finde ich aber sehr eindeutig.
Selbst wenn er sich sowas von der Bundestagsverwaltung erstaten hätte dürfen lassen, dann bleibt immer noch die Frage, ob er es nicht 2 mal abrechnete.
Da, es absolut üblich ist, und es wohl auch ständig anderen Aufsichtsratsmitgliedern mitgeteilt wird, dass sie alle Kosten die im Zusammenhang mit der Sitzen sind, von der Gesellschaft erstattet bekommen, wäre es doch unsinnig, das geld nicht von der Gesellschaft zu verlangen.
Wird jemand sich etwas vom Bundestag erstatten lassen, wo nicht sicher ist, ob e korrekt ist, und die direkten angebotene und übliche Erstattung der Gesellschaft nicht nutzen?
Das ist doch wohl extrem unsinnig.
Da spricht doch mehr dafür, zweimal abgerechnet ist doppeltest geld!
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