<!--StartFragment --> 8. In jeder Premium-SMS müssen Kosten sichtbar sein Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen NewTex GmbH geklagt und gewonnen. Grund für die Klage war der SMS-Flirt einer Zwölfjährigen. Der Vater des Mädchens trat an die Verbraucherzentrale heran und berichtet von dem dreitägigen SMS-Chat seiner Tochter, dessen Kosten sich auf 102,60 Euro belaufen soll. Nur in der ersten SMS erschien der Preis von 1,99 Euro, der aber auch erst nach mehrmaligen herunterscrollen sichtbar wurde. In den darauf folgenden, unaufgeforderten Nachrichten, wurden allerdings keine Preisangaben mehr angezeigt. Erst nach der sechzigsten SMS, erschien ein Warnhinweis, dass die Schwelle von 100 Euro bezüglich der Kurzwahl von NewTex GmbH überschritten wurde. Zu diesem Zeitpunkt bemerkte die Zwölfjährige das jede ihrer Nachrichten 1,99 Euro gekostet hat und so dieser hohe Betrag zustande kam. Das Landesgericht von Hannover kritisierte vor allem die Internetseite von NewTex GmbH, in der das Wort gratis enthalten war, dies erweckte den Anschein, dass der Flirt kostenlos wäre. Für die Zusendung der SMS hätte außerdem eine Einwilligung vorliegen müssen. "Das Urteil ist ein wichtiger Mosaikstein, Kinder und Jugendliche besser vor Kostenfalle Handy zu schützen", so vzbv- Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. nahe Nur für Kinder und Jugendliche? Ich bin der Meinung jeder abgescchlossene Internetvertrag sollte per Post besiegelt werden, wenn es über ein Probe-Abo hinausgeht. S. Auer-Witte Thiel.
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