geladen werden. Bei Nichterscheinen soll die erste Säumniszeit ausgesprochen und erneut eingeladen werden. Wer ohne einen „wichtigen Grund” (der eng ausgelegt werden soll) erneut nicht erscheint, erhält keine Leistung bis zur nächsten persönlichen Meldung, mindestens jedoch für vier Wochen. Die Wahl der Themen für die Gruppeninfoveranstaltungen ist den VermittlerInnen der Arbeitsämter tendenziell freigestellt (Rechte und Pflichten, Nebeneinkommen etc.). Um so präzisere Vorgaben erhalten die Arbeitsamtsbediensteten, für das Einhalten der angesetzten Meldetermine nur ein `ganz schmales Fenster zu öffnen. Konkret: Wer auch nur wenige Minuten zu spät kommt, erhält die Säumnisstrafe.

Vorsicht an verlängerten Wochenenden!
Besonders die Tage rund um Ostern oder andere Feiertage und `Brückentage` wie Freitag, den 2. Mai haben die Arbeitsamtsstrategen für Massenmeldetermine oder `Info`-Veranstaltungen ausgesucht -in der Annahme, Leistungsbezieher würden da vermehrt nicht erscheinen.

Verdoppelung der Sperrzeiten nach Arbeitsangebot
Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes gehen i.d.R. an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber wird darin aufgefordert zurückzumelden, warum es nicht zur Einstellung der vorgeschlagenen Person kam. Nicht selten melden Arbeitgeber dem Amt, die Person habe sich nicht beworben. Oder sie behaupten, sie habe sich nicht ernsthaft für die freie Stelle interessiert.

Hatten die Arbeitsamtsmitarbeiterlnnen bislang bei der Besetzung einer freien Stelle quasi die Wahl zu entscheiden, wie sie die Antworten der Arbeitgeber bewerten und wieviel Mühe sie aufbringen wollten, die Antworten der Arbeitgeber nach einem Anfangsverdacht für eine Sperrzeit zu durchforsten und zu verfolgen, ist jetzt die strikte Suche nach solchen Verdachtsmomenten angeordnet.

Die Mitarbeiterinnen haben

unverzüglich die „Sperrzeitrelevanz” aller Arbeitgeberrückmeldungen auszuwerten,
verdächtigen Erwerbslosen eine vierzehntägige Anhörungsfrist einzuräumen,
die Zahlung sofort vorläufig einzustellen,
nach Rückäußerung oder ungenutztem Ablauf der Anhörungsfrist sofort über die Sperre zu entscheiden und
„vermittlungsrelevante Erkenntnisse” aus den Anhörungsverfahren den Arbeitsvermittlern mitzuteilen.
Die auf diesem Weg beabsichtigte schärfere Verfolgung von Betroffenen führt dazu, dass amtsintern eine Verdoppelung der Sperrzeitenquote erwartet wird. Dies soll zumindest Mehrkosten vermeiden helfen, die der BA sonst durch die gesetzliche Verkürzung der Dauer der ersten und zweiten Sperrzeit auf drei bzw. sechs Wochen entstehen könnten.

Sperrzeit wegen Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund
Um ein Drittel soll die Zahl der Sperrzeiten steigen, die wegen des „Herbeiführens der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund” gegen Erwerbslose ausgesprochen werden. Dazu sollen

die Sperrzeitsachverhalte aus der Sphäre des Arbeitslosen lückenlos aufgeklärt,
falls erforderlich die Angaben des Arbeitslosen beim Arbeitgeber geprüft,
bei Zweifeln, ob ein Sperrzeitgrund vorliegt, nicht automatisch zu Gunsten des Erwerbslosen entschieden werden (zur „Beweislastumkehr” vgl. quer, Feb. 2003, 8).
Zugang Arbeitsloser zu Leistungen behindern
Bei der Arbeitslosmeldung soll das Erstgespräch zwischen Arbeitslosen und Vermittler sofort stattfinden. Dort soll das Bewerberangebot geprüft, Vermittlungsangebote unterbreitet, über Rechte und Pflichten informiert und eine Einladung zum voraussichtlichen Termin des Eintritts der Arbeitslosigkeit genannt werden.

Die Behördenspitze erhofft sich davon sofortigen „Abgang” von einigen Prozent der Erwerbslosen aus der Leistung, was trotz der hohen Zahl der Arbeitslosmeldungen zu Einsparungen von Millionenbeträgen beim jeweiligen Arbeitsamt führen könne.

Sofortige Aufforderung zum Nachweis der Eigenbemühungen
Zur Arbeitslosmeldung wird ein Pflichtenheft” ausgehändigt; binnen weniger Wochen sind Eigenbemühungen der Erwerbslosen zu einem bestimmten Meldetermin nachzuweisen. Hunderte Abgänge aus dem Leistungsbezug werden erwartet wegen Nichtbefolgen der Meldetermine und fehlender Nachweise über Eigenbemühungen. Fehlende Nachweise für einen bestimmten Nachweiszeitraum führen dazu, dass für diesen Zeitraum die „Arbeitslosigkeit” verneint, mithin die gezahlte Leistung zurückgefordert wird.

Frauen mit kleinen Kindern: Ab in die rotierende Trainingsmaßnahme”!
Wer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld nur für eine Teilzeitarbeit in Frage kommt oder aus der Familienphase auf den Arbeitsmarkt zurückkehren will, soll sofort für zwei bis vier Wochen einer rotierenden Trainingsmaßnahme mit wöchentlichem Zugang zugewiesen werden.

„Bewerberinnen” nach der Familienphase mit einem Alg-Restanspruch werden einer Trainingsmaßnahme zugewiesen. wobei diese „erfahrungsgemäß der Verfügbarkeit entgegensteht” - mithin der Leistungsanspruch entfällt.

ABM und berufliche Bildung für AIg-Beziehende
Zur Senkung der Alg-Ausgaben soll weiterhin die Anhebung des Anteils vormaliger Alg-BezieherInnen in Maßnahmen der beruflichen Bildung und zur Arbeitsbeschaffung beitragen (im Bereich Bildung von ca. 40 % auf 90 %, bei ABM von unter 20 % auf 70 und mehr Prozent).

Finanzielle Einsparungen beim Alg, die noch nicht oder erst für das kommende Jahr bezifferbar seien, soll hier die Kürzung der Zuweisungsdauer in ABM auf sechs oder neun Monate bewirken.

Keine moderne Verwaltung ohne Controlling
Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden monatlich je Arbeitsamtsteam ausgewertet. Z.B. wird geprüft, ob die Zahl der realisierten Säumniszeiten die vorgegebene Einsparsumme erbracht, ob die angestrebte Zunahme der Sperrzeiten (gemessen als Verhältnis der Sperrzeiten je Erwerbslosem mit Leistung) erreicht, ob die je Maßnahme erwartete Zahl der „Abgänge” aus dem Leistungsbezug geschafft wurde, usw.

Die ArbeitsamtsmitarbeiterInnen wer den bei diesem `zielzahlenorientierten Verwaltungshandeln` vermehrt unter Druck gesetzt. U.a. wurde in Nordrhein- Westfalen, wo seit Jahren drastische per- sonelle Unterbesetzung besteht, zwar durch neue Planstellen eine gewisse Entlastung geschaffen, aber nur wenn das einzelne Arbeitsamt versprach, in seinem Bereich die durchschnittliche Alg-Bezugsdauer um eine Woche zu senken. Bei Nichterreichen dieser Zielsetzung sollen die neuen Planstellen wieder abgezogen werden.

Statt Vermittlung Verfolgung
Kontinuierliches Controlling in den Vermittler-Teams, den Abteilungen und den Ämtern verlagert den Schwerpunkt dortiger Arbeit. Die Qualität der Vermittlung rückt (noch mehr) in den Hintergrund. Das Hauptaugenmerk gilt der Beseitigung von Leistungsfällen - der „ Verfolgungsbetreuung”, wie ver.di-KoIleglnnen aus NRW diese Tätigkeit benannten.

Als Instrumente steht den `Verfolgern` bald alles zur Verfügung, was das Amt zu bieten hat. Denn die verfügbaren Haushaltsmittel (des „Eingliederungstitels” der Arbeitsämter sollen nach den „Geschäftspolitischen Zielen 2003” der BA gezielt eingesetzt werden, um die Zahlung von Leistungen an Arbeitslose zu verhindern.

Haushaltssteuerung: Schlappe 2,83 Milliarden EURO Einsparvorgabe

Um einen ausgeglichenen Haushalt der BA zu erreichen, sollen allein im Jahr 2003 beim Alg 2,83 Mrd. EUR eingespart werden (!). Und der Druck auf die MitarbeiterInnen der Arbeitsämter ist seitdem weiter gewachsen, da in Folge rapide steigender Arbeitslosenzahlen bspsw. allein für Niedersachsen/Bremen seit Februar 2003 Mehrausgaben in Höhe von 38 Mio. EUR verzeichnet wurden.

Aus dieser Zeit stammt ein Rundschreiben der BA zur „Steuerung des Haushaltsbudgets ohne Bundeszuschuss”, wonach alle Aktivitäten zu allererst auf Arbeitslosengeldbeziehende ausgerichtet und „bei den Überlegungen zur Integration von Arbeitslosen die individuelle Höhe der Arbeitslosengeldzahlung” («Wie teuer ist der Arbeitslose?») beachtet werden soll.

Hier findet sich der Grund, warum vielen Arbeitslosenhilfebeziehenden die 2002 noch in Aussicht gestellten Maßnahmen, z.B. berufliche Bildung oder ABM, 2003 mit lapidarem Hinweis auf geänderte geschäftspolitische Ziele der Bundesanstalt verweigert wurden und werden.

Um das Ausmaß dieses Angriffs auf Erwerbslose klarzumachen, halte man sich vor Augen, dass Gersters Vorgaben zu Einsparungen beim Arbeitslosengeld nur erreicht würden, wenn jedem Arbeitslosen sieben Wochen lang seine Leistung gesperrt würde (so errechnete es ein Arbeitsamtsmitarbeiter).

Als Aktivitäten zur Haushaltssteuerung nennt das Rundschreiben:

die Einschaltung von Dritten in die Vermittlung,
den „Quickcheck” auf Sofortvermittelbarkeit und das Starten von Bewerbungsbemühungen umgehend nach Arbeitslosmeldung, auch um „evtl. sogar gewünschte «Atempausen» gar nicht erst entstehen zu lassen ”,
die Bewerberzielgruppe für die PSA soll „so strukturiert werden, dass bei einer Einmündung die Einspareffekte beim Arbeitslosengeld möglichst hoch sind”,
umgehendes „Einmünden” derjenigen in Maßnahmen, für die dies laut Profiling erforderlich ist,
„bevorzugte Bearbeitung von Alg- Empfängern bei der Abklärung medizinischer Fragestellungen ” durch den Ärztlichen Dienst.
Langzeitarbeitslose sollen hingegen verstärkt durch Dritte betreut werden, um dadurch entstehende „Freikapazitäten für eine intensivere Betreuung von Personen mit kürzerer Arbeitslosigkeit” nutzen zu können.

„Zweiklassengesellschaft” im Arbeitsamt
Im Februar wurden Vorwürfe laut, im Arbeitsamt bestehe eine „Zweiklassengesellschaft”, da Bezieher von Arbeitslosenhilfe gegenüber solchen mit Arbeitslosengeld benachteiligt würden. Dem wurde offiziell nicht wirklich widersprochen, denn lt. Presseinfo Nr. 13/03 der Bundesanstalt erklärte das für das operative Geschäft zuständige BA-Vorstandsmitglied HEINRICH ALT:

„Jeder Arbeitslose erhält das Angebot, dass er braucht, um in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden”, wonach bspw. berufliche Fortbildung bei kurzer Arbeitslosigkeit besonders erfolgreich sei. Das ist allerdings nach Auffassung der quer kein Wunder, denn bei kurzzeitig Erwerbslosen ist - statistisch gesehen – die Arbeitssuche auch ohne Maßnahmen des Arbeitsamtes am erfolgversprechendsten, denn genau da finden Arbeitnehmerlnnen mit Qualifikationen, an denen es am Markt, mangelt, den neuen Job.

BA-Vorstandsmitglied ALT weiter: „Bei Langzeitarbeitslosen hätten sich dagegen betriebliche Trainingsmaßnahmen als besonders wirksam erwiesen” (BA Presse-Information vom 3.3.03). Zu beachten ist hier die Wortwahl „wirksam”, was wohlweislich nicht „Vermittlung in Arbeit” bedeutet.

Trainingsmaßnahmen sind ein Instrument, die Zahl der „Abgänge” aus Arbeitslosigkeit in Nichterwerbsarbeit zu steigern. Nach Zahlenangaben der BA vom Januar 2003 wurde für das Jahr 2002 eine um ca. 283.000 gestiegene Zahl solcher „Abgänge” errechnet; allein 233.000 Personen mehr als im Vorjahr verschwanden durch Nichterneuerung der Meldung bzw. fehlender Mitwirkung (zumindest vorläufig) aus der Statistik. Insgesamt wurden damit ca. 1,25 Mio. Personen um Leistungen der Ämter gebracht – ein wahrlich beeindruckendes Ergebnis der sogenannten „aktivierenden Arbeitsmarktpolitik”.

Um den Einsatz von Trainingsmaßnahmen gegen bestimmte Zielgruppen zu effektivieren, wurde zum Jahresanfang die alte 12-Wochen-Grenze der jährlichen Zuweisung in Trainingsmaßnahmen von der BA gekippt. Fortan gilt, dass nur noch die Zuordnung zu ein- und demselben Betrieb im Wege einer betrieblichen Trainingsmaßnahme auf 12 Wochen (innerhalb von vier Jahren) begrenzt ist. Nach Ablauf der 12 Wochen könnte die nächste Maßnahme angeordnet werden, nur eben in einem anderen Betrieb.

Und Schluss
Die quer-Redaktion (und Tacheles e.V.) würde sich freuen, wenn sich möglichst viele daran beteiligen würden, Kenntnisse über aktuelle Ausgrenzungsstrategien zu verbreiten und Erwerbslose vor diesen zu warnen. Wir bitten alle, die Neues zu diesem Thema erfahren, um Zusendungen von Informationen an die Redaktionsadresse und an Tacheles e.V..

gg

Alle Zitate sind Unterlagen der BA entnommen.

Der Artikel ist der April Ausgabe der quer entnommen worden. An dieser Stelle vielen Dank für die sehr gute Ausarbeitung an die Quer-Köpfe.

Hintergrund:
2002: 55% mehr Trainingsmaßnahmen
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/fitness_2002.html

Arbeitsamtsmitarbeiter aus NRW beschreiben Ausgrenzungspolitik der BA
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/...ungspolitik.html

Schweinerei des Monats aus Neumünster: das Arbeitamt Neumünster verlangt von einem Arbeitslosen per Unterschrift den Verzicht auf Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitslosengeld-Bezug
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/...er_methoden.html  

19.08.03 14:53

229 Postings, 7588 Tage holywie mal vorbei geschaut

von der gewerkschaft hört man ja dezeit überhaupt nichts
sitzen da nicht einige im aussichtsrat der nürnberger-
bundesanstalt für arbeit. die tochtergeseltschaften
der gewerks. zB. IB sind die tot, bei den vielen arbeitslosen
müsste doch genügend probanden da sein. mit verwaltung lässt
sich eben mehr verdienen als mit export von produkten, auser mit
der neuen Heimat (war vor jahren) oder(inzucht-theorie binnennachfrage....)
weitsicht ist schon ein kosbares gut für sozialhilfe-emp.
in den nachrichten heute, amerikaner kaufen rüstungsfirmen
in deutschland, erinnerung babcock-borsig hdw-werft,
soll jetzt untersucht werden ob nicht eine maximalbeteiligung
von 28% gesetzlich..... viel viel zu früh gehandelt
nein bei den arbeitslosen ist viel mehr zu holen, hohe rücklagen
hohe verluste vor steuern.... kauf einfach fremdfirmen,
erhöhe gewinnerwartung in einigen foren zu lesen, das ganze
nennt sich wohl globalisierung, dafür sind wir nicht zuständig
fragen sie mal in zimmer 333 nach............


 

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