Exklusiv! Die geheimen Verträgeder Camp-BewohnerVon G. BRANDENBURG Entscheidung Astro-Fee Antonia muss raus – klicken Sie hier! Hintergrund Susan, was hat dir die Dschungel-Hölle angetan? Sie lassen sich mit Kakerlaken foltern. Sie fischen in Kloaken. Sie bekommen (fast) nichts zu essen.Ganz Deutschland fragt sich:Warum tun sich die zehn Prominenten im australischen „Dschungelcamp“ das alles über mehrere Wochen an? Protokoll Daniel zettelt die erste Sex-Diskussion an – Klicken Sie hier! Hintergrund • Das Mega-Dschungel-Quiz– klicken Sie hier!• Wie finden Sie das Dschungel-Camp? Das große Voting – klicken Sie hier!• Die besten Bilder aus dem Dschungel-Camp – klicken Sie hier!• BILD beantwortet die wichtigsten Fragen zur Dschungel-Show – klicken Sie hier!• Das große Dschungel-Camp-Special – klicken Sie hier! Jetzt enthüllt BILD die Geheim-Verträge der Dschungel-Insassen mit der TV-Produktions-Gesellschaft „Granada“.Auf 17 Seiten wird beschrieben, was sie verdienen, was sie alles nicht dürfen und wie sie bestraft werden:• für ihre Teilnahme erhalten sie eine Aufwandsentschädigung zwischen 20 000 und 60 000 Euro – je nach Prominenz Großes Bild Die geheimen Verträgeder Camp-Bewohner• sie müssen die „Wünsche und Vorgaben des Produzenten stets beachten und entsprechenden Anweisungen Folge leisten (Par. 1, Punkt 4)• verlassen sie unerlaubt das Camp, müssen sie eine Vertragsstrafe von bis zu 60 000 Euro bezahlen (Par. 1.5)• sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Es herrscht Stillschweigen über alles, was im Camp passiert. Auch über das, was nicht im Fernsehen gezeigt wird (Par. 7.2)• sie müssen sich von einem Arzt und einem Psychologen untersuchen lassen, diese von der Schweigepflicht entbinden (Par. 2.2) Alle Strophen Der Dschungel-Song– klicken Sie hier• sie geben ihr Einverständnis, sich 24 Stunden lang mit offener und versteckter Kamera filmen und mit Mikrofonen belauschen zu lassen. Alles darf gesendet werden (Par. 4.1)• wer harte oder weiche Drogen (z. B. Alkohol) konsumiert, wird gekündigt, muss eine Konventionalstrafe zahlen, wird disqualifiziert (Par. 13.2)• ohne Absprache dürfen sie mit niemandem reden (Par. 12.2)• Eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen (Par. 13) Fotogalerie Frau „Hackebeil“ beim Schlammbad– klicken Sie hier Fotogalerie Caroline Beil bei der „Hack-Attacke“ – klicken Sie hier Juristen halten diese Bestimmungen für sittenwidrig. Rechtsanwalt Klaus-Ulrich Groth (53), Fachmann für Vertragsrecht: „Das ist eine Art Knebelvertrag. Die Teilnehmer verpflichten sich zu allem und dürfen nichts. Hier wird in Teilen das Persönlichkeitsrecht voll aufgehoben, und das ist sittenwidrig.“Gegen diesen Vorwurf wehrt sich TV-Produzent „Granada“. Ein Sprecher: „Die Verträge sind von erfahrenen Juristen erstellt, geprüft und für gut befunden worden. Wie in allen Verträgen üblich, werden darin Rechte und Pflichten beider Seiten ausführlichst und fair geregelt.“
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