Ausländer darf Zweitfrau nach Deutschland

Seite 1 von 3
neuester Beitrag: 31.03.04 17:00
eröffnet am: 30.03.04 08:53 von: ALDY Anzahl Beiträge: 70
neuester Beitrag: 31.03.04 17:00 von: kunibert Leser gesamt: 8637
davon Heute: 3
bewertet mit 0 Sternen

Seite: Zurück
| 2 | 3 Weiter  

30.03.04 08:53

1715 Postings, 7398 Tage ALDYAusländer darf Zweitfrau nach Deutschland

Verblüffendes Urteil - Ausländer darf Zweitfrau nach Deutschland holen

Koblenz – Auch die Zweitfrau eines Flüchtlings aus dem Irak darf in Deutschland bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.

Der Fall: Der Iraker floh 1996 nach Ludwigshafen, erhielt eine Aufenthaltsbefugnis. Seine beiden Ehefrauen (Hochzeiten im Irak 1977 und 1990) reisten 1999 gemeinsam nach. Die drei leben zusammen, das Standesamt erkannte beide Ehen an.

Aber: Die Stadtverwaltung erlaubte nur der Erstfrau, in Deutschland zu bleiben, die Zweitfrau (41) klagte – mit Erfolg. Begründung der Richter: Es sei unzumutbar, in die Heimat zurückgeschickt zu werden, während der Ehemann mit seiner ersten Frau in Deutschland bleiben dürfe.

(aus der Bild von heute)

Darf ich mir als Deutscher jetzt auch 2 Ehefrauen auf Kosten der Sozialhilfe leisten? Zahlen die auch die Vermittlungsgebühren für eine Frau aus Russland oder Thailand?

Gibt es denn überhaupt kein Limit für den Irrsinn in Deutschland?


Aldy


 

30.03.04 08:54

1352445 Postings, 7382 Tage moyaGute Nacht Deutschland die Kassen sind leer o. T.

30.03.04 08:58

51345 Postings, 8700 Tage eckiALDY hast du nähere Infos?

Kriegen die Sozialhilfe?
Wurden für den Iraker Vermittlungskosten erstattet?

Oder ist deine Ergänzung des Textes einfach nur so dahingeschrieben?

Grüße
ecki  

30.03.04 09:07
2

1715 Postings, 7398 Tage ALDYGut-ecki: Lies hier

Auch die Zweitfrau darf bleiben

Muslimische Zweitfrauen fallen oft durch Gesetzeslücken. Denn grundsätzlich wird die Polygamie in Deutschland geächtet. Nun hat ein rheinland-pfälzisches Gericht einer irakischen Zweitgattin Aufenthaltsrecht zugesprochen - aus humanitären Gründen

VON COSIMA SCHMITT

Khedr S. hat sein Zweitfrauenproblem gelöst. Mit beiden Gattinnen will der anerkannte Flüchtling Tisch und Bett teilen, doch nur einer Frau wollte die deutsche Justiz bislang ein Aufenthaltsrecht gewähren. Das wird nun anders. Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Auch die Nebenfrau darf eine Aufenthaltsbefugnis verlangen - eine Ausnahme in der deutschen Justiz.

Das Urteil verweist auf ein grundsätzliches Problem: Muslimische Zweitfrauen fallen durch Gesetzeslücken, zumindest im öffentlichen Recht. Denn das deutsche Recht ist auf Monogamie ausgerichtet. Ein Mann, eine Frau, allein diese Bindung schützt das "Ehegattenprivileg". Wäre Deutschland ein abgeschirmter Raum, wäre das unproblematisch, ist doch hierzulande die Vielehe bei Strafe untersagt. Doch längst leben hier Paare ohne abendländischen Ehekodex und deutschen Pass.

Zum Beispiel Khedr S. Seit 1996 lebt der Iraker in der BRD, er erhielt Asyl. Daheim hinterließ er zwei Gattinnen: Eine hat er schon 1977 geehelicht, der anderen gab er 1990 das Jawort. Beide Frauen reisten gemeinsam im Juni 1999 illegal in Deutschland ein. Das war das Ende der rechtlichen Gemeinsamkeit: Frau eins erhielt eine Aufenthaltserlaubnis, Frau zwei wurde lediglich geduldet - und klagte gegen diesen Unsicherheitsstatus. In der ersten Instanz blieb die Klage erfolglos, im Berufungsverfahren aber gaben die Richter ihr nun Recht. Das aber bezeichneten sie ausdrücklich als Ausnahme: Da die Irakerin seit Jahren in Ludwigshafen lebe, sich integriert habe und überdies in ihrer Heimat ihre Existenz nicht gesichert sei, solle ihr der Aufenthalt gewährt werden.

Dabei könne sie sich aber nicht auf das Ehegattenprivileg berufen, vielmehr handele es sich um eine humanitäre Geste.

Dieses Urteil ist symptomatisch für den gewundenen Umgang der deutschen Justiz mit der Polygamie. Die ist schließlich grundsätzlich geächtet. Der Kompromiss: Heiratet ein Ausländer in seiner Heimat mehrere Frauen nach dort gültigem Recht, wird er nicht strafrechtlich verfolgt, wenn er später in Deutschland lebt.

Die Justiz unterscheidet genau: Im öffentlichen Recht wird die Vielfachehe nicht anerkannt. Deshalb darf nur die Erstfrau nachziehen, wenn ihr Mann in Deutschland Asyl findet. Der Grund für diese Regelung ist die Furcht vor Missbrauch. Denn sonst könnte ein Muslim in seiner Heimat alle Haremsfrauen ehelichen, um möglichst vielen Frauen ein Bleiberecht in Europa zu garantieren.

Im bürgerlichen Recht hingegen wird die Mehrfachehe anerkannt. Trennt sich ein Paar, darf auch eine Zweit- oder Drittfrau Unterhalt verlangen. "Als das Gesetz formuliert wurde, kam niemand auf die Idee, dass es in Deutschland polygame Ehen geben könnte. Nun versucht man, so zu urteilen, dass die Zweitfrauen nicht schutz- und rechtlos sind", sagt Mathias Rohe, Erlanger Rechtsprofessor und Experte für Konflikte zwischen Islam und deutschem Recht.

Für den Schutz der Zweitwitwe etwa entschied das Bundessozialgericht in Kassel 2003 im folgenden Fall: Eine Marokkanerin, die im Rheinland lebt, klagte vor Gericht. 37 Jahre war sie verheiratet, dann starb ihr Mann, auch er Marokkaner. Nun sollte sie mit der vierzig Jahre jüngeren Zweitfrau die deutsche Rente teilen. Sie allein habe Anspruch auf das Geld, wenigstens aber gebühre ihr der größere Anteil, argumentierte die Erstfrau. Immerhin habe der Gatte die andere Frau erst drei Jahre vor seinem Tod geheiratet. Die Richter aber urteilten: Die Dauer der Ehe ist unerheblich, jede Gattin hat Anspruch auf den gleichen Rentenanteil.

Auf der Steuererklärung ihres Gatten hingegen hat eine Zweitfrau nichts zu suchen, befand 1986 das Finanzgericht Münster. Ein Marokkaner wollte seine beiden Frauen steuerlich geltend machen. Doch Finanzamt und Justiz wiesen ihn zurück. Ein Mann kann nur seine Erstfrau beim Ehegattensplitting geltend machen, sagten die Richter.

Muslimische Organisationen wissen um den Kulturkonflikt und mahnen zu öffentlicher Zurückhaltung. Das Internetforum muslim-heirat.de zum Beispiel bittet "bereits verheiratete Brüder", von einer Kontaktanzeige abzusehen. Das heißt auch: Wer seine Zweitfrau nicht nachholen darf, kann nicht mal eben rasch eine neue heiraten. Behördenfrust statt Multieheglück - das ist die Realität der Polygamie.

taz Nr. 7322 vom 30.3.2004, Seite 8, 146 Zeilen (TAZ-Bericht), COSIMA SCHMITT

ecki: Dürfen anerkannte Flüchtlinge arbeiten? Ob er es tut weiß ich nicht, aber das dürfte in den nächsten Tagen noch hochkochen

Aldy  

30.03.04 09:14

6506 Postings, 8283 Tage Bankerslastkein Einzelfall!!

In der Nähe lebt seit ca. 10 Jahren ein Integrationswilliger. Hier nie was geschafft. 16 Kinder!!, 2 Frauen. Für unseren Staat kein Problem. Kein Witz. Fakt.

Entschuldigung, ich weiß - außländerfeindlich. Tsss, wie konnt ich nur wieder...  

30.03.04 09:16
1

295 Postings, 8390 Tage hagenbeckich dachte

der Irak ist befreit - vielleicht sollte dies der
deutschen Rechtssprechung durch ein entsprechendes
Schriftstück bekannt gemacht werden.

Oder gewähren wir jetzt Sadams-Helfern Asyl ?  

30.03.04 09:22

51345 Postings, 8700 Tage ecki@aldy, anerkannte Flüchtlinge dürfen natürlich

arbeiten. Ob er das tut, weiß ich natürlich auch nicht.

Der oben erwähnte bigmistische Steursplitter hat es jedenfalls getan, sonst wäre es wohl nicht zum Steuerprozess gekommen.

Grüße
ecki  

30.03.04 09:24

1715 Postings, 7398 Tage ALDYKommentar eines bosnischen Asylbewerbers

[ aus einem anderen Forum ]

...
Einmal hatte ein bosnischer Flüchtling mir gesagt, "Das Deutschland, wenn sie so weiter machen bonsnische Verhältnise bekommen"
...

-------------
Mancher Asylbewerber ist besorgter um Deutschland als dieses rot-grüne [ selbstzensiert ]

Aldy
 

30.03.04 09:36

764 Postings, 7774 Tage bowmoreEine kleine Frage:

Ich lese hier dass die Frau illegal eingereist ist. Warum darf man diese
nicht legal wieder zwangsweise ausreisen lassen?

Ich meine wenn ich in ein Geschäft illegal "einreise" darf ich die gefundenen
Sachen doch auch nicht behalten?

Ein ratloser

Bowmore  

30.03.04 09:41

61594 Postings, 7483 Tage lassmichreinNu stellt euch mal vor, der kommt

irgendwann noch zu seinen 77 Jungfrauen... DAS wird teuer für uns... *gg*  

30.03.04 10:24
1

1025 Postings, 8182 Tage J.R. EwingProblem des Asylrechts

Dieser Herr Khedir lebt also seit 1996 in Deutschland, er erhielt Asyl, weil er vor dem Regime Saddam Husseins fliehen mußte. So weit, so gut. Doch Saddam Hussein gibt es nicht mehr. Dennoch kommt keine Behörde auf die Idee, Herr Khedir das Asyl wieder zu entziehen, da ja der Fluchtgrund entfallen ist. Und der Iraker ist kein Einzelfall. Viele Chilenen beispielsweise, die vor der Verfolgung Pinochets in den 70er und 80er Jahren nach Deutschland geflohen waren und hier Asyl erhielten, weigerten sich auch nach Einführung der Demokratie in dem südamerikanischen Land beharrlich, in ihre Heimat zurückzukehren.

Das aus humanitären Gründen geschaffene Asylrecht, das Menschen Schutz vor akuter politischer Verfolgung gewähren sollte, ist längst zu einem versteckten Einwanderungsrecht verkommen. Meiner Meinung nach sollte gelten: Asyl ist ein vorübergehendes Recht. Sind die Fluchtgründe entfallen, dann haben die Betroffenen Deutschland auch wieder zu verlassen, wobei Härtefälle natürlich zu berücksichtigen sind. Leider wird das in der Praxis kaum durchgesetzt, wie ja auch der Fall des Herrn Khedir zeigt.

J.R.
 

30.03.04 10:36

58960 Postings, 7726 Tage Kalli2003@aldy

zu "Mancher Asylbewerber ist besorgter um Deutschland als dieses rot-grüne [ selbstzensiert ]" :

prinzipiell (und zur Zeit) richtig. Aber m.M. nach kann man das nicht nur RotGrün vorwerfen. Die Schwarzen habens doch vorher nicht anders gemacht. Es müsste mal richtig aufgeräumt werden. Und da stimme ich auch JR zu; soll er doch wieder nach Hause. Wenn der es richtig angestellt hat, hat er sich in D eine goldenen Nase verdient und ist im Irak dann ein gemachter Mann.

Scheiss Thema; wenn man da öffentlich den Mund aufmacht, ist man direkt ein Brauner ...

So long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab! Aaaaaagghhh ...

 

30.03.04 10:48

1715 Postings, 7398 Tage ALDYTja Kalli, die "Ausländer-Hasser"-Keule hat Rot-Gr

ün "erfunden", ebenso wie perfektionierte Handhabung derselben.

Jeglicher Hinweis auf ein mehr oder minder großes Problem oder Mißstand in diesem Staat wird sofort mit der paßenden Keule unterbunden :((


Aldy  

30.03.04 11:08

16600 Postings, 7947 Tage MadChartKufnukken o. T.

30.03.04 11:15

51345 Postings, 8700 Tage eckialdy, bist du mit grünen zugekeult worden?

Wer packt hier die Keule aus?

Grüße
ecki  

30.03.04 11:28

58960 Postings, 7726 Tage Kalli2003aldy, meinst Du

wenn die Schwarzen demnächst wieder das Sagen haben, wird sich daran was ändern?

So long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab! Aaaaaagghhh ...

 

30.03.04 11:28
1

1715 Postings, 7398 Tage ALDYecki: Wieso?

Zum Keulen: Der Einpeitscher hält sich neuerdings beim mir zurück, weil ihn das schon so viele seiner Doppel-IDs gekostet hat.

Ist schon irgendwie albern, wenn hier allmählich alle wissen, daß er 24 Stunden am Tag mit zig IDs unterwegs ist.
Und die gegenseitigen Lobhudeleien und Zustimmungen seiner Doppel-IDs sind dann nur noch peinlich. Nun ja, wenn er es braucht :-/


Aldy

Aldy  

30.03.04 11:37

1715 Postings, 7398 Tage ALDYKalli #16: Hier meine Ansicht zu RotGrünSchwatzGel

b aus http://www.ariva.de/board/192006/...skop&268&jump=1443280#jump1443280

Zitat:
Falls es Dir entgangen ist: Schwarz/Gelb regiert auch per Bundesrat mit.

Unterm Mikroskop erkannt man auch die "gigantischen Unterschiede" zwischen "Regierung" und "Opposition".

Wenn man hingegen einige Schritte zurücktritt, kann man auch die Gemeinsamkeit zwischen ihne ganz deutlich erkennen: Raffen, raffen,raffen für die eigenen Taschen und für die ihrer Lobbyisten mit den größten Partei-Spenden.

Somit haben wir, trotz all der Spiegel-Fechtereien von Major Sahne End Hotte39,... und proxicommi, eigentlich nur eine allumfassende harmonische politische Mitte :)))

Es ist Zeit sich Richtung Wähler und Zahler zu orientieren


Aldy

 

30.03.04 12:06

251 Postings, 8941 Tage ADVOKATwenn ich lese, dass die zweitfrau 40 Jahre jünger

ist, dann stelle ich mir die frage, ob sie damals wirklich freiwillig geheiratet hat.

diese gestaltung der vielehen mancher unserer muslimischen mitmenschen scheint mir sehr einseitig zu lasten der frauen zu gehen. schon aus diesem grund sollte den hier lebenden muslimen mit aller konsequenz gezeigt werden, dass in deutschland mann und frau grundsätzlich gleichberechtigt sind.

wenn wir dieses verhalten tolerieren machen wir uns mitschuldig. ausserdem werden wir von einigen nach strich und faden verarscht.

mich würde mal interessieren, wer denn so ein "heiratsdokument" aus dem irak oder sonstwo auf echtheit prüft... eine ganz andere frage...
 

30.03.04 12:33

51345 Postings, 8700 Tage ecki@advokat, wo steht, dass die 2.Frau

40 Jahre jünger sei?
Sie ist jetzt 41 und hat 1990 geheiratet. Also so ca. mit 27 Jahren. Ne Kinderehe wars jedenfalls nicht.

Und ist der irakische Mann schon 81? Dann arbeitet er bestimmt nicht mehr.

Was hast du für Infos?

Grüße
ecki  

30.03.04 12:34

40576 Postings, 7796 Tage rotgrünSuper Sache

Die Deutschen ein Volk von Ja Sagern bekommen bei solchen Themen wie hier besprochen immer wieder den Spiegel der NS Zeit vorgehalten! Buße tun und Katzbuckeln bis in die Steinzeit und zurück, dass alles kotzt mich ehrlich an!
Unser einer( Ihr sicher auch) geht jeden Tag fleißig arbeiten,zahlt fast überall nur noch drauf. Erhöhungen werden uns als Reformen verkauft! Man kommt gerade nach Hause um festzustellen, dass fehlende Gesetze solche Zustände mit illegal eingereisten Zweitfrauen nicht regeln und die sich auf unsere Kosten ein schönes Leben machen!!In den 70 iger Jahren ging die RAF gegen die Politiker mit maßiver Gewalt vor um Zeichen zu setzen! Heute wo die Zustände in Deutschland noch schlimmer und unerträglicher geworden sind halten alle still. Was ist los mit uns????
Zwingt uns die Geschichte Alles und jeden zu ertragen?
 

30.03.04 12:38

58960 Postings, 7726 Tage Kalli2003rotgrün, rufst Du gerade nach der RAF?

ich hoffe, ich habe das falsch verstanden ...

So long (oder doch besser short?)

Kalli   ... Du blöde Kiste, ich mach Dich platt, ich stell Dich ab! Aaaaaagghhh ...

 

30.03.04 12:39

21799 Postings, 8903 Tage Karlchen_IHabt ihr das überlesen?

Da die Irakerin seit Jahren in Ludwigshafen lebe, ... und überdies in ihrer Heimat ihre Existenz nicht gesichert sei, solle ihr der Aufenthalt gewährt werden.

Geht nicht um politische Verfolgung.  

30.03.04 12:43

40576 Postings, 7796 Tage rotgrünIch rufe nach gesundem Menschenverstand

der unseren Gesetzgebern wohl abhanden gekommen ist ;-((.That,s all.  

30.03.04 12:47

2576 Postings, 8554 Tage Hungerhahn@rotgrün

Der Verstand ist den Richtern abhanden gekommen. Denen sollte man beide Examina aberkennen und sie dazu verdonnern, noch mal den kleinen Strafrechtsschein zu machen.
§ 171 StGB verbietet die Doppelehe sogar.  

Seite: Zurück
| 2 | 3 Weiter  
   Antwort einfügen - nach oben