Ich hab ein Problem mit X-Markets DBK, wer hat

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neuester Beitrag: 25.04.21 09:46
eröffnet am: 16.05.08 10:16 von: Pichel Anzahl Beiträge: 18
neuester Beitrag: 25.04.21 09:46 von: Sophiaxhfba Leser gesamt: 6831
davon Heute: 1
bewertet mit 2 Sternen

16.05.08 10:16
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25951 Postings, 8541 Tage PichelIch hab ein Problem mit X-Markets DBK, wer hat

ähnliche Erfahrung gemacht?

Ich habe gestern DB41DU (DTE WaveCall Basis/KO 11, LZ 9.7.08 Verhältnis 1:1) mit 0,58 (4cent Spread) bei Kurs 11,90 DTE gekauft. Dachte der wäre billig, da DTE doch höher! Heute Schein -35% weil DividendenAbschlag von 0,78 bei DTE erfolg ist. Kein Abschlag von Basispreis/KO! DBK erklärt mir: "Scheine mit LZBregrenzung werden nie korrigiert, da die zu erwartete Dividende schon bei Auflegung mit eingepreist ist! Anders als Wave XXL" Deshalb heute Preisanpassung des Scheins, gestern war der also zu hoch statt zu niedrig wie ich dachte!?

Kann das denn richtig sein, was die mir erzählen????
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Wilhelm Busch: "Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt."

Gruß Pichel

16.05.08 10:20
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24466 Postings, 7351 Tage EinsamerSamariterAlso wenn Du das jetzt noch übersetzen würdest

und ein paar Smilies einbauen würdest, könnte ich evtl. 50% verstehen... Den Rest interpretiere ich dazu.

Wie dem auch sei, hier die Antwort:

Spiele an der Börse nur mit dem Geld, das Dir (bei Verlust) net wehtut!!!
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Tú Ariva es mí Ariva

16.05.08 10:26
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31 Postings, 6158 Tage db.investdie genauen bedingungen der banken kapiert doch

sowieso keiner.

Ich würd so einen schein während eines divabschlags nie halten, da entsteht der kurs aus dem nichts.  

16.05.08 10:28
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31 Postings, 6158 Tage db.investruf doch einfach bei der kostenlosen hotline an

die sollen´s dir erklären  

16.05.08 10:31

25951 Postings, 8541 Tage Pichel@dbinvest

was meinst du was ich gemacht habe?
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Wilhelm Busch: "Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt."

Gruß Pichel

16.05.08 10:34

2232 Postings, 6663 Tage TraderonTourDas ist interessant

Und gut zu wissen....
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Mit freundl. Grüßen TraderonTour

16.05.08 10:52
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3956 Postings, 6396 Tage Trüffelschwein07Das ist bitter, Pichel..

mal eine Frage am Rande: wie kann eine Dividende eingepreist sein, über die erst noch zu entscheiden ist ?

Ich wäre beio dieser Aussage skeptisch ...  

16.05.08 10:53
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475 Postings, 6807 Tage pandatierpandaAlso das erste Posting habe ich auch nicht

vollständig begriffen. Möglicherweise geht es ja etwas ausführlicher.
Dein Problem ist wohl, das die Telekom leicht im + ist, wenn man die Dividende rausrechnet und Dein Schein nicht. Kannst Du bitte auch belegen wie Du auf die Idee gekommen bist, das der Schein billig wäre?
Als Gegenpart zu Deinem Call hättest Du mit dem Bänker ja auch einen Put als Vergleich nehmen können. Ein Put mit einem höheren Hebel als diesen (DB41DZ) auf die Telekom gibt es leider nicht. Auf den ersten Blick sollte dieser Schein ja auch etwas günstiger sein als gestern, wenn man die Dividende nicht betrachtet. Ist er aber merkwürdigerweise nicht.
Schließe mich dem Posting 3 an, was man in der Theorie lesen kann und wie dann getaxt wird, sind an solchen Tagen doch zwei verschiedene Paar Schuhe. Soll der Mann von der Deutschen Bank Dir das mal schriftlich erläutern, dann kannst Du das hier reinstellen und wir können alle was lernen...  

16.05.08 10:56

522 Postings, 6050 Tage W. the ConquerorIch meine sowas auf der xMarket Homepage

vor längerer Zeit mal gelesen zu haben. Meine Erfahrung ist aber auch, dass es da soviele unterschiedliche Formen gibt, dass überblickt keiner... Bin erstmal weg.  

16.05.08 11:12

7360 Postings, 6366 Tage relaxed#1 Pichel, ich verstehe deine Frage auch

nicht vollständig. Bei Scheinen mit fester Laufzeit erfolgt keine Anpassung des KOs bzw Basis bei Dividendenabschlag, wie die DB sagt. Anders wäre es wohl bei einer außergewöhnlichen Kapitalmaßnahme.  

16.05.08 11:13
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12829 Postings, 6612 Tage aktienspezialistfür mich riecht das nach arglistiger

Täuschung, wenn jemand gestern ein Kapitalprodukt 35 % teurer verkauft, wohlwissend daß es nach Dividendenabschlag heite 35 % tiefer gepreist wird, der versucht sich nach meinem Verständnis unangemessen an seinem Kunden zu bereichern bzw. diesen hinters Licht zu führen, für mich ist das gleich zu setzen mit Insiderwissen und ich würde das auch so ahnden.  

16.05.08 11:18

5444 Postings, 9173 Tage icemanMoin Pichel

hatte vor einiger Zeit ein ähnliches Problem
sh. auch : http://www.ariva.de/Basiswissen_Knock_outs_t218182

Hatte einige Zeit vor der HV-Saison davor gewarnt KO´s über die HV bzw. Div-ausschüttung zu halten. Prüf doch mal ganz genau den Verkaufsprospekt, ob da irgend etws von Dividendensicherung Ja oder nein erwähnt ist!
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Gruss Ice
Börsengewinne  sind Schmerzengeld. Erst kommen  die Schmerzen, dann  das Geld...(A.K.)

16.05.08 11:24

25951 Postings, 8541 Tage Pichel@Trüffel

Klar bin ich skeptisch, aber wo soll ich mich hinwenden/beschweren? Gibts da ne Aufsicht für? Fank mir nicht mit BaFin an, die kannste verbrennen!
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Wilhelm Busch: "Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt."

Gruß Pichel

16.05.08 11:29
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3956 Postings, 6396 Tage Trüffelschwein07Pichel,

es gibt hierfür einen Ombudsmann (Schlichter).
Kann aus Zeitgründen Dir noch keine Adresse nennen (einfach mal googlen).

Wenn Du keinen Erfolg hast, kann ich es heute nachmittag nochmal versuchen ( per BM)  

16.05.08 11:31

3956 Postings, 6396 Tage Trüffelschwein07http://www.bankenverband.de/ombudsmann

16.05.08 11:47

25951 Postings, 8541 Tage PichelAntworten:

@panda: schau dir mal DB41DZ an = nichts passiert (gestern zu teuer wenn man Div. nicht mitrechnet)
@relaxed: genau so ist es anscheinend
@ice: danke, werde es mir mal durchlesen
danke trüffel
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Wilhelm Busch: "Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt."

Gruß Pichel

16.05.08 12:04

3956 Postings, 6396 Tage Trüffelschwein07Halte uns mal "auf dem Laufenden"

Pichel.

Und wenn Du Erfolg hast, würde ich mich über ein "gut analysiert" freuen !

Kostet auch nix ...  

16.05.08 12:35

25951 Postings, 8541 Tage PichelAuszug aus dem Angebotsprospekt:

(hab ich auch mal bei denen gemacht für 1 Monat!)

Zu den Umständen, auf deren Grundlage der Market-Maker im Sekundärmarkt die gestellten Geldund
Briefkurse festlegt, gehören insbesondere der faire Wert der Wertpapiere, der unter anderem von
dem Wert des Bezugsobjekt abhängt, sowie die vom Market-Maker angestrebte Spanne zwischen
Geld- und Briefkursen. Berücksichtigt werden darüber hinaus regelmäßig ein für die Wertpapiere
ursprünglich erhobener Ausgabeaufschlag und etwaige bei Fälligkeit der Wertpapiere vom
Auszahlungsbetrag abzuziehende Entgelte oder Kosten (u.a. Verwaltungs-, Transaktions- oder
vergleichbare Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen). Einfluss auf die Preisstellung im
Sekundärmarkt haben des Weiteren beispielsweise eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere
enthaltene Marge (vgl. oben unter 5.) und die für das Bezugsobjekt oder dessen Bestandteile
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gezahlten oder erwarteten Dividenden oder sonstigen Erträge, wenn diese nach der Ausgestaltung
der Wertpapiere wirtschaftlich der Emittentin zustehen.
Die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen setzt der Market-Maker abhängig von Angebot und
Nachfrage für die Wertpapiere und bestimmten Ertragsgesichtspunkten fest.
Bestimmte Kosten wie beispielsweise nach Maßgabe der Produktbedingungen erhobene
Verwaltungsentgelte werden bei der Preisstellung vielfach nicht gleichmäßig verteilt über die Laufzeit
der Wertpapiere (pro rata temporis) preismindernd in Abzug gebracht, sondern bereits zu einem im
Ermessen des Market-Maker stehenden früheren Zeitpunkt vollständig vom fairen Wert der
Wertpapiere abgezogen. Entsprechendes gilt für eine im Ausgabepreis für die Wertpapiere
gegebenenfalls enthaltene Marge sowie für Dividenden und sonstige Erträge des Bezugsobjekts, die
nach der Ausgestaltung des Wertpapiers wirtschaftlich der Emittentin zustehen. Diese werden oft nicht
erst dann preismindernd in Abzug gebracht, wenn das Bezugsobjekt oder dessen Bestandteile "ex-
Dividende" gehandelt werden, sondern bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Laufzeit, und zwar auf
Grundlage der für die gesamte Laufzeit oder einen bestimmten Zeitabschnitt erwarteten Dividenden.
Die Geschwindigkeit dieses Abzugs hängt dabei unter anderem von der Höhe etwaiger Netto-
Rückflüsse der Wertpapiere an den Market-Maker ab.
Die von dem Market-Maker gestellten Kurse können dementsprechend erheblich von dem fairen bzw.
dem aufgrund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum
jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market-Maker die Methodik, nach der er die
gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z.B. die Spanne zwischen Geld- und Briefkursen
vergrößern oder verringern.

Potenzielle Anpassungsereignisse
Nach einem Potenziellen Anpassungsereignisses legt die Berechnungsstelle fest, ob das betreffende
Potenzielle Anpassungsereignis einen Verwässerungs-, Konzentrations- oder sonstigen Effekt auf den
rechnerischen Wert der jeweiligen Aktie hat und nimmt, falls dies der Fall sein sollte, (i)
gegebenenfalls eine entsprechende Anpassung der fraglichen Bedingungen vor, die nach ihrer
Beurteilung sachgerecht ist, um dem Verwässerungs-, Konzentrations- oder sonstigen Effekt
Rechnung zu tragen, und (ii) legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anpassung fest. Die
Berechnungsstelle kann (muss jedoch nicht) die Bestimmung dieser sachgerechten Anpassung an der
Anpassung ausrichten, die eine Verbundene Börse aus Anlass des betreffenden Potenziellen
Anpassungsereignisses bei an dieser Verbundenen Börse gehandelten Options- oder Futures-
Kontrakten auf die jeweilige Aktie vornimmt.
Nach Vornahme der Anpassungen teilt die Berechnungsstelle den Gläubigern gemäß Ziffer 4 der
Allgemeinen Emissionsbedingungen unter kurzer Beschreibung des Potenziellen
Anpassungsereignisses so bald wie praktikabel mit, welche Anpassungen an den Bedingungen
vorgenommen wurden.
"Potenzielles Anpassungsereignis" bezeichnet Folgendes:
4.1.3.1 eine Teilung, Zusammenlegung oder Gattungsänderung der jeweiligen Aktien (soweit
keine Verschmelzung vorliegt) oder die Ausgabe von Gratisaktien bzw. Ausschüttung
einer Aktiendividende an die vorhandenen Aktionäre als Bonus, Teil einer
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder einer ähnlichen Emission;
4.1.3.2 eine Dividende, sonstige Ausschüttung oder Emission an die vorhandenen Aktionäre in
Form (1) zusätzlicher Aktien, (2) sonstigen Aktienkapitals oder von Wertpapieren, das
bzw. die Anspruch auf Zahlung einer Dividende und/oder des Erlöses aus der Liquidation
der Aktiengesellschaft in gleicher Weise oder proportional zu den Zahlungen an die
Inhaber dieser Aktien gewährt bzw. gewähren, (3) von Aktienkapital oder sonstigen
Wertpapieren eines anderen Emittenten als Ergebnis einer Ausgliederung eines Teils des
Unternehmens oder einer ähnlichen Transaktion, oder (4) von Wertpapieren, Rechten,
Optionsscheinen oder sonstigen Vermögenswerten anderer Art, und zwar in jedem dieser
Fälle zu einem (in bar oder in anderer Form zu entrichtenden) Preis, der unter dem von
der Berechnungsstelle festgestellten jeweiligen Marktpreis liegt;
4.1.3.3 eine Sonderdividende;
4.1.3.4 eine Einzahlungsaufforderung seitens der Aktiengesellschaft für die jeweiligen Aktien, die
nicht voll eingezahlt worden sind;
4.1.3.5 ein aus Erträgen oder dem Grundkapital finanzierter Rückkauf der jeweiligen Aktien
durch die, oder im Namen der, Aktiengesellschaft oder eines ihrer Tochterunternehmen,
gleich ob die Gegenleistung für den Rückkauf aus Geld, Wertpapieren oder sonstigen
Gegenständen besteht;
4.1.3.6 ein Ereignis, das bei einer Aktiengesellschaft zur Ausgabe von Aktionärsrechten oder der
Abtrennung solcher Rechte von Stammaktien oder anderen Aktien des Grundkapitals der
betreffenden Aktiengesellschaft führt, in Folge eines gegen feindliche Übernahmen
gerichteten Plans oder einer entsprechenden Maßnahme, der bzw. die im Falle
bestimmter Ereignisse die Gewährung von Rechten zum Erwerb von Vorzugsaktien,
Optionsscheinen, Schuldtiteln oder Aktienbezugsrechten zu einem Preis unter ihrem von
der Berechnungsstelle festgestellten Marktwert vorsieht bzw. vorsehen;
4.1.3.7 eine Rücknahme von Aktionärsrechten der unter 4.1.3.6 beschriebenen Art; und
4.1.3.8 andere vergleichbare Ereignisse, die einen Verwässerungs-, Konzentrations- oder
sonstigen Effekt auf den rechnerischen Wert der jeweiligen Aktien haben können.

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Wilhelm Busch: "Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt."

Gruß Pichel

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