Aktienland Deutschland vor dem Untergang?
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neuester Beitrag: 07.04.08 15:26
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eröffnet am: | 09.07.06 13:21 von: | Knappschaft. | Anzahl Beiträge: | 112 |
neuester Beitrag: | 07.04.08 15:26 von: | Woodstore | Leser gesamt: | 29273 |
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Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.
Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.
Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.
Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.
Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer
geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%
Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.
Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.
Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!
Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.
Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!
Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:
Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.
Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern
Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern
Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.
Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.
Aber das schlimmste kommt erst jetzt!
Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.
Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).
Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!
So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.
Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:
Beispiel 1
Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--
Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--
jetzige Regelung:
mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer
Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!
geplante Regel:
30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich
Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!
Kommentar:
Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!
Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?
Beispiel 2
siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds
jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer
Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!
geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer
Kommentar:
Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.
In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!
Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.
Aber es kommt noch schlimmer!!
Beispiel 3
In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,
sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.
jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer
geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)
Kommentar:
Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.
Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!
Beispiel 4
Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?
Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.
Verlust 60.000,-- Euro.
jetzige Regel:
Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*
geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!
*Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!
Kommentar:
Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!
Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.
Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.
Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.
Fazit:
Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.
Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.
Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.
Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.
Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Ich habe gerade zum ersten Mal durch Zufall davon gelesen, was diese Katastrophen-Regierung vorhat (siehe http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,450636,00.html).
Das sind also Entscheidungen von "Volks-"Parteien.
Nein, verhindern wird man es nicht können. Zuviele Lobbyisten haben hier ihre Finger im Spiel; das Volk bestimmt hier nicht mit. Das ist die pure Umverteilung von unten nach oben.
Fragen: Welches EU-Land und welcher Online-Banking-Partner mit Online-Aktienhandel kommt in Frage?
Vor- und Nachteile? Besteuerung im Ausland, rechtliche Auswirkung in Deutschland?
Ich hätte es nie für möglich gehalten, dass mich das einmal interessieren würde.
Optionen
Widerstand gegen Aktien-Steuer
Union und Steuerzahlerbund lehnen Pläne der Bundesregierung ab
Berlin - Um die von der Bundesregierung geplante Abgeltungssteuer ist ein heftiger Streit entbrannt. Das Finanzministerium hat zwar nach eigenen Angaben noch keine Entscheidung getroffen, mit welchen Kontrollinstrumenten die von der Bundesregierung geplante Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne versehen werden soll. Auch der Zeitplan sei noch offen, sagte ein Sprecher. In der "Bild"-Zeitung nannte Bundesfinanzminister Hans Eichel die Zinsabgeltungssteuer aber einen "sozial gerechten Ansatz". Dadurch werde das Steuerrecht transparenter, der Anreiz, Geld im Ausland anzulegen, werde vermindert. Eichel schloss Steuererhöhungen vor dem Hintergrund der Haushaltslage aus.
In dem ursprünglichen Vorschlag, der im Bundesrat im Rahmen eines Steuergesetzespakets von CDU/CSU abgelehnt worden war, waren Kontrollmitteilungen der Banken vorgesehen. Dies hatten Wirtschafts- und Bankenverbände aber kritisiert. Im Gespräch ist aktuell ein Steuersatz von 25 Prozent. Im ursprünglichen Konzept sollte die geltende einjährige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne aus Aktienverkäufen steuerfrei sind, entfallen. Dafür war ein Steuersatz von 15 Prozent geplant.
Die Union will eine Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne im Bundesrat stoppen. "Wir halten von diesem neuen Vorschlag nichts, zumal es eine Fülle von Kleinaktionären gibt, die in gleicher Weise betroffen wären wie die so genannten Reichen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Dietrich Austermann. Auch die Grünen sehen die Pläne kritisch. Der Bund der Steuerzahler hat sich strikt gegen die Konzepte zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Aktien und Fonds ausgesprochen.
Optionen
Die nachfolgende Generation, welche heute auf zunehmende private Altersvorsorge setzen muss, wird durch kurzsichtige Politiker ab 2009 zusätzlich gebeutelt.
Besonders ärgerlich dabei ist, dass noch vor wenigen Jahren die gleichen Poltiker, die jetzt eine so massive Steuererhöhung für Aktionäre planen, den Privatanlegern die Aktie als sinnvolles Instrument zum Ansparen der Altersvorsorge ans Herz gelegt haben.
Der Langfristanleger soll nun die Zeche zahlen !
Hier passt einiges nicht zusammen !
Der Abgeltungssteuer – Hammer bei Fondsparplänen
Hamburg – Die Bundesregierung hat sich auf die Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge geeinigt. Ab 2009 sollen zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Erträge aus Wertpapieren und Investmentfonds sowie aus Zertifikaten pauschal und unabhängig von der Haltedauer der Papiere mit 25 Prozent besteuert werden. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich erst im Frühjahr 2007 vorgelegt, doch die von der Koalition festgelegten Eckpunkte bergen bereits Zündstoff.
Wettlauf mit der Zeit: Wer einen Fondssparplan abschließen will, sollte dies bis Dezember 2008 tun
Bleibt es bei den Eckpunkten des Bundesfinanzministeriums, wird die Fondsbranche an Silvester 2008 eine Zeitenwende erleben. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent soll "nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen angewendet werden", bestätigte ein Sprecher des Ministeriums.
Konkret bedeutet das: Ein Sparer, der noch bis zum 31. Dezember 2008 einen Fondssparplan abschließt und diesen länger als ein Jahr bespart, kassiert die Erträge nach altem Recht steuerfrei. Ein Sparer, der ab Januar 2009 einen Sparplan eröffnet, zahlt als "Neufall" dagegen 25 Prozent Abgeltungsteuer.
Statt 150.000 Euro nur noch 118.000 Euro
Ein Unterschied, der für langjährige Sparpläne dramatische Auswirkungen hat. Wer etwa 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann bei einer durchschnittlichen Jahresrendite von acht Prozent nach 30 Jahren mit einem Vermögen von rund 150.000 Euro rechnen – steuerfrei. Zu den Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen in Höhe von insgesamt 36.000 Euro käme ein steuerfreier Wertzuwachs von 114.000 Euro hinzu.
Wer dagegen den gleichen Sparplan erst ab Januar 2009 abschließt, dem bleiben nach Steuern nur noch rund 118.000 Euro übrig: "Das Durchhaltevermögen des Anlegers würde mit einem Steuerbescheid über 32.000 Euro quittiert werden", sagt Stefan Seip, Geschäftsführer des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI).
Lasten auf die Jüngeren verschieben
Der in den Eckpunkten vorgesehene harte Schnitt zwischen Alt- und Neufällen trägt die typischen Züge eines politischen Kompromisses. Bereits bestehende Fondssparverträge und Aktienbestände werden von der Abgeltungsteuer verschont, der Unmut beim aktuellen Wähler-Klientel wird damit in Grenzen gehalten.
Die Lasten werden dagegen hauptsächlich der nachrückenden Generation aufgebürdet: Bei jungen Menschen, die umso mehr auf eine eigene private Altersvorsorge angewiesen sind, kassiert der Fiskus künftig kräftig mit.
Vorzieheffekte: Der Markt kann profitieren
Für Sparer bedeutet das, dass sie spätestens bis Ende 2008 noch Fondssparpläne für sich und ihre Kinder eröffnen sollten – selbst wenn die Kinder erst wenige Wochen alt sind. Sparpläne, die erst nach dem Jahreswechsel abgeschlossen werden, werden voraussichtlich steuerlich wesentlich unattraktiver sein.
Mit der Beschränkung der Abgeltungsteuer auf "Neufälle" ab 2009 verhindert der Gesetzgeber nicht nur, dass zahlreiche Anleger aus Angst vor der neuen Steuer ihre Aktien oder Fondsanteile noch bis spätestens Ende 2008 verkaufen. Er setzt auch Neukunden unter Zeitdruck und liefert Finanzvertretern treffliche Argumente, warum Kunden in den Jahren 2007 und 2008 "unbedingt noch abschließen" sollten.
Die Finanzbranche, ohnehin durch staatliche Riester-Zulagen sowie auf die jüngsten Verbesserungen bei der Rürup-Rente gepäppelt, müsste den Steuerstrategen auf Knien danken.
Gleicher Effekt wie bei der Mehrwertsteuer? Kommt die Steinbrück – Rally ?
Möglich, dass die geplante Abgeltungsteuer ähnliche "Vorzieheffekte" auslöst wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der deutsche Aktienmarkt könnte sich bis Ende 2008 einer steigenden Nachfrage erfreuen, da die Steuerlast erst ab 2009 steigt.
Politisch lassen sich diese kurzfristigen Effekte trefflich nutzen – die Zeche müssen Anleger erst später zahlen. "Bleibt es bei der geplanten Stichtagsregelung, sind Vorzieheffekte denkbar", sagt Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. "Doch gekniffen sind die nachfolgenden, jungen Anleger, die umso dringender vorsorgen müssen."
Die Fondsindustrie selbst scheint nach aktuellem Stand um die Abgeltungssteuer herum zu kommen. Anderenfalls müsste ein Fonds, der seine Aktienbestände umschichtet, jedes Mal 25 Prozent Steuer auf die Erträge zahlen – die Erträge für den Anleger würden drastisch sinken, die Branche müsste mit erheblichen Einbußen rechnen. Stattdessen wird der Fiskus erst beim Kunden zugreifen.
Die Koalition ist fest entschlossen, dass mit Einführung der Abgeltungsteuer auch die so genannten Veräußerungsfristen fallen sollen – damit werden auch Erträge aus Aktien besteuert, die länger als ein Jahr gehalten wurden. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird gekippt: Auf diese Weise werden Dividenden und Aktienerträge in voller Höhe steuerpflichtig.
Für den Sparer mit durchschnittlichem Einkommen, dem ab 2007 ohnehin nur noch ein auf 801 Euro zusammengestrichener Sparerfreibetrag zur Verfügung steht, bedeutet das vom kommenden Jahr an ohnehin eine Erhöhung der Steuerlast.
Nicht ausgeschlossen, dass die deutschen Anleger spätestens bis Ende 2008 wieder vermehrt Aktien kaufen und diese erhöhte Nachfrage als "Steinbrück-Rally" ihre Spur im Dax-Chart hinterlässt. Die Uhr tickt, Finanzberater sind mit neuen Argumenten ausgestattet und werden wortreich erklären, warum man "jetzt noch kaufen und halten" muss.
Gruß + Stöffen
Optionen
Der allererste Vorschlag war wahrscheinlich der sinnvollste.
15% aller Erträge annonym von den Banken abgeführt.
Das Bankgeheimnis bliebe erhalten,
keine Kontenabfragen,
und die Anlage KAP würde sich in Luft auflösen.
Außerdem wäre die Kapitalflucht gestoppt.
So long
Trout
Optionen
Auch künftig null Prozent Steuer aus Aktien?
Ich bestreite meinen Lebensunterhalt komplett aus meinem Aktiendepot. Mein Steuersatz liegt derzeit bei null. Wenn 2009 die geplante automatisch einbehaltene Abgeltungsteuer von 25 Prozent kommt - kann ich das Geld in meiner Steuererklärung zurückfordern? Christa Q., Herrsching
Von Johann Seipl *)
Voraussichtlich können Sie das Geld zurückfordern. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass für Kapitaleinkünfte ab dem 1. 1. 2009 eine pauschale Abgeltungsteuer geplant ist.
Diese soll von den Banken gleich beim Zufluss der Erträge mit einem Steuersatz von einheitlich 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) einbehalten werden.
Neu ist der Abgeltungscharakter. Die Steuer wäre grundsätzlich abschließend und stellte nicht nur eine Art Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer dar, wie es der heutige Zinsabschlag ist.
Gegenüber heute senkt die Abgeltungsteuer die Steuerbelastung für Zinseinkünfte von gutverdienenden Steuerpflichtigen mit einer hohen Einkommensteuerprogression.
Höhere Besteuerung für Dividenden
Dagegen werden Dividendeneinkünfte höher besteuert als heute, weil das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft werden soll. Nachteilig wäre die Abgeltungsteuer auch bei Steuerpflichtigen mit einem niedrigen Steuersatz wie im vorliegenden Fall.
Um diesem Personenkreis gerecht zu werden, soll es eine Veranlagungsoption geben. Demnach erhält jeder Steuerpflichtige das Recht, die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte in seine Einkommensteuer-Veranlagung zu beantragen.
Wenn der persönliche Steuersatz null beträgt (oder jedenfalls weniger als der Abgeltungsteuersatz), bekommt man die zunächst abgezogene Abgeltungsteuer ganz oder teilweise zurück.
Detailfragen lassen sich zwar erst beurteilen, wenn ein ausformulierter Entwurf veröffentlicht wird. Im Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen möglich, doch erscheint es höchst unwahrscheinlich, dass die Veranlagungsoption in den Beratungen gekippt wird.
*) Johann Seipl ist Anwalt und Steuerexperte bei der Kanzlei Wannemacher&Partner in München.
(SZ vom 25.11.2006) http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/707/92615/
Optionen
Die Abgeltungssteuer bringt Kuponschneidern wenig
Von Volker Looman, Reutlingen
26. November 2006
Die größten Gewinner der geplanten Abgeltungssteuer werden hochbesteuerte Besitzer festverzinslicher Wertpapiere sein. Sie werden am meisten davon profitieren, daß die Erträge, Gewinne und Zinsen von Anleihen und Aktien von 2009 an mit 25 Prozent besteuert werden sollen. Wer heute sein gesamtes Vermögen, zum Beispiel 500.000 Euro, in einem Wertpapierdepot anlegt, das 4 Prozent pro Jahr abwirft und mit einem Steuersatz von 40 Prozent belastet wird, kann sich in zwei Jahren über einen jährlichen Steuervorteil von 3000 Euro freuen, weil die Zinsen künftig nur noch mit 25 Prozent besteuert werden.
Der effektive Nutzen der Abgeltungssteuer ist jedoch bei nüchterner Betrachtung selbst für die Anhänger festverzinslicher Wertpapiere gering. Erstens verzichten Anleger, die größere Beträge zu 100 Prozent in Anleihen investieren, durch die fehlende Beimischung anderer Anlagen auf höhere Erträge. Zweitens gibt es für Sparer, die mit regelmäßigen Einzahlungen ein Vermögen aufbauen wollen, bereits heute günstigere Alternativen. Dies machen zwei Beispiele deutlich.
26.000 Euro mehr als bei heutigen Steuersätzen
Ein Anleger ist 40 Jahre alt und möchte in den kommenden 20 Jahren monatlich 1000 Euro sparen. Wenn die 240 Raten in einen Banksparplan oder in einen Rentenfonds fließen, die jährlich 4 Prozent bringen, kann der Anleger am Ende der Sparzeit mit einem Guthaben von 365.000 Euro rechnen. Dadurch beträgt die Rendite, sofern keine Gebühren anfallen, genau 4 Prozent vor Steuern. Die jährlichen Zinsen unterliegen zur Zeit dem persönlichen Steuersatz, so daß die Rendite nach Steuern sinkt. Bei einem Einkommen von beispielsweise 100.000 Euro, das nach dem Splittingtarif besteuert wird, geht die jährliche Verzinsung auf 2,24 Prozent zurück. Sofern die Steuern aus dem Guthaben bezahlt werden, wird das Sparkonto bei einem Guthaben von 302.000 Euro enden.
Die jährliche Rendite kann in Zukunft auf 3 Prozent steigen, weil die Erträge nur noch um ein Viertel gekürzt werden. Die Bank oder die Fondsgesellschaft muß die Abgeltungssteuer - wie heute bei der Zinsabschlagssteuer üblich - jeweils am Jahresende an das Finanzamt abführen, so daß das Endguthaben bei 328.000 Euro liegen wird. Das sind 26.000 Euro mehr als bei den heute geltenden Steuersätzen.
Kapitalversicherung bedeutungslos geworden
Das ist auf den ersten Blick erfreulich, doch bei genauem Hinsehen stellt sich die Frage, warum der Anleger in diese Verträge investiert. Mit der klassischen Kapitalversicherung, zum Beispiel der privaten Rentenversicherung, steht dem Investor seit Jahr und Tag ein Sparvertrag zur Verfügung, der nach Steuern mehr als 3 Prozent abwirft. Die traditionelle Kapitalversicherung ist am 1. Januar 2005 in der Bedeutungslosigkeit versunken. Grund ist die Tatsache, daß die Erträge aller Verträge, die seit diesem Tag abgeschlossen wurden und in Zukunft abgeschlossen werden, am Ende der Laufzeit mindestens zur Hälfte besteuert werden.
Das ist im Vergleich zu anderen Sparverträgen, die auf Anleihen aufbauen, freilich kein Unglück. Wenn die Prämien ebenfalls eine Jahresrendite von 4 Prozent abwerfen, bleiben die Zinsen während der Spardauer zunächst steuerfrei. Dadurch kann sich ein Vermögen von 365.000 Euro aufbauen. Die Zinsen von 125.000 Euro werden zur Hälfte besteuert, so daß das zu versteuernde Einkommen im Schlußjahr um 62.500 Euro ansteigt. Das führt zu einer Steuerzahlung von 28.000 Euro, und das Guthaben sinkt auf 337.000 Euro. Das sind 9000 Euro mehr als beim Sparvertrag mit Abgeltungssteuer. Die Differenz ist bei einem Abzinsungssatz von 3 Prozent heute 5000 Euro wert.
Höhere Vorteile bei Spar- und Rentenplänen
Im Augenblick sind keine Anzeichen erkennbar, daß die Besteuerung der Kapitalversicherung über den Haufen geworfen werden wird. Die Erträge der Policen sollen, wenn die Verträge mindestens zwölf Jahre bestehen und nach dem 60. Geburtstag des Anlegers fällig werden, auch künftig zur Hälfte und mit dem persönlichen Steuersatz belastet werden. Damit bleibt die Kapitalversicherung für Anleger, die auf Anleihen fixiert sind, unter Renditeaspekten ein interessanter Sparvertrag.
Noch höher sind die Vorteile bei Spar- und Rentenplänen. Wer von Anfang an mit dem Gedanken spielt, das Kapital am Ende der Sparphase zu verrenten, also Kapital und Zinsen zu verbrauchen, ist unter steuerlichen Gesichtspunkten mit Kapitalversicherungen hervorragend bedient. Das liegt in erster Linie an den niedrigen Abgaben im Alter. Wer in den nächsten 20 Jahren monatlich 1000 Euro in eine Rentenversicherung zahlt, kommt bei einem Zins von 4 Prozent pro Jahr am Ende auf ein Kapital von 365.000 Euro, das ohne Abzug von Steuern in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Sie wird etwa 1900 Euro pro Monat betragen.
Herkömmliche Sparverträge können nicht mithalten
Hinter diesem Satz verbergen sich die Annahmen, daß das Kapital weiterhin mit 4 Prozent pro Jahr verzinst wird und die Rente insgesamt 25 Jahre, also bis zum 85. Geburtstag, gezahlt werden wird. Die Rente wird mit einem Ertragsanteil von lediglich 22 Prozent besteuert. Wenn das steuerpflichtige Einkommen des Anlegers im Ruhestand auf 60.000 Euro sinkt, liegt die Gesamtverzinsung des Vertrages bei 3,65 Prozent pro Jahr.
Mit diesem Ergebnis können herkömmliche Sparverträge nicht mithalten. Falls die Verzinsung der 240 Sparraten à 1000 Euro um 25 Prozent gekürzt wird, sinkt das Kapital, das verrentet werden kann, und wenn die Kürzung während der Rente in dieser Form weiterbesteht, kommen unter dem Strich monatliche Bezüge von 1543 Euro heraus. Das sind im Vergleich zur Rentenversicherung rund 227 Euro weniger, so daß es kein Wunder ist, daß auch die Rendite nur 3 Prozent pro Jahr beträgt. Das sind 65 Basispunkte weniger als bei der Rentenversicherung, und der finanzielle Nachteil liegt bei 21.000 Euro.
Anleger muß mit 48.000 Euro Verlust rechnen
Wird der Sparplan zu heutigen Bedingungen abgeschlossen, muß der Anleger mit einem Verlust von 48.000 Euro rechnen. Ursache ist in diesem Fall die Belastung der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz. Die jährlichen Zinsen von 4 Prozent werden in der Sparphase auf ein Einkommen von 100.000 Euro aufgeschlagen. In der Rentenphase erhöhen sie das Einkommen von 60.000 Euro. Dadurch fallen so hohe Abgaben an, daß die Verzinsung nach Steuern auf 2,52 Prozent sackt.
Die private Rentenversicherung ist, wenn es ums Sparen und Verrenten auf der Grundlage festverzinslicher Wertpapiere geht, kaum zu schlagen. Der einzige Wermutstropfen ist die Tatsache, daß die private Rentenversicherung eine Wette auf die Länge des Ruhestandes ist. Hier gilt zur Zeit die Faustformel: Wer mindestens 85 Jahre alt werden wird, gewinnt bei dieser Anlage, wer aber mit 70 oder 75 Jahren stirbt, hat bei dieser Investition verloren. Hintergrund ist der Umstand, daß bei den freien Rentenverträgen noch Endguthaben vorhanden sein werden; bei der Rentenversicherung ist das Kapital in der Regel verloren.
Das bedeutet zum Beispiel beim Tod mit 75, daß die Rendite der Rentenversicherung auf 1,62 Prozent sackt. Das sind im Vergleich zu den Anleihen mit Abgeltungssteuer etwa 39.000 Euro weniger. Für den Verstorbenen sind solche Rechenspiele nicht mehr von Bedeutung. Doch es könnte sein, daß die Hinterbliebenen bei der Pflege des Grabes sparen, weil sie sich um eine höhere Erbschaft betrogen fühlen.
Der Autor ist Finanzanalytiker in Reutlingen.
Text: F.A.Z., 25.11.2006, Nr. 275 / Seite 24
Sorry, der Link war irre lang und fehlt daher.
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Wissen macht den Unterschied
P. MÖNNIGHOFF | DÜSSELDORF Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge kommt, so viel ist sicher. Ab dem 1. Januar 2009 fließt ein Viertel der Zins- und Dividendeneinnahmen direkt von der Bank an den Fiskus. Zahlreiche Experten sehen dadurch den Finanzstandort Deutschland im internationalen Vergleich weiter zurückfallen. Denn zusätzliche Steuern und Abgaben schrecken neue Investoren, sagen sie. Doch ganz so einfach ist das nicht.
Zwar ist es durchaus richtig, dass die Abgeltungsteuer Nachteile für die Anleger mit sich bringt. Entscheidend ist aber nicht nur, dass demnächst 25 Prozent der Erträge abgeführt werden. Mindestens ebenso wichtig ist, dass gleichzeitig die Spekulationsfrist bei Wertpapieren und das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden abgeschafft werden. Damit werden Dividenden den Zinsen gleichgestellt, und Kursgewinne müssen generell versteuert werden - egal, wie lange ein Papier im Depot liegt.
Auf den ersten Blick sieht es nun so aus, als zahlten die Anleger nur drauf. Tatsächlich werden jedoch gleichzeitig die Unternehmensteuern gesenkt. Höhere Gewinne der Konzerne sollten sich jedoch auch in steigenden Kursen und Dividenden widerspiegeln und somit einen Teil der Verluste der Anteilseigner wieder ausgleichen. Zudem liegt die Abgeltungsteuer deutlich unter den Spitzensätzen bei der Einkommensteuer, die bisher auch bei den Einkünften aus Kapitalerträgen gilt. Und auch Geringverdiener stehen in Zukunft kaum schlechter da: Liegt ihr persönlicher Satz unter 25 Prozent, bekommen sie die zu viel gezahlte Summe erstattet, sofern sie eine Steuererklärung abgeben.
Insgesamt fallen die Nachteile also weit geringer aus als häufig angenommen. Auch die Furcht vieler Experten, dass durch die Steuer noch weniger Deutsche Aktien halten werden, ist unbegründet. Immerhin liegt Deutschland gemessen an der Anzahl der Aktionäre an der Bevölkerung im internationalen Vergleich nur im unteren Mittelfeld - trotz der weitgehenden Steuerfreiheit von Kursgewinnen. Die Einführung der Abgeltungsteuer wird diese ohnehin bereits sehr magere Bilanz kaum noch mehr belasten.
Vielmehr könnte sogar das Gegenteil eintreten. Denn die Abgeltungsteuer ist bei weitem besser als ihr Ruf. Immerhin werden die Regeln vereinfacht. Gerade unerfahrene Anleger können leichter die anfallenden Steuern ausrechnen und müssen keine Fristen mehr beachten. Denn wer bisher vor dem Ende der Spekulationsfrist Kapital benötigt, zahlt im Vergleich zu der zukünftigen Besteuerung häufig mehr.
Die neue Gesetzgebung macht den Einstieg in die Geldanlage daher sogar leichter. Statt nur die Abgaben zu kritisieren, sollten die Experten daher lieber aufklären. Denn nicht die Steuern sind schuld an den niedrigen Quoten, sondern vor allem das im internationalen Vergleich ebenfalls geringe Wissen der Deutschen über Finanzen.
gastautor@handelsblatt.com
Mönnighoff, P.
28. November 2006
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Ab 2009 sollen auch Kursgewinne von Einzelinvestments etwa in Aktien mit der Steuer belegt werden. Bei Fonds ist dem Papier zufolge ein zweigeteiltes Verfahren geplant: Schüttet der Fonds realisierte Kursgewinne aus, unterliegen sie beim Anleger einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Verbleiben die Erträge im Fonds, hält der Fiskus erst beim späteren Anteilsverkauf die Hand auf, indem er die bis dahin im Kurs aufgelaufenen Gewinne auf einen Schlag nachversteuert.
"Einerseits erklärt die Bundesregierung die Aktie zum wichtigsten Teil der langfristigen Altersvorsorge, andererseits werden die Sparer künftig bestraft", kritisierte Rüdiger von Rosen, Chef des Deutschen Aktieninstituts, in der FTD den Plan. Von Rosen befürchtet nun, dass deutsche Anleger vor Aktienanlagen noch mehr zurückschrecken. Schon 2006 fiel die Zahl deutscher Aktionäre auf den tiefsten Stand seit 1999.
ABGELTUNGSTEUER
In kleiner Gesellschaft
Von Karsten Stumm
Finanzprofis hatten den Verdacht, jetzt musste die Bundesregierung klein beigeben: Die Variante der deutschen Abgeltungsteuer trifft die Bundesbürger härter als die Sparer in den meisten Ländern, die ebenfalls eine Abgeltungsteuer eingeführt haben. Ähnlich rigoros sind die Regeln nur in Griechenland, Malta - und Rumänien.
Berlin - Deutschlands Anleger befinden sich bald in ungewohnter Gesellschaft. Nachdem die Abgeltungsteuer hierzulande in Kraft getreten sein wird, teilen sie mit einigen wenigen Europäern ein Schicksal.
Ab dem Jahr 2009 müssen sie Abgeltungsteuern auf Kursgewinne zahlen. So, wie sonst nur noch die Sparer in Griechenland, Malta und Rumänien. Und die können dem Zugriff des Fiskus sogar teilweise entgehen, bestätigte jetzt die Bundesregierung der FDP-Bundestagsfraktion; das Schreiben, unterzeichnet von Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks, liegt manager-magazin.de vor.
Im internationalen Vergleich kommen die deutschen Anleger so ab dem Jahr 2009 zumeist schlecht weg. Selbst in Nachbarstaaten, in denen es ebenfalls eine Abgeltungsteuerregel gibt, bleibt den Investoren dort unter dem Strich mehr als den Sparern hierzulande.
In Österreich beispielsweise, wo nur Zinsen und Dividenden mit einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent belegt werden, müssen die Investoren zumindest keine weitergehenden Belastungen stemmen. In Frankreich sorgt eine hohe Freigrenze bei der Besteuerung von Kursgewinnen für Entlastung; alle Kursgewinne bis zu einer Summe von 15.000 Euro bleiben in Deutschlands großem Nachbarland unangetastet.
Und in anderen Staaten fallen die Steuersätze für die Kursgewinnbesteuerung schlicht niedriger aus als in Deutschland: Während die Anleger hierzulande 25 Prozent ihrer Kursgewinne an den Fiskus abtreten müssen, sind es beispielsweise in Italien nur 12,5 Prozent, die USA belässt es bei 18 Prozent.
Vorteile bei der Dividendenbesteuerung?
"Großbritannien vereint mit einem hohen Freibetrag von jährlich 12.000 Euro und der Befreiung von drei Viertel des Kursgewinns nach einer Haltedauer von zwei Jahren sogar beides", sagt Helmut Knestel, Fondsmanager bei Gecam.
Allerdings bietet die Abgeltungsteuer nach Meinung der Bundesregierung zumindest bei der Besteuerung von Dividenden auch Vorteile für die Bundesbürger. Während die steuerliche Dividendengesamtbelastung für Spitzenverdiener, die derzeit den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zahlen müssen, aktuell bei 53,21 Prozent liege, bleibe ihnen nach Einführung der Abgeltungsteuer deutlich mehr von ihrer Aktienausschüttung. Künftig belaufe sich ihre steuerliche Gesamtbelastung dafür auf 49,82 Prozent.
Noch günstiger würde es darüber hinaus für Bundesbürger mit unterdurchschnittlich hohem Einkommen. Wer derzeit nur mit dem Eingangssteuersatz von 15 Prozent vom Fiskus zur Kasse gebeten werde, zahle derzeit unter dem Strich 43,5 Prozent Steuern auf Dividendenerträge. Dagegen würden es künftig nur 36,49 Prozent sein, schreibt Staatssekretärin Hendricks - "in Vertretung" - der FDP.
Den Fondslobbyverband Investment und Asset Management hat die Nachricht der Bundesregierung allerdings nicht beeindruckt. Er machte folgende Rechnung auf: Wer bis Ende Dezember 2008 einen Aktienfondssparplan abschlösse und die folgenden 30 Jahre lang jeweils 100 Euro pro Monat einzahle, spare so im Schnitt nach alter Gesetzeslage etwa 150.000 Euro an. Doch ab dem ersten Januar 2009 werde die Rechnung erheblich ungünstiger. Aufgrund der dann geltenden Abgeltungsteuerregel müsse sich der Sparer nach 30 Jahren trotz gleicher Rendite seiner Geldanlage mit etwa 32.000 Euro weniger begnügen.
Der Hintergrund: Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, ab dem Jahr 2009 Dividenden, Zinsen und Erträge aus Anleihen, Fonds und Zertifikaten mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zu belegen. Das gilt auch für Gewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren, Fondsanteilen und Beteiligungen entstehen.
Das aber traf bisher nur Investoren, die ihre Wertpapiere binnen eines Jahres nach dem Kauf wieder mit Gewinn verkauften; dafür erfand der Fiskus das Wort "Spekulationsgewinne". Wer seine Wertpapiere dagegen länger im Depot behielt, sei es auch nur einen Tag, konnte den aufgelaufenen Gewinn steuerfrei einstreichen.
Anders auch die derzeitige Regelung zur Besteuerung von Dividenden. Aktienausschüttungen, die über dem Freibetrag lagen, wurden zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz belegt, Zinseinnahmen mit dem vollen. Ab dem 1. Januar 2009 wird all das Vergangenheit sein.
http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,473967,00.html
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Weil es wäre ja tragisch, wenn der Arbeitnehmer bei einer Pleite seiner Firma neben dem Arbeitsplatz auch sein Kapital verliert.
Deshalb will die SPD ihn nur in einen abgesicherten Deutschlandfonds investieren lassen.
Liebe Sozialdemokraten: wenn ihr alle bevormunden wollt, und vor allem Risiken von Kapitalanlagen ausschließen wollt, dann schließt die Börsen für das breite Publikum, schließt die Investmentabteilungen aller Banken, lasst nur die mündelsicheren Sparbücher übrig, auf die die Arbeitnehmer dann, im großen Vertrauen, dass es nie wieder Inflation gibt (die allgemeine Geldentwertungssteuer, automatisch einbehalten von allen Papier und Buchgeldbesitzern).
Jedem Arbeitnehmer steht es doch frei, in seine Firma zu investieren oder es bleiben zu lassen. Hier geht es um eine vergünstigte (steuerfreie) Möglichkeit zu investieren, damit sich der Arbeitnehmer mit seiner Firma identifiziert, und motiviert ist, gute Arbeit zu leisten, um sein Investment zu mehren.
Ein SPD-Garantie-Deutschlandfonds würde dieses Prinzip komplett neutralisieren, dann kann man es dann auch bleiben lassen bzw. bleibt bei Riester-Rente und 624-Mark-Gesetz.
Natürlich soll der AN nicht nur und ausschließlich in „seine“ Firma investieren. Man sollte immer auch ein paar andere Anlagen halten.
Eine kluge SPD würde einen gesunden Mix an Förderung anbieten:
a) Riester-Rente (kapitalgesichert) als Basisabsicherung zur mageren gesetzlichen Rente
b) Aktien, gut gemischt, per 624/936-Mark-Gesetz
c) Investition in die eigene Firma (Genusscheine bei kleineren Firmen, Aktien bei größeren) wenn diese so was anbietet. Ein kleiner Handwerker wird genauso wenig wie der Staat selbst eine Kapitalbeteiligung der AN am eigenen Unternehmen vorsehen (können oder wollen)
Vielleicht sollte man aus dem Staat auch eine große AG machen, jeder Bürger bekommt eine Aktie – geschenkt. Der Staat ist ja bekanntermaßen hoch verschuldet, zahlt deshalb auch keine Dividenden, und insofern netto quasi nichts wert. Etwas wert ist allein das Stimmrecht.
Diese Aktien könnte man dann an einer Börse handeln. Wer so „blöde“ ist und diese Aktie gegen Geld verkauft, hat auch kein Stimmrecht mehr. Natürlich müsste man es so gestalten, dass nur Inländer, die wahlberechtigt sind, kaufen dürfen. Sehr schnell wären Aufkäufer am Markt, die sich Pakete an Deutschland von den Nichtwählern zusammenkaufen würden. Bei den nächsten Wahlen würden sie mit eigenen Listen antreten und sich selbst wählen.
Sehr schnell würde die Spaßgeneration, die eh nicht zur Wahl geht und gerade den Erlös aus dem Verkauf der geschenkten Staatsaktie versäuft, schön blöd gucken, wie die bürgerliche Mittelschicht und andere interessierte Gruppen, die in die Staatsaktien investiert haben, den Laden sukzessive übernehmen.
Für die Qualität der Politik muß das nicht mal das Schlechteste sein. Denn die „Großinvestoren“ würden das Land ausgewiesenen Fachleuten überlassen, die Deutschland wieder auf die Erfolgspur führen würden, im ureigensten Interesse. Wie es bei Beiersdorf, Porsche, Henkel oder BASF schon seit längerem der Fall ist.
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An den Tagen, wo es gut läuft freue ich mich, an den Tagen wo es schlecht läuft, denke ich an die Tage, wo es gut lief!
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Aber die ganze Sache ist hirnrissig und verarscht die Leute, die seit Jahren mühsam Gewinn erzielt haben und die deutschen Firmen durch ihre Invests mit unterstützt haben, und das ist dann seitens des Staates der Dank. Na Mahlzeit!
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Dann verkauft er über einen sog. Buchmacher oder am Bankschalter gegen Bargeld?
Da wird ebay hüpfen vor Freude.
Evtl. gibt es dann "Aktien-Tausch-Cafe's".
Mit Briefmarken geht es doch auch!
Tja! - eigentlich wäre es ein Riesengeschäft für "ariva" - oder - sinniert - Kritiker !
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-- die bank hat eine zweigstelle in einem neu eu land ( z.b.ungarn)als bürger kann ich innerhalb der eu überall ein konto eröffnen, was ist nun wenn ich eine doppelte staatsbürgerschaft habe???
der angestellte konnte mir keine klare antwort geben, weil es im moment wohl noch so aussieht das ich in diesem fall als einheimischer betrachtet werde
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Frankfurt am Main - Insgesamt sind aus der deutschen Investmentbranche im August per Saldo 8,1 Milliarden Euro abgeflossen. Dabei verbuchten Publikumsfonds einen Netto-Abfluss von 8,5 Milliarden Euro, teilte der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) mit. Spezialfonds verzeichneten dagegen Mittelzuflüsse von 363,1 Millionen Euro.
Merkliche Mittelabflüsse sind den Angaben zufolge vor allem bei Geldmarktfonds, aber auch bei Aktien- und Rentenfonds aufgetreten. Geldmarktfonds verloren demnach 4,2 Milliarden Euro an Mitteln, während Aktienfonds 3,6 Milliarden Euro und Rentenfonds 3,0 Milliarden Euro einbüßten. Hedge-Fonds verloren 127,4 Millionen Euro. Als Grund nannte der BVI unter anderem die weltweite Finanzkrise und die damit verbundene Verunsicherung der Anleger.
Besser entwickelten sich dagegen Mischfonds. Sie kamen auf Zuflüsse von 1,7 Milliarden Euro. Sonstige Wertpapierfonds legten um 644,9 Millionen Euro zu und Wertgesicherte Fonds um 245,1 Millionen Euro.
Insgesamt stehen die Fondsgesellschaften immer noch besser da als vor einem Jahr. Ende August hatten sie 1,42 Billionen Euro in Deutschland verwaltet. Zum Vorjahr erhöhte sich der Gesamtvermögen damit um rund neun Prozent.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,508447,00.html
Die Börsenturbulenzen in Folge der weltweiten Kreditmarktkrise haben 2007 zu einer dramatischen Flucht deutscher Privatanleger aus Aktien geführt. Experten befürchten jetzt, dass sich die Situation weiter verschärfen könnte.
Nur noch rund 3,8 Millionen Deutsche oder 5,8 Prozent der Bevölkerung hielten zum Jahresende direkt Aktien in ihren Depots, teilte das Deutsche Aktieninstitut (DAI) am Montag auf seiner Jahrespressekonferenz in Frankfurt mit. Damit liegt die Zahl der direkten Aktionäre niedriger als 1992. Zu Zeiten der Interneteuphorie im Jahr 2000 seien es noch fast 2,5 Millionen mehr gewesen. "Diese Entwicklung ist vermögens- und gesellschaftspolitisch dramatisch", sagte der Präsident des DAI, Max Dietrich Kley.
Im laufenden Jahr könne die Zahl bei anhaltenden Turbulenzen an den Kapitalmärkten sogar noch weiter sinken. "Die drastischen Kurseinbrüche an den internationalen Aktienmärkten Anfang 2008 dürften den Ausstieg deutscher Anleger aus der Aktie forcieren und damit das Direktengagement weiter verringern", hieß es im Jahresbericht des DAI. "Es ist derzeit sicher kein Klima, das viele reizt in den Markt einzusteigen", räumte DAI-Vorstand Rüdiger von Rosen ein.
Daher forderte Kley politische Gegenmaßnahmen, um die Aktienakzeptanz wieder zu steigern. So solle unter anderem die Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen gefördert werden. Zudem bekräftigte der DAI-Präsident die Kritik des Institutes an der Abgeltungssteuer, die Anfang 2009 in Kraft treten soll. Das DAI fürchtet dadurch einen Wechsel von der Aktien-Direktanlage in andere Anlageformen, da Aktienerträge durch die Steuer besonders stark belastet würden. Die Belastung aus der Abgeltungssteuer müsse auf maximal 20 Prozent gesenkt werden, forderte das DAI.
Sollte das nicht erreicht werden, schlägt das Institut ein Sofort-Reparaturprogramm vor, das unter anderem die Verrechnung der Verluste aus Aktiengeschäften mit sonstigen Kapitalerträgen und eine deutliche Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages vorsieht.
Immer neue Hiobsbotschaften
Insgesamt hielten laut DAI Ende 2007 nur noch zehn Millionen Deutsche Aktien, entweder direkt oder über Fonds. Das sei der niedrigste Stand seit dem Jahr 2000. Allein im zweiten Halbjahr hätten per saldo rund 400.000 Anleger dem Aktienmarkt den Rücken gekehrt. Der Ausbruch der US-Hypothekenkrise im vergangenen Sommer hatte die Börsen weltweit auf Talfahrt geschickt und die Risikoscheu der Anleger vergrößert. "Die Kette schlechter Nachrichten von einer Vertrauenskrise über eine Kreditkrise bis möglicherweise hin zu einer Ertragskrise der Banken scheint dabei nicht abzureißen", sagte Kley.
http://www.ftd.de/boersen_maerkte/geldanlage/...0R%FCcken/339761.html
was sollen sie denn mit ihren kohlen jetzt statt dessen machen!!
Alle reden nur darüber...., was sie (angeblich) NICHT mehr machen....nämlich
in aktien investieren....aber wo bleiben sie denn mit
ihren moneten?? doch nicht etwa für 5 % aufs tagesgeld.....weil da zahlen
sie auch abgeltungssteuer!!
vielleicht ein haus kaufen.....?
ein Auto.....?
bildet sich jetzt ernsthaft jemand ein, sie würden es verkonsumieren...
no way leutz...das kann gar nicht passieren.....weil 100 versteuerte
Euro gewinn, sind besser als......na....genau....als gar nischt!!
Über ist Über......ist über.....und bleibt über.....und zwar für alle!
und verluste kann durch steuern keiner machen.....die privaten
50 euro.aktionäre sowieso nicht!!!
:-)
so weitermachen
Woodstore
Großes fällt in sich selbst zusammen: Diese Beschränkung des Wachstums hat der göttliche Wille dem Erfolg aufgelegt.